Zum Inhalt der Seite
DGB-Bundeskongress 2026

Abweichung unerwünscht

Hausverweis beim Bundeskongress des DGB

Foto: IMAGO/Chris Emil Janßen
Kanzlerbesuch beim DGB-Kongress (Berlin, 12.5.26)

Nach der Rede von Bundeskanzler Friedrich Merz beim Bundeskongress des DGB merkte ein jW-Leser an: »Dass der DGB auf Merz pfeift, überrascht wenig. Beunruhigender ist, dass Merz offenbar auf den DGB pfeift.« Das ist ein wichtiges Detail. Trotzdem taten Journalisten die Woche über so, als stünde ein »Herbst der Barrikaden à la française« (t-online) bevor. Die Welt sprach von einer »Radikalisierung des DGB« und warnte: Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi »stürzt das ganze Land in die Krise«. Abweichung ist eben nicht erlaubt.

Das trifft auch auf den DGB selbst zu. Ein Stapel junge Welt-Ausgaben im Ausstellungsbereich des Bundeskongresses ist offensichtlich schneller abgeräumt, als Delegierte zugreifen konnten. Flugblätter der Initiative »Gewerkschaften gegen Aufrüstung und Krieg« gab es – jedenfalls im Kongressbereich – nur unterm Ladentisch, genau genommen im Taschenregal der Garderobe. Auch auf die Toilette gehen durfte im Kongressgebäude offenbar nur, wer keine relevanten Fragen stellte. So geschehen Barbara Ludwig vom DGB-Ortsverband Ober-Ramstadt in Südhessen. Auf der Kundgebung der gewerkschaftlichen Basisinitiative »Sagt nein« vor dem von Sonntag bis Mittwoch stattfindenden »Parlament der Arbeit«, wie der DGB seinen Bundeskongress selbst nennt, las sie Auszüge einer Rede der CGT-Gewerkschafterin Delphine Rouxel vor, die diese am 8. Mai in Darmstadt gehalten hatte. Darin ging es um die Spaltungsversuche von rechts sowie die Wichtigkeit der gewerkschaftlichen Einheit und der internationalen Solidarität.

Anzeige

Nachdem den Gewerkschaftsdelegierten am Sonntag der kurz zuvor vom DGB-Bundesvorstand beschlossene Initiativantrag zu Frieden und Sicherheit zugegangen war, fragte Ludwig erst am DGB-Infopunkt, ob es möglich wäre, diesen zu bekommen. Anschließend kam sie, als Gewerkschafterin erkennbar dank DGB-Schirmmütze und Gewerkschaftsjacke, auf der Toilette mit zwei Delegierten des Kongresses ins Gespräch und fragte auch diese nach dem Initiativantrag. Das war anscheinend zuviel: Sicherheitspersonal tauchte auf, verwies die Kollegin des Hauses und begleitete sie bis zum Ausgang. Mit Pipimachen, was vorher ohne Problem im Kongresszentrum möglich war, war es dann auch vorbei.

Der DGB zeigte sich gegenüber jW uninformiert und erklärte, der »Zugang zum Bundeskongress ist aus Sicherheitsgründen ausschließlich akkreditierten Teilnehmern und Teilnehmerinnen vorbehalten«. Der »von Ihnen geschilderte Vorfall ist uns in dieser Form nicht bekannt«.

Themen:
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 16.05.2026, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!