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14.03.2024
Staat und AfD

Staat steuert noch nicht

Berufungsverfahren: Inlandsgeheimdienst will Material zur Einstufung der AfD fast ausschließlich aus Reden und Social-Media-Posts geschöpft haben

Von Kristian Stemmler
Einen kurzen Prozess, das zeichnete sich am Dienstag ab und bestätigte sich am Mittwoch, will die AfD nicht. Mit immer neuen Beweisanträgen haben die Vertreter der Partei am zweiten Tag das Berufungsverfahren um ihre Einstufung als »rechtsextremistischer Verdachtsfall« in die Länge gezogen. Bei jW-Redaktionsschluss sah es nicht danach aus, dass der 5. Senat des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster noch ein Urteil würde sprechen können. Maximal...

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