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2 Leserbriefe
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Die Russische Botschaft verurteilt das Verbot russischer und sowjetischer Symbole an den sowjetischen Ehrenmalen in Berlin am 8./9. Mai
Die Russische Botschaft verurteilte am Mittwoch das für den 8. und 9. Mai 2026 in Berlin erlassene Verbot, an sowjetischen Ehrenmalen Flaggen Russlands und der Sowjetunion sowie Symbole des Sieges im Großen Vaterländischen Krieg zu zeigen:
Berliner Behörden haben eine Verfügung erlassen, der zufolge am 8. und 9. Mai 2026 an den sowjetischen Kriegsehrenmalen in Treptow, Tiergarten und Pankow das Zeigen von russischen und belarussischen Flaggen untersagt wird. Das gilt auch für Symbole, die mit den Feierlichkeiten zum Tag des Sieges im Großen Vaterländischen Krieg und zur Befreiung Deutschlands und Europas vom Nazismus untrennbar verbunden sind. Dazu gehören rote Banner des Sieges, Flaggen und Wappen der Sowjetunion, St.-Georgs-Bänder, historische Militäruniformen, sowjetische Lieder und Märsche aus den Kriegsjahren. (…)
Darin sehen wir einen eklatanten Ausdruck der Missachtung des Andenkens der Gefallenen. Keine Einschränkungen können die Tatsache aus der Welt schaffen, dass das multinationale sowjetische Volk den entscheidenden Beitrag zur Zerschlagung Hitlerdeutschlands und seiner europäischen Helfershelfer geleistet hat und für die Befreiung von der »braunen Pest« einen ungeheuren Preis zahlte, und zwar das Leben von 27 Millionen seiner Söhne und Töchter, die auf den Schlachtfeldern fielen, in Nazikonzentrationslagern zu Tode gequält wurden, infolge unmenschlicher Zwangsarbeit, Bombardierungen, Hungers und Krankheiten starben oder von Strafkommandos in den besetzten Gebieten der UdSSR im Rahmen des verbrecherischen Vernichtungskrieges gezielt ermordet wurden. (…)
Der AK Frieden der Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) warnte am Mittwoch vor geschichtsrevisionistischen Angriffen auf die sowjetischen Ehrenmale:
(…) Seit einigen Jahren erleben wir, dass die Interessen des Kapitals immer mehr mit Krieg und Gewalt durchgesetzt werden. Der deutsche Militarismus erlebt eine Konjunktur, befördert durch die Politik der Regierungsparteien der letzten Jahrzehnte. Diese geht einher mit massivem Sozialabbau und der Entstehung einer neuen rechtsextremen Kraft, der AfD. Dieser Politik gilt unser Widerstand. Eine einseitige Konzentration auf die AfD ist nicht ausreichend und wird nicht dazu führen, die gesellschaftlichen Verhältnisse umfassend zu ändern. Dieses Ziel darf nie aus den Augen verloren werden.
Am 26. März 2026 fand im Museum Berlin-Karlshorst eine gemeinsame Tagung der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und des Ukrainischen Instituts in Deutschland statt. Thema war der zukünftige Umgang mit sowjetischen Ehrenmalen und der deutschen Erinnerungskultur. Auf Nachfrage antwortete das Museum Karlshorst: »Die Veranstaltung (…) war als ein Colloquium, d. h. ein Gespräch, angelegt. Es gab deshalb keine Manuskripte oder veröffentlichungsfähige Texte. Eine Veröffentlichung von Texten ist auch nicht vorgesehen. Es gab ein paar Bildpräsentationen, die ohne das gesprochene Wort nicht aussagefähig sind und deshalb nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.« Nicht an die Öffentlichkeit soll kommen, dass es um die Umwidmung/Beseitigung der sowjetischen Ehrenmale in der BRD ging. Eine Beseitigung der vielen Gedenkstätten entspräche zwar dem Zeitgeist und der Russophobie, widerspräche aber den entsprechenden Festlegungen im Zwei-plus-vier-Vertrag. Es wäre auch eine späte Rache an den Sowjetsoldaten, die den größten Beitrag für die Befreiung Europas vom Faschismus geleistet haben und damit dem deutschen Militarismus die bisher schwerste Niederlage beigebracht haben. (…)
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Michael J. aus Altenburg 8. Mai 2026 um 10:10 UhrEs ist eine nicht zu überbietende Schande, mit welcher Verachtung das Andenken an die sowjetischen Opfer der Nazibarbarei mit Füßen getreten wird. Allerdings kommt diese Verfügung der Berliner Behörden nicht überraschend, ist sie doch Ausdruck des im politischen Überbau dieses Staates immer noch tief verwurzelten braunen Ungeistes, der immer ungenierter an die Öffentlichkeit tritt.
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Ich werde wie jedes Jahr mein Halstuch des VVN-BdA tragen und, da ich bin mir sicher, dass ich wie zumindest in den letzten beiden Jahren von der Polizei aufgefordert werde es abzulegen, weil es eben weiß-blau-rot ist und damit durch diese Farben an die russische Nationalfahne erinnert. Die Erinnerung an Millionen in den KZs umgekommene Häftlinge, von denen viele das rote Dreieck als Symbol für politische Häftlinge trugen, ist den Herrschenden in diesem Land mittlerweile sch…egal. Egal ist ihnen nicht, dass solche Nazigrößen wie Adenauer, Globke, Gehlen und andere (in dem im Jahr 1968 in der DDR erschienenen Braunbuch sind auf über 400 Seiten Tausende solcher Fälle dokumentiert) diese sogenannte »Freiheitlich-demokratische Grundordnung« aufbauten, die sie als das allein Seelig machende ansehen. Eine Grundordnung, die es sich erlaubt, Menschen, die ein anderes, und ich möchte behaupten, richtiges Geschichtsbild vertreten zu drangsalieren und in ihrer Meinungsfreiheit zu beschneiden. Demnächst werden dann wohl wieder die Plakate an den Straßen hängen, auf denen der »böse« Russe kleine Kinder frisst. Dazu passt halt dieses »Colloqium«, ausgerechnet mit Vertretern des Ukrainischen Instituts in Deutschland. Die ukrainische Regierung und deren diplomatische Vertreter, die als Erste nach München ans Grab von Stepan Bandera pilgern, sitzen hier am Tisch. Desjenigen Bandera, der am Mord an Zehntausenden jüdischen und russischstämmigen Menschen maßgeblich beteiligt war, der sich am Massaker in Babi Jar 1941 unmittelbar beteiligte. Diese wollen uns eine neue »Erinnerungskultur« beibringen? Nein danke, deren Hilfe brauche ich nicht. 27 Millionen gefallene Sowjetbürger dürfen nicht dem Vergessen anheimfallen. Sie müssen für immer und für ewig in unserem Gedächtnis, in unserer Erinnerung bleiben und in unserem Kampf gegen den wieder real aufkommenden Faschismus weiterleben.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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