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Aus: Ausgabe vom 13.02.2026, Seite 6 / Ausland
Repressionen gegen links

Neonazis geduldet, Gegenprotest nicht

»Tag der Ehre«: Ungarn lässt extreme Rechte gewähren und verbietet antifaschistische Kundgebungen
Von Yaro Allisat
Urteil gegen Maja T. erwartet.jpg
Urteil verlesen: Maja T. am 4. Februar im Budapester Gerichtssaal

Rund um den von Neonazis jedes Jahr am 12. Februar in Budapest begangenen »Tag der Ehre« gibt es auch dieses Jahr Aufrufe zu extrem rechten Aufmärschen. Mehrere antifaschistische Organisationen, darunter der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), aber auch ungarische und französische Organisationen rufen zu Gegenkundgebungen auf. Sie verurteilen den Umgang der Regierung unter Premierminister Viktor Orbán mit den Faschisten, der ihrer Meinung nach eine Carte blanche darstellt, sowie die jüngst verhängten hohen Haftstrafen für Maja T. und zwei weitere Antifaschisten, die sich den Ultrarechten entgegengestellt hatten. Erst im Oktober stufte Orbán die »Antifa« per Dekret als terroristische Organisation ein – ganz genau wie vor ihm US-Präsident Donald Trump.

In den vergangenen Jahren hatte das ungarische Innenministerium den »Tag der Ehre« offiziell untersagt, bei dem SS- und Wehrmachtsangehörige aus dem Zweiten Weltkrieg sowie ungarische Kollaborateure symbolisch »geehrt« werden. Das Verdikt wurde jedoch nie wirklich umgesetzt. Die Behörden versuchten lediglich, den Neonaziaufmarsch an den Rand der ungarischen Hauptstadt zu drängen, antifaschistischer Protest wurde dagegen mit Verboten und Auflagen belegt. In diesem Jahr wurden nach Maßgabe von Orbáns Antifaerlass alle antifaschistischen Proteste und Gedenkveranstaltungen verboten. Auch eine Demonstration gegen das Verbot darf nicht stattfinden.

Das Verdikt gelte sogar für eine Gedenkveranstaltung mit der Auschwitz-Überlebenden Katalina Sommer am Denkmal für die ermordeten Juden, wie aus einer gemeinsamen Stellungnahme der VVN-BdA, der Fédération Internationale des Résistants (FIR), der Association of Hungarian Resistance Fighters and Antifascists sowie des österreichischen KZ-Verbands hervorgeht. Die Unterzeichner verurteilen, dass die Polizei, »die unter der direkten Kontrolle der Regierung Orbán steht«, ausdrücklich »neonazistische Aktivitäten« genehmigt habe, »bei denen Teilnehmer in historischen SS-Uniformen mit Hakenkreuzen und anderen faschistischen Symbolen zu sehen sind«. Sie sprechen von Täter-Opfer-Umkehr und rufen unter anderem in Berlin und Wien zu Protesten gegen die Verbote auf.

Erst vor rund einer Woche war in Ungarn das Urteil gegen Maja T. gefällt worden, das von zahlreichen Vereinen und Verbänden kritisiert wird, die die Rechtsstaatlichkeit in Ungarn in Frage stellen. Maja T. wird von der Justiz des Landes vorgeworfen, am »Tag der Ehre« 2023 Neonazis in Budapest attackiert zu haben. Von der Bundesregierung wurde Maja T. darauf rechtswidrig an Ungarn ausgeliefert, obwohl von vornherein kein fairer Prozess zu erwarten war, nicht zuletzt weil sich Maja T. als nonbinär identifiziert. Anfang dieses Monats erfolgte dann die Verurteilung zu einer Haftstrafe von acht Jahren wegen Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 24 Jahren gefordert. Auch über zwei weitere Antifaschisten wurden hohe Gefängnisstrafen verhängt, allerdings in Abwesenheit. Alle drei haben Berufung eingelegt.

Maja T. hat immer wieder von unmenschlichen Haftbedingungen in Ungarn berichtet. Der Vater Wolfram Jarosch sprach nach der Urteilsverkündung vom »traurigen Höhepunkt des Unrechts« gegen sein Kind. Die im Prozess präsentierten Fakten seien lückenhaft gewesen, die Anklage habe lediglich auf Indizien aufgebaut. Maja T. selbst bezeichnete das Verdikt als politisch motiviert und äußerte vor Gericht: »Aber ich habe immer noch ein freundliches Lächeln sowie einen moralischen Kodex, einen universellen moralischen Kodex.«

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