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Neukaledonien

Mit der Brechstange gegen Selbstbestimmung

Neukaledonien: Französischer Gesetzentwurf will ursprüngliche Inselbewohner bei Lokalwahlen benachteiligen

Foto: Ludovic Marin/Pool via Reuters
Zwar wurde längst ein Fahrplan für Neukaledonien vereinbart. Doch Paris sieht sich anscheinend nicht mehr daran gebunden (Paris, 2.7.2025)

Schnell noch Fakten schaffen und zementieren, bevor es an die Wahlurnen geht: So lässt sich das derzeitige Vorgehen der französischen Regierung in Sachen »Überseegebiet« Neukaledonien zusammenfassen – oder, in der Sprache der altansässigen Bevölkerung der Kanaks, das Land Kanaky betreffend. Kommenden Montag soll der Senat, also das parlamentarische »Oberhaus« in Paris, über einen neuen Gesetzestext zu der Inselgruppe im Westpazifik beraten. Das ist insofern bemerkenswert, als ein früherer Gesetzentwurf der Regierung zu Neukaledonien von der Nationalversammlung abgeschmettert worden war. Er wurde am 2. April mit 190 Stimmen aus unterschiedlichen, sowohl linken als auch rechten, Oppositionsgruppen gegen 107 Voten aus dem Regierungslager und den Reihen der Konservativen zurückgewiesen.

Hätte die Nationalversammlung statt dessen beschlossen, über den Entwurf zu beraten, dann wäre es darum gegangen, das »Abkommen von Bougival«, das am 12. Juli vorigen Jahres unterzeichnet worden war, sowie die nachfolgende »Élysée-Oudinot-Vereinbarung« vom Januar in offizieller Form umzusetzen. Dazu konnte jedoch kein tragfähiger Kompromiss zwischen dem Staat und den profranzösischen neukaledonischen »Loyalisten« auf der einen sowie der Unabhängigkeitsbewegung »Kanakische und sozialistische nationale Befreiungsfront« (französische Abkürzung: FLNKS) auf der anderen Seite erzielt werden.

Nun geht es kommende Woche um einen Gesetzesvorschlag des konservativen Senators Georges Naturel. Dessen Absicht ist es, die Wählerregister für das Inselparlament zu öffnen. Diese waren seit dem »Abkommen von Nouméa« von 1998 »eingefroren«, mit dem der Beginn der Dekolonisierung in Form von Unabhängigkeitsreferenden um zwanzig Jahre hinausgeschoben und das lokale Wahlrecht auf Einwohner, die vor 1998 auf dem Archipel lebten, sowie ihre Nachfahren beschränkt wurde. Hintergrund war, dass die französische Zentralregierung und FLNKS damals darüber einig geworden waren, dass ein Majorisieren und Überstimmen der ursprünglichen, seit ihrer Kolonisierung durch Frankreich ab 1853 auf lange Zeit in unfruchtbare Gebiete abgedrängten und marginalisierten Kanak-Bevölkerung durch neu auf die Insel zuwandernde Franzosen verhindert werden müsse. Letztere können bei allen nationalen, Frankreich betreffenden Wahlen mitstimmen, aber nicht bei denen zum Inselparlament. Deswegen gibt es zwei Wählerregister. Das eine umfasst derzeit 181.188 Personen, zwischen Kanaks und anderen Inselbewohnern besteht in etwa Parität. Das andere Register, welches auch erst seit 1998 auf Neukaledonien lebende Franzosen erfasst, verzeichnet hingegen 218.789 Wähler.

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Brisant wird das Vorhaben, über das kommende Woche beraten wird, dadurch, dass die Pariser Regierung erst am 7. Mai die nächsten Wahlen zum Inselparlament angesetzt hat – sie sollen am 28. Juni stattfinden. Die Wahlunterlagen müssen demnach spätestens am 31. Mai an die Stimmberechtigten versandt werden. In der knappen, bis zum Wahlaufruf verbleibenden Zeit will die Naturel-Initiative nun eine Öffnung der Wählerverzeichnisse kurzfristig durchsetzen. Zwar begänne sie zunächst vorsichtig, hätte jedoch eine Türöffnerfunktion: So sollen nicht alle im engeren Wählerverzeichnis – dem zum Inselparlament – »fehlenden«, aber im anderen aufgeführten Personen das lokale Wahlrecht erhalten, sondern nur bestimmte Personengruppen. Zunächst sollen alle auf der Insel Geborenen abstimmen dürfen, auch wenn sie von nach 1998 Hinzugezogenen abstammen, dann aber auch die Ehepartner von Stimmberechtigten. Insgesamt soll es sich nach Schätzungen um zunächst 10.000 zusätzliche Stimmen bei den Lokalwahlen handeln. Es ist jedoch abzusehen, dass die Loyalistenparteien versuchen werden, durch Änderungsanträge weitere Personengruppen zu integrieren und den Anteil der Kanaks an der Wählerschaft möglichst herunterzudrücken.

Der letzte von der Regierung in Paris unternommene Versuch, das Wählerverzeichnis quasi mit der Brechstange zu öffnen – in Gestalt eines im Mai 2024 ohne vorherige Absprache mit dem FLNKS vorgelegten Gesetzentwurfs – führte seinerzeit zu heftigen Unruhen auf der Insel.

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Erschienen in der Ausgabe vom 16.05.2026, Seite 7, Ausland

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