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Berlin

Auf einen Blick

Foto: Gereon Asmuth/taz/dpa

Das staunten Touristen nicht schlecht: Vor dem Reichstag wehte am Sonntag die palästinensische Fahne. Die deutsche war von einem Aktivisten am Vormittag entfernt worden, drei Personen wurden von Einsatzkräften festgenommen.

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.11.2026, Seite 2, Inland

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

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