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15.05.20261 Leserbrief
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Mit Knüppeln, Karotten und Hunden
Palästinenser in israelischer Haft: Berichte belegen sexualisierte Gewaltverbrechen. Knesset beschließt Tribunal zum 7. Oktober
In erschütternden Interviews haben Palästinenser mir von einem Muster weitverbreiteter israelischer sexueller Gewalt gegen Männer, Frauen und sogar Kinder berichtet – verübt von Soldaten, Siedlern, Vernehmern des Inlandsgeheimdienstes Schin Bet und vor allem von Gefängniswärtern.« So heißt es zu Beginn einer Untersuchung des zweifachen Pulitzerpreisträgers Nicholas Kristof, die am Montag in der New York Times erschienen ist. Kristof berichtet darin von der Tortur des 46jährigen Journalisten Sami Al-Sai, der nach seiner Entführung 2024 in israelischer Gefangenschaft schwer misshandelt worden sei. Nach der Prügel zogen die Wärter ihn aus und vergewaltigten ihn mit einem Gummiknüppel. Die Wachen lachten ihn dabei aus. Dann hörte er jemanden sagen: »Gib mir die Karotten.« »Es war extrem schmerzhaft«, sagte er. »Ich betete um den Tod.« Eine Wärterin habe Al-Sais’ Penis und Hoden gepackt, »Die gehören mir« gerufen und zugequetscht, bis er schrie. Man wollte den Kriegsreporter als Informanten für den israelischen Geheimdienst anwerben.
Kristof berichtet von einem palästinensischen Farmer, der dreimal mit einem Eisenstab vergewaltigt worden sei: Nach der ersten Runde fiel er in Ohnmacht. Als er in der Gefängnisklinik aufwachte, wurde er auf dieselbe Weise misshandelt. Nachdem er Beschwerde einlegen wollte, wurde er erneut vergewaltigt: »Jetzt hast du noch mehr, was du in deine Beschwerde schreiben kannst«, sagte einer. Kristof dokumentiert auch den Fall eines palästinensischen Journalisten, der angibt, in Gefangenschaft von einem Hund vergewaltigt worden zu sein. In der Vergangenheit wurde in mehreren Untersuchungen und Zeugenaussagen derselbe Vorwurf erhoben.
Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Berichten der UNO, von Menschenrechtsorganisationen und Journalisten, die extreme Fälle sexualisierter Folter sowie die Systematik dahinter dokumentieren. Verschiedene Formen sexualisierter Gewalt gegen Palästinenser stellten »Standardvorgehensweisen« in israelischen Gefängnissen dar, heißt es in einem Bericht des UN-Menschenrechtsrats aus dem vergangenen Jahr. Ein im vergangenen Monat veröffentlichter Bericht des Euro-Mediterranean Human Rights Monitor kommt zu dem Schluss, dass Israel »systematische sexuelle Gewalt« einsetzt, die »weitverbreitet als Teil einer organisierten staatlichen Politik praktiziert wird«. In dem Bericht wird der extreme Fall einer 42jährigen Frau geschildert, die im Oktober 2024 während ihrer Vertreibung aus Beit Lahia im nördlichen Gazastreifen entführt wurde. In Gefangenschaft im berüchtigten Folterlager Sde Teiman sei sie nackt an einen Metalltisch gefesselt und über zwei Tage hinweg von mehreren maskierten Soldaten vergewaltigt worden. Die Frau gab an, dass sie »die ganze Nacht über gefesselt, nackt und blutend zurückgelassen wurde, bevor die Soldaten am nächsten Tag zurückkehrten und den Übergriff wiederholten«. Später hätten die Soldaten sie an den Händen aufgehängt und so lange mit Elektroschocks gefoltert, bis sie das Bewusstsein verloren hätte. Sie hätten ihr Fotos der Vergewaltigungen vorgelegt und mit Veröffentlichung gedroht, falls sie nicht mit dem israelischen Geheimdienst kooperieren würde. Männliche Gefangene berichteten, dass es neben Vergewaltigungen auch extreme Gewalt gegen Genitalien gegeben habe, die Schlägen mit der Faust, Elektroschocks und dem Anhängen von Gewichten und Tritten ausgesetzt gewesen seien. Mehrfach mussten daraufhin Hoden amputiert werden.
Unterdessen hat Israels Parlament am Montag abend grünes Licht für ein Militärtribunal zur sogenannten Aufarbeitung des Angriffs der Hamas und anderer bewaffneter palästinensischer Gruppen am 7. Oktober 2023 gegeben, meldet AFP. Für das Gesetz zur Einrichtung eines solchen Sondergerichts stimmten in dritter und letzter Lesung 93 der insgesamt 120 Knesset-Abgeordneten. Die möglichen Anklagepunkte umfassen demnach Straftaten wie Mord, Entführung, Plünderung und Vergewaltigung. Eine israelische Zivilkommission veröffentlichte nach einer mehr als zweijährigen Untersuchung am Dienstag einen Bericht, laut dem es auch während des Angriffs auf Israel am 7. Oktober 2023 sowie während der darauffolgenden Geiselhaft in Gaza zum Einsatz sexualisierter Gewalt gekommen sei, so dpa. Die Ergebnisse zeigten, dass es sich nicht um Einzelfälle gehandelt habe, sondern um ein »weitverbreitetes und systematisches Muster der Gewalt«. Der palästinensische Journalist Mohammed Schehada weist auf X allerdings darauf hin, dass die Autorin des Berichts, Cochav Elkayam-Levy, in der Vergangenheit durch tendenziöse Berichterstattung in Misskredit geraten sei und sich selbst israelische Regierungsvertreter von ihr distanzierten, da ihre Recherchen zu Vergewaltigungen am 7. Oktober »ungenau« seien.
Im Januar 2025 wollte die UNO eine unabhängige Untersuchung der Vorwürfe sexualisierter Verbrechen seitens palästinensischer Gruppen am 7. Oktober einleiten, berichtete Haaretz damals. Dadurch wäre die Hamas möglicherweise auf die »schwarze Liste« der UNO von Gruppen gesetzt worden, die sexualisierte Gewalt in Konflikten verüben. Das israelische Regime hat die Untersuchung jedoch abgelehnt, da die zuständige UN-Sonderbeauftragte für sexuelle Gewalt in Konflikten, Pramila Patten, auch Zugang zu israelischen Haftanstalten verlangt hatte.
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Onlineabonnent*in Martin M. aus D. 14. Mai 2026 um 21:58 UhrZu diesem Thema empfehle ich diesen Artikel (franz. und engl.) https://europalestine.com/2026/05/12/israel-violeur-assassin-meme-le-new-york-times-le-reconnait-maintenant/ https://www.nytimes.com/2026/05/11/opinion/israel-palestinians-sexual-violence.html Die New York Times, eine weltweit als »maßgeblich« geltende Tageszeitung, ist nicht gerade für ihre Parteinahme zugunsten des palästinensischen Volkes bekannt – ganz im Gegenteil. Ihr sind Hunderte von tendenziösen, ja sogar unwahren Artikeln über israelische Operationen im Gazastreifen und anderswo im besetzten Palästina zuzuschreiben. Doch die Beweise für die Realität sexueller Gewalt und Vergewaltigungen durch Soldaten und Gefängniswärter des Völkermordregimes häufen sich. Und die US-Zeitung ist, um noch einen Rest an Glaubwürdigkeit zu bewahren, ihrerseits gezwungen, ihren Lesern einen Teil der Wahrheit zu offenbaren. Kaum war die Tinte auf dem Artikel getrocknet, den der Reporter Nicholas Kristof am Montag in der NYT veröffentlichte, schrie die israelische Regierung wütend »Verrat«.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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