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Budapest-Komplex

Hat sich die Situation in Ungarn gebessert?

Die neue Regierung hält an dem Dekret fest, das Antifaschismus zu Terrorismus erklärt, sagt Youri Krassoulia

Foto: Po-Ming Cheung
Hinter Bannern und unter Schirmen: Unterstützer der Angeklagten im Budapest-Komplex in Halle (5.9.2026)

Sie vertreten die beiden Antifaschisten Gino und Zaid, die im Budapest-Komplex beschuldigt werden. Was genau wird ihnen vorgeworfen?

Im Februar 2023 beteiligten sich Zaid und Gino an Protesten gegen einen riesigen Naziaufmarsch, der jedes Jahr in Budapest stattfindet. Viele Antifaschisten aus ganz Europa waren angereist, um ein Zeichen gegen die Nazis zu setzen. Gino und Zaid wird vorgeworfen, sich dort an körperlichen Auseinandersetzungen mit Nazis beteiligt zu haben, weshalb die ungarischen und die deutschen Behörden sie juristisch verfolgen.

Ungarn verlangt die Auslieferung von Zaid aus Nürnberg, der nach Paris geflohen ist. Am Mittwoch wird das Pariser Berufungsgericht darüber entscheiden. Was erwartet Zaid in Ungarn?

In Ungarn drohen Zaid bis zu 18 Jahre Haft unter unmenschlichen Bedingungen – das zeigt die Situation von Maja, der nonbinären antifaschistischen Person aus Jena. Zudem wurden die Ermittlungen im Budapest-Komplex unter Viktor Orbán offen politisch vorangetrieben, und rechtsstaatliche Standards wurden dabei nicht eingehalten. Diese Einschätzung teilte im Frühjahr 2025 auch das Pariser Berufungsgericht: Damals traf es aus diesen Gründen die Entscheidung, Gino nicht an Ungarn auszuliefern. Zaid ist wegen seines syrischen Hintergrunds doppelt gefährdet: Die Situation für Antifaschisten in Ungarn ist prinzipiell schlimm. Für nichteuropäische Antifaschisten ist sie katastrophal. Deshalb darf eine Auslieferung keinesfalls zugelassen werden.

Wie Sie bereits sagten, stufte das Gericht im Fall von Gino die Situation in Ungarn als sehr problematisch ein. Wie ist die Lage nun in Zaids Verfahren?

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Es gab in Paris bereits mehrere Verhandlungstage über das ungarische Auslieferungsgesuch gegen Zaid. Das Berufungsgericht forderte von den ungarischen Behörden jeweils weitere Informationen und Garantien zum rechtsstaatlichen Vorgehen und den menschenrechtlichen Standards ein. Die Angaben aus Ungarn zeigen zwar, dass dort Reformbereitschaft besteht, aber die Garantien sind alles andere als ausreichend.

Viktor Orbáns Nachfolger hat Reformen angekündigt. Hat sich die Situation in Ungarn wirklich gebessert?

Tatsächlich finden in Ungarn behutsame Reformen statt, doch sie verlaufen sehr langsam. Zudem ändern sie nichts an Zaids Fall: Zum Beispiel hält auch die neue Regierung ausdrücklich an Orbáns Dekret fest, das Antifaschismus zu Terrorismus erklärt und insbesondere den Budapest-Komplex nennt. Auch unter Péter Magyar geht die Verfolgung von Antifaschisten uneingeschränkt weiter. Von einer realen Verbesserung der Zustände kann also in Bezug auf Zaids Fall nicht die Rede sein. Sollte das Berufungsgericht am Mittwoch eine Auslieferung zulassen, werden wir Rechtsmittel einlegen und das Kassationsgericht anrufen.

Im Fall Ihres Mandanten Gino fordern die deutschen Behörden seine Auslieferung, obwohl der Vorfall in Budapest stattfand. Wie kommt es dazu?

Die deutsche Bundesanwaltschaft argumentiert, dass zwei der geschädigten Nazis deutsche Staatsangehörige sind und deshalb ein Strafverfolgungsinteresse besteht. Laut ihrer Ankündigung will sie Gino in Deutschland anklagen. Allerdings besteht das Risiko, dass die deutschen Behörden Gino weiter nach Ungarn ausliefern. Das würde zwar dem Urteil des Pariser Berufungsgerichts widersprechen, aber es ist durchaus zu befürchten: Auch im Fall von Maja brachen die deutschen Behörden die rechtsstaatlichen Standards und setzten die Auslieferung an Ungarn um, ohne das ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Ein weiterer Rechtsbruch ist also nicht auszuschließen.

Am 19. August hat das Pariser Berufungsgericht die Auslieferung von Gino an Deutschland zugelassen. Nun wird das Kassationsgericht am 30. September über den Fall entscheiden. Wie geht es danach weiter?

Wir hoffen, dass der Kassationsgerichtshof die Auslieferung an Deutschland entschieden ablehnt. Falls es das nicht tut, bleibt uns nur der Weg vor ein europäisches Gericht, aber das hätte keine aufschiebende Wirkung. Deshalb ist die Entscheidung am 30. September von zentraler Bedeutung.

Youri Krassoulia ist Strafverteidiger in Paris und vertritt die beiden Angeklagten
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Erschienen in der Ausgabe vom 14.09.2026, Seite 3, Ausland

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