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Aus: Ausgabe vom 27.03.2026, Seite 15 / Feminismus
Polen

Gleichberechtigung nur durch die Hintertür

Oberstes Verwaltungsgericht Polens erlaubt gleichgeschlechtliche Ehe. Entscheidung hängt jedoch an spezifischer Rechtsauslegung
Von Reinhard Lauterbach
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Für Schwule und Lesben in Polen ist das Urteil nur bedingt ein Grund zur Freude (Kraków, 13.9.2025)

Das Oberste Verwaltungsgericht Polens (Naczelny Sąd Administracyjny, NSA) hat am vergangenen Freitag in einem Urteil erstmals die Anerkennung von im EU-Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen angeordnet. Damit wurde eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom November bestätigt. Geklagt hatten zwei polnische Bürger, die 2018 im EU-Ausland geheiratet hatten, in der Zwischenzeit nach Polen zurückgekehrt sind und dort als Ehepaar registriert werden wollen.

Das erwies sich zunächst als schwierig. Die Beamtin des zuständigen Warschauer Standesamtes gab sich gutwillig, allein: Das entsprechende Formular sah keine Eheschließung von zwei Personen desselben Geschlechts vor. Dies hätte zuvor vom Justiz- und vom Digitalisierungsministerium per Verordnung geändert werden müssen. Das Verwaltungsgericht in Warschau hatte die Beschwerde der beiden Betroffenen über die Ablehnung ihrer Registrierung zunächst abgewiesen; vor dem Obersten Verwaltungsgericht hatten sie nun Erfolg.

Entscheidend für die Argumentation der Richter des NSA war neben der Berufung auf die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU und die Verpflichtung Polens, EU-Recht im Innern umzusetzen, vor allem die Auslegung des Artikels 18 der polnischen Verfassung. Der legt fest, dass »die Ehe als Verbindung von Mann und Frau vom Staat geschützt wird«. Das Gericht argumentierte, dass diese Vorschrift nicht das Wort »nur« enthält und damit nicht zwingend nur für heterosexuelle Ehen gelte.

Diese Interpretation rief bei der rechten Opposition die absehbare Empörung hervor. Man könne nicht etwas anerkennen, was es nicht gebe, donnerte der Spitzenkandidat der PiS für die kommenden Parlamentswahlen, Przemyslaw Czarnek, am Wochenende im rechten Fernsehsender TV Republika. Er argumentierte, dass der Staat die gleichgeschlechtliche Ehe nicht anerkennen solle, weil sie keine Kinder hervorbringe und daher auch nichts zur Verteidigungsbereitschaft des Landes beitrage. Mit anderen Worten: Er definierte die traditionelle Ehe als Aufzuchtstelle für Kanonenfutter und sprach damit eine seltene Wahrheit über Familienpolitik aus.

Andere PiS-Politiker schimpften über eine »Invasion der Gender-Ideologie«, die der EuGH Polen aufzwingen wolle. Dazu zeigte TV Republika als Abschreckung gemeinte Bilder von queeren Teilnehmenden der »Christopher Street Day«-Parade. Die Rechten kündigten an, die Angelegenheit vor das Verfassungsgericht bringen zu wollen. Der entsprechende Antrag sei bereits geschrieben.

Das mit dem Verfassungsgericht ist aber nicht so einfach, wie die PiS sich das wünscht: Die Mehrheit der rechtsgerichteten Richter ist zuletzt wegen Pensionierungen oder auslaufender Amtszeiten abgetreten; damit ist das Gericht aktuell nicht beschlussfähig und tritt kaum noch in Erscheinung. Der PiS-nahe Staatspräsident Karol Nawrocki verweigert derweil die Vereidigung von sechs Richtern, die der Sejm kürzlich gewählt hatte. Das ist ein politisch umfassenderer Konflikt, der aber auch die finale Entscheidung über das Urteil des NSA zu den gleichgeschlechtlichen Ehen zumindest verzögern dürfte.

Das vorläufige Urteil eröffnet gleichgeschlechtlichen Paaren eine Art rechtliche Hintertür, an die wirkliche Einführung der »Ehe für alle« ins polnische Recht traut sich die Regierung von Donald Tusk aus Rücksicht auf den konservativen Teil der Öffentlichkeit, ergo Wählerschaft, jedoch nicht heran. Nicht einmal die Anpassung des erwähnten Formulars hat das Digitalisierungsministerium bisher in die Wege geleitet.

Denn es scheint ja dank des NSA-Urteils eine politisch bequeme Lösung zu geben: Wer irgendwo anders in der EU seinen Partner oder seine Partnerin gleichen Geschlechts geheiratet hat, kann sich danach um die »Transkription« der ausländischen Urkunde ins polnische Personenstandsregister bemühen und sich nach vorläufiger Beschlusslage gute Chancen ausrechnen, dies auch zu erreichen. Vertreter von LGBT-Verbänden sprechen so in ersten Bewertungen auch nur von einem Teilerfolg; die vollwertige Gleichstellung bleibt nämlich aus.

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