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Aus: Ausgabe vom 24.03.2026, Seite 1 / Titel
Israels Krieg gegen Libanon

Kriegsverbrechen und Pogrome

Israel greift zivile Infrastruktur im Libanon an – eine Million Binnenvertriebene. Gewaltexzesse gegen Palästinenser im Westjordanland
Von Wiebke Diehl
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Die Sprengung der Brücke über den Fluss Litani schneidet den Süden Libanons vom Rest des Landes ab (Kasmidscheh, 23.3.2026)

Die jüngsten Ereignisse markieren eine erhebliche Eskalation in Tel Avivs Kriegführung gegen den Libanon: Wie bereits im Juni-Krieg 2006 nimmt die israelische Armee immer häufiger libanesische Infrastruktur ins Visier. Häuser von Zivilisten und Gebäude der öffentlichen Daseinsvorsorge werden beschossen, am Sonntag zerstörte das Militär eine der Hauptbrücken über den Fluss Litani, die den Süden Libanons mit dem Rest des Landes verbindet. Dieser Angriff könnte eine neuerliche humanitäre Katastrophe auslösen, weil die Bevölkerung im südlichsten Teil des Landes vom Zugang unter anderem zu Lebensmitteln und Medikamenten abgeschnitten wird.

Das Völkerrecht verbietet es Streitkräften generell, zivile Infrastruktur anzugreifen, weshalb sich Tel Aviv der Begehung von Kriegsverbrechen schuldig macht. Israel, das zudem international geächteten weißen Phosphor als Waffe einsetzt, wendet offensichtlich erneut die »Dahiya«-Doktrin an. Inhalt dieser Strategie ist es, durch weitreichende Zerstörungen von Wohnhäusern und ziviler Infrastruktur die Unterstützung der Bevölkerung für die Hisbollah zu brechen. Hochrangige israelische Regierungsvertreter haben bereits erklärt, der Libanon solle zu einem »neuen Gaza« gemacht werden.

Über eine Million Menschen befinden sich innerhalb des Landes auf der Flucht. Bereits vergangenen Donnerstag sprach das libanesische Gesundheitsministerium von über 1.000 von der israelischen Armee Getöteten allein seit Beginn des Iran-Kriegs. Israelische Regierungskreise haben ausgegeben, nicht nur die Hisbollah, sondern auch deren Unterstützer beseitigen zu wollen. Zu diesem Zweck hat die Armee neben den seit Wochen intensivierten Luftangriffen auch eine Bodenoffensive gestartet. Allerdings kommt es zu heftiger Gegenwehr durch die Hisbollah, die offenbar trotz ihrer Schwächung in den vergangenen Jahren über eine größere Kampfkraft verfügt, als angenommen wurde.

Die von Israel gestreute Behauptung, die Hisbollah habe die Waffenruhe gebrochen, hält keiner Tatsachenüberprüfung stand. Vielmehr hat die UN-Mission UNIFIL allein zwischen dem 27. November 2024, als die Waffenruhe in Kraft trat, und Januar 2026 mehr als 7.300 israelische Verletzungen des libanesischen Luftraums sowie über 2.400 Aktionen israelischer Soldaten im Libanon registriert. Die radikale israelische Siedlerbewegung hat bereits angekündigt, den Südlibanon mindestens bis zum Fluss Litani mit völkerrechtswidrigen Siedlungen überziehen zu wollen. Im vergangenen Jahr ist es zu mehreren, teils erfolgreichen, Versuchen radikaler Siedler gekommen, die Grenze zum Nachbarland zu überqueren.

Vorerst konzentrieren sie sich weiter auf die von Israel besetzte Westbank: In der zweiten Nacht in Folge richteten sich Pogrome gegen die palästinensische Zivilbevölkerung. Mehrere Dörfer wurden von etwa 200 israelischen Siedlern attackiert, im Umkreis der Städte Nablus und Dschenin wurden Häuser und Fahrzeuge in Brand gesetzt, sogenannt Molotowcocktails wurden durch Fenster in die Wohnungen palästinensischer Familien geworfen, auch Schusswaffen kamen zum Einsatz. Mindestens neun Menschen wurden verletzt, einige davon schwer. In Hebron nahmen am Montag morgen Soldaten sechs Palästinenser fest, darunter einen Journalisten.

Bereits seit vergangenem Dezember treibt die israelische Regierung ihre Siedlungs-, Annexions- und Vernichtungspläne im Westjordanland mit Hochdruck voran. Zugleich wird in der Knesset ein Gesetzentwurf im Eilverfahren durchgepeitscht, der die Todesstrafe für Palästinenser vorsieht, wenn diese von Militärgerichten der Tötung von Israelis für schuldig befunden werden oder der »nationalen Wiederbelebung des jüdischen Volkes in seiner Heimat schaden« wollten.

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  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Ulf G. aus Hannover (25. März 2026 um 13:18 Uhr)
    Die verwendete Formulierung zum israelischen Gesetzentwurf zur Todesstrafe für Palästinenser ist deutlich schärfer als die im verlinkten Artikel vom letzten November; nunmehr liest es sich so, als ob der – u.U. auch friedliche? – Widerstand gegen die »nationale Wiederbelebung des jüdischen Volkes in seiner Heimat« ein eigener Straftatbestand sei, laut Novembermeldung war noch der Mord an einem Israeli Teil des Tatbestandes. Die jüngste Meldung der UZ (https://www.unsere-zeit.de/im-schatten-des-iran-kriegs-4812844/) würde die Variante der Novembermeldung unterstützen, nämlich dass sowohl der Mord als auch das Motiv etwa des Widerstands gegen die »nationale Wiederbelebung des jüdischen Volkes in seiner Heimat« gegeben sein müssen, um die Todesstrafe zu verhängen. Die Formulierung »nationale Wiederbelebung des jüdischen Volkes in seiner Heimat« ist dabei sehr dehnbar. Bei weiter Auslegung würde auch jeder tödliche Widerstand gegen eine militärische Expansion Israels bis an die vorgeblich von Gott versprochenen Grenzen des Nil und des Euphrat zum Straftatbestand werden. Damit würde die Selbstverteidigung von Nachbarstaaten gegen eine zionistische Aggression zum Rechtsbruch erklärt, gefangengenommene Soldaten der von Zionisten angegriffenen Länder würden den völkerrechtlichen Schutz verlieren. Der Bruch des Völkerrechts fängt da schon mit der Berufung auf die Bibel als Rechtsgrundlage an. Bittschön, u.a. Gen13,15 iVm Gen15,18 könnte man so lesen, dass ein Großisrael für alle Zeiten von Gott seinem Volk versprochen worden sei. Nun ist die Bibel widersprüchlich. Es gibt auch anders lautende Mitteilungen Gottes, nämlich dass die Zueignung des Landes nur für »lange Zeit« (Deut32,47) gelten solle bzw. dass Gott sich die Sache auch anders überlegen könnte (Deut30,17f oder Lev26,33). Als Rechtsgrundlage taugt die Bibel ohnehin nicht. Sonst könnte sich ja jeder ein Heiliges Buch schreiben, das ihm dies und das und das Gold aus Fort Knox als Eigentum zuspricht.
  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Andreas E. aus Schönefeld (23. März 2026 um 21:26 Uhr)
    Der nächste Genozid steht an bzw. ist schon am Laufen … Palästinenser, Libanesen, Iraner – alles, was nicht unter »jüdisch« verstanden wird, wird zum Feind Israels erklärt. »Eretz Israel ha-Schlema« ist das Ziel – das Groß-Israel vom Nil bis zum Euphrat. Das »Volk ohne Raum« propagierten schon diejenigen, die vor 90 Jahren dieses jüdische Volk in Europa verfolgten und es vernichten wollten. 6 Millionen Jüdinnen und Juden starben in den Gaskammern des Dritten Reiches. Deshalb kann ich das jüdische Volk nicht verurteilen – aber seine Regierung Nethanjahu und seine Schergen, die auch in Deutschland sitzen. Merz und Co. berufen sich immer auf die besondere Verantwortung Deutschlands gegenüber Israel. Wenn man sich darauf beruft, muss man sie auch wahrnehmen, Herr Merz! Und das muss bedeuten: keine Waffen an diese Völkermörder, sofortiges Ende der Abkommen mit Israel nicht nur durch Deutschland, sondern auch durch die Europäische Union!

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