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Tag der Befreiung in Berlin

Wie gehen Sie gegen die Auflagen vor?

Berliner Polizei vor Gericht: Mit ihren Maßnahmen stört sie das Gedenken am Tag der Befreiung, sagt Stefan Natke

Foto: Santiago Flores
Die Berliner Polizei ist bedacht darauf, dass ihre antisowjetischen und antirussischen Verbotsverfügungen an keiner Sprachbarriere scheitern: Hinweistafel am Treptower Park (8.5.2026)

Am Dienstag wird vor dem Verwaltungsgericht Berlin Ihre Klage verhandelt, die sich gegen die Auflagen richtet, die von der Polizei alljährlich am Tag der Befreiung, also anlässlich des Gedenkens am 8. und 9. Mai, an den sowjetischen Ehrenmalen verhängt werden. Von einer Fortsetzungsfeststellungsklage ist die Rede. Was bedeutet das?

Das ist dieses Juristendeutsch, das ja auch immer so gehalten wird, dass Otto Normalverbraucher es schwer versteht. Es handelt sich um eine spezielle Klageart im Verwaltungsrecht, mit der festgestellt wird, dass ein erledigter Verwaltungsakt rechtswidrig war. Im konkreten Fall geht es mir als Kläger darum, dass gerichtlich festgestellt wird, dass die Auflagen der Berliner Polizei nicht rechtens waren, und zwar seit sie 2022 erstmals ausgesprochen wurden.

Wie ging das denn genau los?

Seit über zehn Jahren melde ich die Kundgebungen am 8. und 9. Mai an den sowjetischen Ehrenmalen im Treptower Park an, zum Gedenken an die Befreiung durch die Rote Armee und die Zehntausenden beim Kampf um Berlin gefallenen sowjetischen Soldaten. Das lief immer ohne Probleme. Ein Polizeibeamter hat vorher mit mir ein Gespräch geführt, dann haben wir uns vor Ort wiedergesehen. Wir hatten unsere Sachen, unseren Stand, unsere Sowjetfahnen, unsere Transparente, DKP-Fahnen und so weiter. Das war nie ein Problem. Im Mai 2022 ist dann plötzlich, nachdem ich die Versammlungen wieder angemeldet hatte, eine Mitteilung gekommen, dass im Amtsblatt Auflagen veröffentlicht worden sind. Eine war, die Sowjetfahne nicht zu zeigen – sprich: Die Symbole der Sieger sollten verbannt werden. Das kam ein paar Tage vorher, also so, dass man gar nicht mehr reagieren konnte.

Diese Auflagen wurden mit enormem Aufwand durchgesetzt.

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Ja, es kam zu entwürdigenden Szenen. Die Polizei hat erst mal mit einem martialischen Polizeiaufgebot beide Haupteingänge versperrt und die anderen Eingänge mit Kabelbindern abgesichert, damit keiner da durchkam. Und dann musste man durch ein Nadelöhr, einen Meter breit, zwischen Hamburger Gittern und durch ein Polizeispalier. Und einer von diesen Polizeibeamten kontrollierte Rucksäcke und Kleidung.

In den Auflagen ist ja alles Mögliche verboten, was nur entfernt mit Russland oder auch der Sowjetunion zu tun hat, vom roten Stern an der Mütze, Hammer und Sichel am Revers bis zur Farbkombination Weiß-Blau-Rot.

Es ist der Auslegung jedes Polizeibeamten überlassen, ob er einen drangsalieren will oder nicht. Ich habe eine Großmutter erlebt, die mit ihren Kindern gekommen war. Ihr Rucksack wurde durchsucht und sie hat angefangen zu weinen. Eine Frau hatte eine rote Hose an, eine blaue Bluse und eine weiße Jacke. Die musste ihre blaue Bluse ausziehen und im BH reingehen, weil die Farben der russischen Fahne ja verboten seien. Dann war da ein alter Mann mit einer jugoslawischen Partisanenuniform, also von den Tito-Partisanen. Der kam mit einer Sowjetfahne angeradelt, hielt dann vor den Hamburger Gittern an, das war an dem Ehrenmal am Tiergarten. Und da haben die jungen deutschen Polizisten sich über den Mann lustig gemacht, haben ihn weggeschickt. Ich habe das fotografiert. Dieses Ohnmachtsgefühl, das in einem aufsteigt, da wird man richtig wütend. Und der alte Mann, der hat die Welt nicht mehr verstanden. Unfassbar!

Die Auflagen beziehen sich auch auf den neu eingeführten Paragraphen im Strafrecht »Billigung eines Angriffskriegs«.

Genau, das ist das Problem: dass themenfremde Ereignisse benutzt werden, um das Gedenken an die Niederlage des deutschen Faschismus 1945 zu diskreditieren. Es geht uns bei den Kundgebungen ausschließlich darum, die gefallenen Soldaten der Roten Armee, die für die Befreiung Deutschlands und insbesondere Berlins gefallen sind, zu ehren. Und auch die 27 Millionen Toten der Sowjetunion im Zweiten Weltkrieg. Allein in der Schlacht um Berlin sind 25.000 Soldaten der Roten Armee gefallen. In Treptow liegen 7.000, und da legen wir unsere Blumen nieder. Die Würde dieses Gedenkens, des Totengedenkens auf einer Grabstätte,
wird durch die Maßnahmen praktisch zerstört. Wie kann man durch eine Totenehrung einen Angriffskrieg billigen?

Wie sehen Sie die Aussichten, dass das Gericht die Auflagen der Polizei kippt?

Wenn es denn mit Recht und Verstand zugeht, müsste es auf unsere Begründung eingehen. Wir haben es bei diesen Auflagen ja mit einem absurden Konstrukt zu tun. Außerdem führen die Auflagen zu einem enormen logistischen und finanziellen Aufwand. Die Berliner Polizei taucht da immer mit ein paar Hundertschaften auf, die bauen da Dixiklos auf und ein Feldgefängnis für Leute, die sie abführen wollen. Wenn die Polizei etwas Sinnvolles tun wollte, dann sollte sie etwas gegen die ukrainischen Provokateure tun, die bei den Kundgebungen auftauchen. Aber die ukrainische Fahne ist selbstverständlich nicht verboten.

Stefan Natke war Landesvorsitzender der DKP Berlin und ist Mitglied der Internationalen Kommission der DKP

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.05.2026, Seite 2, Inland

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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