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Grüne grundsätzlich an Bord
Bundestag debattiert erstmals über Ermächtigungsgesetz der Regierung für BND und Verfassungsschutz. Von Notz stimmt Begründung zu. Die Linke warnt
Sie sollen endlich im »Klub der Großen« mitspielen, »unsere Geheimdienste«, und das dürfen, was für CIA, MI6, Mossad und Co. das tägliche Brot ist. Mit dem Vorhaben von CDU/CSU und SPD können sich Bündnis 90/Die Grünen auch grundsätzlich anfreunden. Das zeigte die Debatte im Bundestag am Donnerstag, wo in erster Lesung der Gesetzentwurf der Regierung zur »Reform des Nachrichtenrechts« beraten wurde. Dahinter verbirgt sich die Ausstattung des Bundesnachrichtendienstes (BND) als Auslandsgeheimdienst und des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) mit neuen Befugnissen. Vor allem sollen beide zu »operativen Tätigkeiten« ermächtigt werden. Verkauft wird dies als Reaktion auf die »aktuelle Bedrohungslage«. Deutsche Agenten sollen schließlich wie ihre Gegner und Verbündeten auch Beweismittel fälschen, Sabotageakte begehen oder Hackingattacken ausführen dürfen, wo immer sie das für nötig erachten.
Die für den BND zuständige Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU) sprach von der »größten Novellierung« der Geheimdienstgesetzgebung in der Geschichte. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), der das Vorhaben forciert hat, nannte das Gesetz »den Grundstein für eine neue Zeitrechnung bei den Nachrichtendiensten«, aus denen jetzt »echte Geheimdienste« würden. Um die Ausweitung der Befugnisse zu rechtfertigen, malte Dobrindt die angeblichen Bedrohungen in düsteren Farben aus. »Fremde Mächte nehmen Deutschland ins Visier. Sie planen hier Anschläge, sie planen hier Staatsterrorismus«, delirierte der Minister am Rednerpult. Das Ziel dieser Mächte sei die »Destabilisierung unseres Landes«. Und: »Wir bringen unsere Dienste auf Augenhöhe mit unseren europäischen Partnern.« Der Schlüssel dazu seien besagte operative Fähigkeiten.
Sebastian Fiedler, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, behauptete in der Debatte, die Sicherheitslage habe sich »fundamental geändert«. »Wir erleben islamistischen Terrorismus, Rechtsterrorismus, organisierte Kriminalität, Cyberangriffe auf Unternehmen und staatliche Einrichtungen«, zählte er auf und vergaß auch die »Drohnen über kritischer Infrastruktur und die hybriden Operationen fremder Staaten« nicht. Dabei spiele »natürlich« Russland eine »herausragende Rolle«. Fiedler begründete die neuen Befugnisse damit, dass die Dienste vor Situationen gestellt würden, »wo sie die Polizei eben nicht einbeziehen können«.
Der Geheimdienstpolitiker Konstantin von Notz (Grüne) hatte gegen neue Kompetenzen für die Dienste nichts einzuwenden, das Gesetzesvorhaben ging ihm aber zu weit. Die Bedrohungslage sah er nicht anders als Dobrindt. Die Rechte der Dienste brauchten »ein Update«. Allerdings sei einiges an Dobrindts Gesetzespaket mit den »Grundpfeilern unserer Freiheit nicht vereinbar«. Der Minister nutze die »dringende Notwendigkeit dieser Reform«, um seine »Geheimdienstpläne durchzudrücken«.
Gänzlich dagegen ist Die Linke. Clara Bünger, innenpolitische Sprecherin der Fraktion, erinnerte an die Verstrickungen des Verfassungsschutzes in den NSU‑Skandal. »Menschen sind gestorben und sie werden auch weiter sterben wegen dieses Geheimdienstes«, rief sie angesichts der Mordserie des faschistischen Netzwerks aus. Ausgerechnet diesem Dienst wolle die Regierung mehr Befugnisse geben und die Kontrolle verschlechtern. Bünger bezeichnete das als »eine Katastrophe«. Mit dem Gesetz werde das »historische Trennungsgebot« zwischen Geheimdienst und Polizei aufgehoben, eine Lehre aus dem deutschen Faschismus. Künftig könnten Beamte ohne richterlichen Beschluss in »intimste Räume« eindringen, auf Laptops und Smartphones Spionagesoftware installieren. »Sie sehen alles, was ihr denkt und fühlt und macht«, erklärte Bünger in Richtung der Öffentlichkeit: »Und ihr werdet nie davon erfahren. Keine Benachrichtigung, keine gerichtliche Kontrolle, kein Rechtsschutz.«
Der Hartmannbund, der rund 70.000 Medizinerinnen und Mediziner vertritt, kritisierte in einer Mitteilung vom Donnerstag, dass das geplante Gesetz die ärztliche Schweigepflicht nicht ausreichend schütze. Während für Strafverteidiger, Geistliche, Abgeordnete und Rechtsanwälte ein »absolutes Erhebungsverbot« gelten solle, deren Kommunikation von den Diensten also nicht angetastet werden darf, sei für Ärzte nur ein relativer Schutz vorgesehen, bei dem das öffentliche Aufklärungsinteresse gegen das Vertraulichkeitsinteresse abgewogen wird. »Dass die ärztliche Kommunikation nicht denselben Schutz genießen soll wie die anwaltliche, ist nicht akzeptabel«, erklärt der Verbandsvorsitzende Klaus Reinhardt.
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