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13.04.20261 Leserbrief
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Paris folgt Logik der Vergeltung
Frankreich: Exmitglied der ETA vor Gericht. Bei Verurteilung droht Ausweisung nach Spanien
Vergangene Woche hat vor einem Pariser Berufungsgericht ein Prozess gegen das ehemalige ETA-Mitglied Joseba »Ternera« Urrutikoetxea stattgefunden. Das Verfahren stand im Zusammenhang mit den gescheiterten Verhandlungen zwischen der heute aufgelösten baskischen Untergrundorganisation und der spanischen Regierung in den Jahren 2004 bis 2006. Erstmals war Urrutikoetxea 2010 von einem Pariser Gericht in Abwesenheit verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft erklärte damals, er habe eine »führende Position« in der ETA innegehabt und sei ihr »politisch Verantwortlicher« gewesen. Entsprechend sei er auch verantwortlich für die von der ETA verübte terroristische Gewalt. Er wurde zunächst zu fünf Jahren Haft verurteilt. Noch im selben Jahr wurde das Strafmaß auf Betreiben der Staatsanwaltschaft auf sieben Jahre erhöht. Nach seiner Festnahme in den französischen Alpen im Jahr 2019 ging dann auch Urrutikoetxea in Berufung. Doch das vergangene Woche wiederaufgenommene Verfahren war von Unregelmäßigkeiten geprägt.
Ursprünglich sollte der Berufungsprozess bereits im Herbst 2021 beginnen, musste jedoch aufgrund von Verfahrensfehlern verschoben werden. Der Start wurde dann im Herbst vergangenen Jahres nochmals ausgesetzt, diesmal aufgrund einer schweren Erkrankung Urrutikoetxeas. Als das Verfahren dann am Mittwoch eröffnet wurde, ging es wiederum mit Verfahrensfehlern weiter: So stellte sich heraus, dass wichtige Entlastungszeugen nicht rechtzeitig eingeladen worden waren. Ein Antrag der Verteidigung, den Prozess erneut zu vertagen, wurde jedoch abgelehnt. Allerdings konnten am Donnerstag mehrere Zeugen bestätigen, dass Urrutikoetxea eine entscheidende Rolle bei der Entwaffnung der ETA gespielt hatte: Neben der ehemaligen Schweizer Außenministerin Micheline Calmy-Rey gaben auch Ex-Interpol-Chef Raymond Kendall, der nordirische Geistliche Harold Good und der ehemalige Sinn-Fein-Chef Gerry Adams, der erst vor kurzem wegen einer ähnlichen Anklage vor Gericht in London stand, per Video zugeschaltet entsprechende Aussagen zu Protokoll.
Überhaupt ist das Verfahren aus der Zeit gefallen. In einer Erklärung prangert »Euskal Herria Bai« (EH Bai), eine linke Parteienkoalition im französischen Baskenland, den Prozess entsprechend scharf an. In einem Kommuniqué bezeichnet sie das Verfahren gegen Urrutikoetxea als »unverständlich« und fordert seine Einstellung. Schließlich sei es »schon mehrere Jahre her, dass das Baskenland den Weg des Friedens eingeschlagen hat. Wir glauben daher, dass dieses Gerichtsverfahren einer anderen Ära angehört. Der heutige Kontext erfordert andere Antworten, die die Logik der Vergangenheit und des Ausnahmezustands überwinden.« Nach Ansicht von EH Bai ist Frieden das »Ergebnis einer kollektiven Anstrengung«. Daher sollten der französische Staat und die Justiz berücksichtigen, dass die Verantwortung für eine Lösung bei der Gesellschaft liege.
Am Ende des Prozesses am Freitag beantragte die Staatsanwaltschaft fünf Jahre Freiheitsentzug und eine dauerhafte Einreisesperre. Das Urteil soll am 1. Juli verkündet werden. Der Ausgang des Prozesses ist von besonderer Bedeutung, da die französischen Behörden Urrutikoetxea nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel an Spanien überstellen könnten. Dort sind weitere Verfahren gegen ihn anhängig. Konkret wird in zwei Fällen gegen ihn ermittelt: wegen Mordes und wegen eines Bombenanschlags in den 1980er Jahren. Zudem existieren zwei Europäische Haftbefehle – wegen des Prozesses gegen die sogenannten Herriko-Tabernas (jW berichtete) und des Bombenanschlags von Barajas 2006. Die französische Justiz hat den Europäischen Haftbefehl im Zusammenhang mit dem Bombenanschlag von Barajas aufgehoben. Der spanische Staat hat das Verfahren wegen Mordes bereits eingestellt. Darüber hinaus wird das Pariser Berufungsgericht am 13. Mai über einen weiteren Europäischen Haftbefehl entscheiden: Urrutikoetxea wird vorgeworfen, von 2002 bis 2018 einer der »Hauptführer« der ETA gewesen zu sein.
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