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Internationale Erklärung: Antifaschismus verteidigen heißt Auslieferung von Gino verhindern

Foto: ABACAPRESS/IMAGO
Demonstration für die Freiheit von Gino am 12. Februar 2025 in Paris

Rund 300 Persönlichkeiten aus Kultur, Politik und Wissenschaft u. a. aus Frankreich, Italien und Deutschland haben bislang eine Erklärung gegen die drohende Auslieferung des Antifaschisten Rexhino »Gino« Abazaj an Deutschland unterzeichnet. Unter den Erstunterzeichnern befinden sich Literaturnobelpreisträgerin Annie Ernaux, Regisseur Volker Schlöndorff, die Autorinnen Mithu Sanyal und Şeyda Kurt und die Wissenschaftler Vanessa E. Thompson und Enzo Traverso:

Überall auf der Welt erleben wir den Aufstieg der extremen Rechten. Autoritäre Parteien gewinnen Wahlen und übernehmen die Macht. Im Februar 2023 versammelten sich, wie schon seit mehreren Jahren, Neonazis aus ganz Europa in Budapest, um der Wehrmacht und SS zu huldigen. (…)

Nach Auseinandersetzungen und Angriffen am Rande dieser Zusammenkunft wurde eine Welle grenzüberschreitender Repressionsmaßnahmen gegen Antifaschist*innen in Gang gesetzt. Ihnen drohen sehr hohe Haftstrafen, die in keinem Verhältnis zu den ihnen vorgeworfenen Taten stehen. Durchsuchungen, Verhaftungen und Auslieferungsverfahren sind inzwischen Teil eines grenzüberschreitenden Repressionsapparates, der jedes Maß bei der Bestrafung verloren hat und sich jeder demokratischen Kontrolle entzieht.

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Einem der betroffenen antifaschistischen Aktivisten, Rexhino Abazaj, auch bekannt als Gino, wird vorgeworfen, Neonazis Verletzungen zugefügt zu haben, die zu weniger als acht Tagen Arbeitsunfähigkeit führten. Dennoch drohen ihm 24 Jahre Haft. Gino fand vor knapp zwei Jahren Zuflucht in Frankreich. 2025 entschied das Pariser Berufungsgericht, Gino nicht an Ungarn auszuliefern. Es stellte fest, dass keine ausreichenden Garantien für ein faires Verfahren bestünden, und verwies auf mögliche Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das Gericht äußerte zudem Vorbehalte gegenüber den Haftbedingungen in ungarischen Gefängnissen. Diese Entscheidung der Pariser Justiz rief die deutsche Generalbundesanwaltschaft auf den Plan. Sie erließ Haftbefehl gegen Gino und verlangte seine Auslieferung mit der Begründung, einige der in Budapest angegriffenen Nazis seien deutsche Staatsbürger. Dem gab das Pariser Gericht – entgegen seiner vorherigen Entscheidung – kürzlich Recht. Dieser Kurswechsel ist nicht nachvollziehbar. Schließlich beruhen die Beschuldigungen gegen Gino einzig und allein auf den fragwürdigen Ermittlungen der Polizei des Orbán-Regimes. (…) Gino an die deutsche Justiz zu überstellen, obwohl die Ermittlungen von der ungarischen Polizei durchgeführt wurden, hieße, eine Justizfassade hinzunehmen: einen Angeklagten an Deutschland zu übergeben, damit auf Grundlage von Ermittlungen eines autoritären Staates über ihn geurteilt wird.

Im selben Fall wurde Maja T. im Juni 2024 von den deutschen Behörden ohne jede Skrupel an Ungarn ausgeliefert, ohne die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Das Gericht erklärte die Auslieferung anschließend für rechtswidrig. (…) Auch der Antifaschist Zaid A. soll, wie Gino, an Ungarn überstellt werden. (…)

Der Fall Gino betrifft daher weit mehr als einen einzelnen Angeklagten. Er betrifft den politischen Umgang mit antifaschistischen Aktivist*innen in Europa und darüber hinaus: Grenzüberschreitende Strafverfolgungen sind Teil einer repressiven Politik, die sich zunehmend ausweitet. Er betrifft unseren Widerstand gegen die extreme Rechte.

Wir fordern Frankreich auf, Gino nicht an Deutschland und Zaid nicht an Ungarn auszuliefern. (…) Wir fordern die deutschen Behörden auf, die Verfolgung von Antifaschist*innen zu beenden und nicht länger mit Ungarn zusammenzuarbeiten. (…)

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.09.2026, Seite 3, Abgeschrieben

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