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Politischer Prozess in Ungarn

Wie geht es im Verfahren weiter?

Wegen Angriffen auf Neonazis: Maja T. sitze weiterhin unter unmenschlichen Umständen im Gefängnis, sagt Sven Richwin

Foto: Daniel Alfoldi/ZUMA Press Wire/IMAGO
Nach Recht und Gesetz hätte Maja T. niemals an Ungarn ausgeliefert werden dürfen (Budapest, 22.1.2026)

Vor knapp zwei Jahren, in der Nacht zum 28. Juni 2024, wurde Maja T. nach Ungarn ausgeliefert. Was war der Hintergrund?

Am Rande des sogenannten Tages der Ehre in Budapest soll Maja als Teil einer Gruppe von neun Personen im Februar 2023 mehrere Neonazis angegriffen und zum Teil erheblich verletzt haben. Der »Tag der Ehre« ist ein jährlich in Budapest stattfindendes Großtreffen der europäischen extrem rechten Szene, dessen Kern ein »Gedenkmarsch« in Erinnerung an einen gescheiterten Ausbruchsversuch von SS-Truppen und ihren Verbündeten in den letzten Kriegstagen 1945 bildet.

Aufgrund der Angriffe erließ Ungarn im November 2023 internationale Haftbefehle gegen mehrere Verdächtige, darunter Maja. Sie wurde im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und zunächst aufgrund eines eilig erlassenen deutschen Haftbefehls in Untersuchungshaft genommen.

Das Bundesverfassungsgericht stufte die Auslieferung als rechtswidrig ein. Welche Konsequenzen hat das?

Die deutschen Ermittlungsbehörden hatten sich alle Mühe gegeben, das laufende Eilrechtsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Überstellung nach Ungarn zu unterlaufen, und setzten die Auslieferung durch. Sowohl im Eilverfahren als auch in einer späteren Verfassungsbeschwerde, die Maja noch aus dem ungarischen Gefängnis führte, wurde die Auslieferung als rechtswidrig verurteilt. Das Berliner Kammergericht hätte sich nicht leichtfertig auf die pauschalen »Rechtsstaatsgarantien« aus Ungarn verlassen dürfen – insbesondere im Hinblick auf die nonbinäre Identität von Maja, so die Begründung.

Das Gericht in Ungarn sah sich seinerseits nicht an das deutsche Bundesverfassungsgericht gebunden. Auch wenn der Beschluss Maja nicht aus der Isolationszelle führte, hatte er jedoch den Kollateralerfolg, dass die deutschen Behörden von weiteren Auslieferungen nach Ungarn absahen und die Verfahren gegen die Mitbeschuldigten in Deutschland führen. Aktuell soll das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, das die Auslieferung in solchen Fällen regelt, dahingehend geändert werden, dass zumindest ein beschränktes Rechtsmittel eingeführt wird.

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Gegen die Haftbedingungen, vor allem gegen die Langzeitisolation, war Maja T. vor einem Jahr wochenlang im Hungerstreik. Wie ist die Situation heute?

Strukturell haben sich die Bedingungen nicht wesentlich verbessert. Problematisch ist, dass Maja nach dem Hungerstreik keine Möglichkeit zur Regeneration hatte und wieder den gleichen Umständen ausgesetzt war. Maja ist nun von einer Zelle im Erdgeschoss in eine Zelle im Dachgeschoss verlegt worden, was in der Sommerhitze zu zusätzlichen Belastungen führt. Immerhin wurden die Isolierungen beim Hofgang etwas gelockert.

Gibt es Aussichten auf eine Überstellung aus dem ungarischen Gefängnis nach Deutschland oder in Hausarrest?

Die wiederholten Anträge auf Hausarrest wurden mit wechselnden Begründungen abgelehnt. Aktuell besteht die realistischste Hoffnung auf eine Rücküberstellung nach Deutschland nach einem rechtskräftigen Urteil. Ein Berufungstermin könnte im Herbst erfolgen.

Das Gericht in Budapest verhängte im Februar 2026 erstinstanzlich eine Strafe von acht Jahren Haft, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wie geht es im Verfahren weiter?

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Maja haben noch in der Verhandlung Rechtsmittel eingelegt. Dabei handelt es sich in Ungarn um keine vollständige Wiederholung des Prozesses wie in einer deutschen Berufungsinstanz, sondern um ein schwerpunktmäßig schriftliches Verfahren. Nur in Ausnahmefällen werden ein oder zwei Verhandlungstage festgesetzt.

Einige hofften, dass sich die Lage in Ungarn unter dem neuen Ministerpräsidenten Péter Magyar verbessern würde. Gibt es Auswirkungen auf das Verfahren oder die Haftsituation von Maja T.?

Vor Ort sind viele Hoffnungen mit dem Regierungswechsel spürbar, Magyar hat auch einen umfangreichen Personalwechsel in der Justiz angekündigt. Grundsätzlich verbindet sich für uns die Abwahl Viktor Orbáns mit der Hoffnung, dass sich Ungarn auch tatsächlich an die zugesagte Rücküberstellung nach einem Urteil hält. Viele Zusagen Ungarns in der Vergangenheit hatten sich leider als nicht besonders belastbar erwiesen.

Sven Richwin ist einer der Anwälte von Maja T.

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.06.2026, Seite 3, Inland

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