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Aus: Ausgabe vom 04.02.2026, Seite 2 / Ansichten

Beispiel Niue

Brüssel und Berlin legen Selbstbestimmungsrecht nach Gutdünken aus. Kein Widerspruch in der Presse
Außenminister besucht Neuseeland.jpg
Niues Premierminister und der deutsche Außenamtschef besiegeln die Aufnahme diplomatischer Beziehungen (Auckland, 3.2.2026)

In der Konfrontation mit Russland geht es ans historisch Eingemachte. Am Dienstag hat Moskau der Bundesregierung vorgeworfen, sie werde »unserem Land gegenüber von der Besessenheit getrieben, Revanche für frühere Niederlagen zu nehmen«, wie das ZDF berichtete. Dies zeige sich an der »uneingeschränkten Unterstützung der Ukraine«. Außenminister Johann Wadephul (CDU) reagierte von unterwegs aus. Vor der Presse in Neuseeland sagte er, dass Deutschland »überhaupt keine Probleme damit« habe, »die eigene Vergangenheit kritisch zu beleuchten«. Allerdings lieferte er sogleich den Gegenbeweis, indem er hinzufügte: »Wir wissen, dass wir auch mit Opfern der damaligen Sowjetunion – und das waren dann auch Opfer aus der Ukraine, aber auch von anderen Völkern der Sowjetunion – von der Nazi-Herrschaft befreit worden sind.« Wer ist »wir«? Und wer waren die Befreier?

Überhaupt treten Widersprüche offen zutage, wenn es ums Grundsätzliche geht. In Auckland unterzeichnete der CDU-Politiker am Dienstag auch eine Erklärung, mit der die Bundesrepublik diplomatische Beziehungen zu der winzigen Pazifikinsel Niue aufnimmt, die Berlin schon am 7. Januar als Staat anerkannt hatte. Das zeige »die Bedeutung, die wir dem Selbstbestimmungsrecht der Völker beimessen«, wie Wadephul von dpa zitiert wird. Denn die Pazifikinseln seien »vom Klimawandel« bedroht, und nicht nur der Wasserstand, sondern auch der »Einfluss Chinas« steige. Doch wie stehen Berlin oder auch das ebenfalls CDU-dominierte Brüssel tatsächlich zum Selbstbestimmungsrecht, das sie auch im Fall der Ukraine gegenüber Russland hochhalten?

Beispiel Gaza: Auf einer Pressekonferenz am Montag blieb Außenamtssprecher Martin Giese die Antwort schuldig, ob ein Luftangriff Israels mit 28 Toten einen Verstoß gegen die dortige Waffenruhe darstelle. Auch zu Rojava fällt Berlin wenig ein: »Außenminister Wadephul hat versprochen, sich für einen inklusiven Übergangsprozess in Syrien einzusetzen. Das findet nicht statt«, beklagte jüngst ein kurdischer Vertreter im Deutschlandfunk. Statt dessen »Versöhnung auf syrisch«, wie die FAZ am Dienstag titelte – die kurdischen Kräfte »haben sich aufzulösen«. Schließlich die Westsahara: Am Donnerstag hat die EU eine neue Marokko-Politik verabschiedet. Dabei unterstützt sie »Autonomiepläne« für das zu zwei Dritteln marokkanisch besetzte Gebiet, mit denen laut Internetseite EC Saharaui das Selbstbestimmungsrecht begraben würde. Doch im Zweifelsfall setzen sich eben die »handfesten strategischen und wirtschaftlichen Interessen« Brüssels durch, wie das Portal ­Maghreb-Post urteilt. (jt)

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  • Leserbrief von Mitter Albert aus Gmunden (3. Februar 2026 um 22:26 Uhr)
    Hoppala! Gerade auch im Fall der Ukraine halten Brüssel und Berlin das Selbstbestimmungsrecht der Völker keineswegs hoch. Ganz im Gegenteil. Nachdem sie den Putsch rechtsradikaler antirussischer Gewalttäter im schreienden Gegensatz zu demokratischen Werten unterstützt hatten, haben sie der überwiegend russischen Bevölkerung auf der Krim und im Donbass das Selbstbestimmungsrecht abgesprochen, dessen Ausübung bei Volksabstimmungen verurteilt und sanktioniert. Schamlos verlangt, dass sich die Menschen einem Regime unterwerfen sollen, von dem sie bestenfalls Diskriminierung, für jede Form von Widerstand aber Unterdrückung und Terror zu erwarten hatten. Wie ihn die Menschen im Herrschaftsbereich Kiews auch erleben müssen. Das Selbstbestimmungsrecht wird von Brüssel und Berlin, aber auch von der UNO nur selektiv und wie es zu den Interessen der Hegemonialmacht passt, anerkannt. Für die Herrschaft des wirklichen, des westlichen Imperialismus über die Ukraine, eine ehemalige Sowjetrepublik mit langer gemeinsamer Geschichte und dann Grenze mit Russland, ihre Verwandlung in einen antirussischen Frontstaat, hat der kollektive Westen schamlos alle demokratischen Werte und Rechte verraten, auch das Selbstbestimmungsrecht. Und sogar die UNO erklärt, dass es für die Russen in der Ukraine nicht gilt, der territorialen Integrität der Ukraine unterzuordnen ist. Die territoriale Integrität der VR China aber wird vom Westen dem untergeordnet, was die Bevölkerung Taiwans will. Westliche Doppelmoral. Im Fall der Ukraine geht es zudem um die Korrektur des schweren Fehlers, der die wirkliche Ursache des Krieges dort ist. Nämlich der unsinnigen Bildung der Nachfolgestaaten der Sowjetunion nicht nach ethnischen Gesichtspunkten, sondern mit den Grenzen der Sowjetrepubliken, also vormals innerstaatlichen Verwaltungsgrenzen. So kamen Millionen Russen plötzlich gegen ihren Willen unter die nationalistische Herrschaft anderer Nationen. So viel zum »russischen Imperialismus«.
  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Heinrich H. aus Stadum (3. Februar 2026 um 19:41 Uhr)
    Hat das kubanische Volk auch ein Selbstbestimmungsrecht?

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