Zum Inhalt der Seite
Genozid in Gaza

Waffenlieferungen im Fokus

Vor dem Internationalen Gerichtshof wurde über die Zulässigkeit der Klage Nicaraguas gegen Deutschland wegen Beihilfe zum Völkermord verhandelt

Von Norman Paech
Foto: Mouneb Taim/AP/dpa
Richter des IGH im Friedenspalast von Den Haag bei der Anhörung im Verfahren Nicaragua gegen BRD (7.9.2026)

Am 10. Oktober 2024 warf Oppositionsführer Friedrich Merz Bundeskanzler Olaf Scholz vor, Waffenlieferungen an Israel zu verweigern. Empört verließ Scholz die Regierungsbank, wechselte zu seiner Fraktion und antwortete Merz nun als Abgeordneter: »Wir haben Waffen geliefert und werden Waffen liefern.« Das war ein halbes Jahr nachdem der Internationale Gerichtshof (IGH) Nicaraguas Forderungen nach vorläufigen Maßnahmen wegen des Vorwurfs der Beihilfe zu einem Völkermord durch die Lieferungen von Waffen an Israel abgelehnt hatte. Damals hatte Deutschland sich mit der Behauptung verteidigt, im wesentlichen nur Kriegsgerät und keine Waffen geliefert zu haben. Tatsächlich konnten nur etwa zwei Prozent der Lieferungen direkt als Waffen identifiziert werden, so dass die Richter vorläufige Maßnahmen mit 15 zu 1 Stimmen ablehnten, allerdings auch die deutsche Forderung nach Verfahrenseinstellung zurückwiesen. Bis zum 19. Juli 2025 sollte Nicaragua nun seine Klage begründen, Deutschland erhielt eine Frist zur Klageerwiderung bis zum 21. Juli 2026. Vom 7. bis 10. September ging es nun vor dem Gericht um Fragen der Zuständigkeit und Zulässigkeit des Verfahrens.

Erstaunlich ist, dass gerade Nicaragua sich dem Vorgehen Südafrikas gegen Israel zum Schutz der Palästinenser angeschlossen hat und nun gegen die Bundesrepublik vorgeht. Neben engen Verbindungen der Ortega-Regierung zur palästinensischen Befreiungsorganisation PLO mögen auch die Erfahrungen Nicaraguas selbst mit dem IGH mitentscheidend gewesen sein. Im Jahr 1984 hatte das Land vor dem IGH Klage gegen die ständigen Angriffe der USA auf sein Territorium – Verminung des Hafens, Verletzung des Luftraums, Unterstützung der Contras – erhoben. Die USA wurden wegen Verletzung des Völkerrechts zur Unterlassung und Entschädigung verurteilt. Auf die Entschädigung wartet Nicaragua noch heute, die Angriffe allerdings hörten auf. Dieser Erfolg dürfte Managua davon überzeugt haben, dass die internationale Gerichtsbarkeit ein wirksames politisches Instrument sein kann.

Formelle Fragen

Am 7. September dieses Jahres ging es nicht um die materielle Seite des Vorwurfs der Beihilfe zum Völkermord, sondern um die formellen Fragen der Zuständigkeit des Gerichts und der Zulässigkeit des Verfahrens. Die deutsche Seite brachte drei Einreden vor. Zunächst wurde gerügt, Nicaragua habe erst 17 Tage vor Klageerhebung eine »Verbalnote« an Deutschland geschickt. Die Zeit sei zu kurz gewesen, um substantiiert auf die Vorwürfe zu reagieren und den eigenen Standpunkt zu erklären. Man könne also gar nicht von einem Rechtsstreit sprechen.

Sodann warf die deutsche Seite Nicaragua vor, zu weit in die Geschichte zurückzugehen, teilweise noch vor April 2008, als sich Deutschland noch gar nicht der Rechtsprechung des IGH unterworfen hatte. Nicaragua wirft Deutschland vor, durch langfristige Unterstützung Israels gegen das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser und das humanitäre Völkerrecht verstoßen zu haben. Schließlich wurde angeführt, dass das Verfahren ohne Beteiligung Israels gar nicht fortgeführt werden könne. Wenn Deutschland wegen Beihilfe zu einem Völkermord Israels angeklagt werde, müsse zunächst festgestellt werden, dass Israel einen Völkermord begangen habe. Dazu müsse Israel anwesend sein, da es um seine Rechte gehe.

Die Frage ist Gegenstand des Verfahrens, das Südafrika im Dezember 2023 gegen Israel angestrengt hat. In der Eilentscheidung Anfang 2024 befand der IGH einen Völkermord zwar grundsätzlich für plausibel und ordnete Maßnahmen zum Schutz der palästinensischen Bevölkerung sowie zur Verbesserung der humanitären Versorgung an. Einen Völkermord stellte er damit nicht abschließend fest. Das Verfahren Südafrika gegen Israel geht weiter. Die Frage ist also für das Verfahren Nicaragua gegen BRD immer noch offen. Wenn sie nun entscheidend ist, müsse Israel dabei sein, so der deutsche Standpunkt.

Deutschland hatte damals als einziger Staat angekündigt, in dem Verfahren auf der Seite Israels intervenieren zu wollen. Im März 2026 gab die Bundesrepublik ihre Unterstützung für eine Intervention auf. Zur Begründung verwies sie auf die Klage Nicaraguas: Man sei nun selbst in einem Verfahren vor dem IGH angeklagt.

Nicaraguas Erwiderung

Anzeige

Nicaraguas Vertreter konterten am folgenden Tag: 17 Tage zwischen der Verbalnote im Februar 2024 und der am 1. März erhobenen Klage seien Zeit genug gewesen, um zu antworten und den eigenen Standpunkt zu begründen. Die Vorwürfe seien klar und substantiiert gewesen.

Der historische Rückgriff sei notwendig gewesen, um Dauer und Kontext des völkerrechtswidrigen Verhaltens darzustellen. Sie habe nur selektiv gelesen, rügte der deutsche Rechtsanwalt Daniel Müller als Nicaraguas Vertreter die deutsche Seite. Der historische Kontext sei zwar nicht Streitgegenstand, der Bezug zu den Waffengeschäften und »die langfristige Duldung von rassistischer und diskriminierender Politik vor 2008« aber zum Verständnis der deutschen Politik in späteren Jahren wesentlich.

Der französische Völkerrechtler Alain Pellet argumentierte gegen die Beteiligung Israels. Israel habe zweifellos ein Interesse am Verfahren, das sei aber nicht Gegenstand der Klage. Es gehe ausschließlich um Völkerrechtsverstöße der Bundesrepublik, ein Interesse daran begründe noch keinen Anspruch auf Beteiligung. Das Gericht verhandele in einem anderen Verfahren darüber, ob Israel definitiv einen Völkermord begangen habe. Für das gegenwärtige Verfahren genüge der Verdacht eines Völkermordes. Die Völkermordkonvention von 1948 verpflichtet alle Vertragsstaaten, Völkermord zu verhindern und zu bestrafen. Die Pflicht zur Verhütung greift, sobald ein ernsthaftes Risiko eines Völkermordes besteht; eine rechtskräftige Feststellung ist dafür keine Voraussetzung.

Vor Gericht spielt es in der juristischen Prüfung keine Rolle, wie die völkerrechtliche Diskussion über die Einstufung der Vorgänge in Gaza geführt wird. Die Weigerung mancher Regierungen, insbesondere der deutschen, bestimmte Vorwürfe für ihre Politik zu akzeptieren, könnte aber für die Urteilsfindung einzelner Richter bedeutsam werden.

Die Beteiligung Israels ist in diesem Verfahren von besonderem Interesse, denn es gibt eine Entscheidung des IGH von 1954, nach der der Gerichtshof nicht über Klagen entscheiden darf, die als zentralen Gegenstand die Rechte eines dritten Staates betreffen, der nicht am Verfahren beteiligt ist. In einer späteren Entscheidung von 1992 entschied der Gerichtshof jedoch, dass diese Einschränkung nicht gilt, wenn nur die rechtlichen Interessen des Drittstaates berührt würden. Dies dürfte für Israels Interesse an dem Verfahren zutreffen: Es ist zwar ein rechtliches Interesse, aber es wird nicht über seine Rechte verhandelt. Dennoch wird diese Frage zu Diskussionen im Gericht führen. Ein Termin für eine Entscheidung über die Einreden ist derzeit nicht festgelegt.

Sollte das Gericht alle deutschen Einreden beiseite räumen, würden die Waffenverkäufe wieder auf den Tisch kommen. In ihrer Eilentscheidung vom April 2024 hatte es den Beteuerungen der Bundesregierung geglaubt. Nun gibt es das Bekenntnis des damaligen Bundeskanzlers, und es liegen konkrete Zahlen für die ungebrochene Genehmigung von Rüstungsexporten vor. In der Anhörung hatte Deutschlands Vertreterin Julia Monar betont, dass alle Waffenlieferungen Genehmigungsvorschriften unterworfen würden, die sogar strenger als die internationalen Anforderungen seien. Das hindert die Regierung aber nicht daran, die Genehmigungen weiter zu erteilen. Nach den jüngsten Zahlen, die die Bundesregierung auf Anfrage der Linksfraktion veröffentlicht hat, wurden im ersten Halbjahr 2026 Rüstungsexporte nach Israel in Höhe von knapp 800 Millionen Euro genehmigt. In diesem Zeitraum wurden also etwa viermal mehr Ausfuhren genehmigt als im ganzen Vorjahr. Rund 67 Prozent der Genehmigungen im zweiten Quartal entfielen auf die Genehmigung eines neuen U-Boots von TKMS für die israelische Marine. Weitere 21 Prozent betrafen die israelisch-deutsche Rüstungskooperation.

Die Bundesregierung wird möglicherweise einwenden, dass im Prozess nur die Zahlen zur Zeit der Eilentscheidung verwendet werden dürfen. Nicaragua wird darauf verweisen, dass seinerzeit der Antrag der Bundesregierung auf Verfahrensbeendigung abgelehnt und die Fortführung beschlossen wurde. Wie die vorliegenden Daten im Hauptsacheverfahren bewertet werden, ist offen. Doch das schien es auch im ersten Prozess Südafrikas gegen Israel zu sein, und ein Termin für die Entscheidung ist nicht in Sicht.

Begrenzte Unabhängigkeit

Das weist auf ein seit langem bestehendes und kaum lösbares Problem der internationalen Gerichtsbarkeit hin. So erfreulich die Beteiligung der Justiz zur Lösung dieses Dauerkonfliktes in Palästina ist, und so stark die Rechtsprechung auf ihre Unabhängigkeit pochen kann: Ihre Richter werden nicht von der Gerichtsbarkeit selbst bestimmt. Sie werden von der UN-Generalversammlung und dem Sicherheitsrat gewählt. In einem politisch so hoch belasteten Prozess wie gegen Israel hängt die Unabhängigkeit des Gerichts deshalb auch von der persönlichen Unabhängigkeit der Richter von den Regierungen ab, die sie entsandt haben. Das zeigte sich bereits im Verfahren Südafrikas gegen Israel am unterschiedlichen Abstimmungsverhalten einzelner Richter.

Dazu kommt: Die internationale Gerichtsbarkeit ist derzeit nicht nur scharfer politischer Kritik, sondern wie im Falle des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) auch handfesten Drohungen und Übergriffen ausgesetzt. Die Trump-Administration hat Richter und andere Mitarbeiter des IStGH mit Sanktionen belegt; zudem gibt es Berichte über israelische Geheimdienstaktivitäten gegen Mitarbeiter des Gerichts.

Beide Verfahren vor dem IGH – Südafrika gegen Israel und Nicaragua gegen Deutschland – mögen sich also noch lange hinziehen, und vielleicht erst nach dem Völkermord in Gaza, der sich jetzt auf die übrigen besetzten Gebiete zu erstrecken droht, in einem Urteil enden, das dann nur noch historische Bedeutung hat.

→ Norman Paech ist emeritierter Professor für Völkerrecht an der Universität Hamburg

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 23.09.2026, Seite 9, Schwerpunkt

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!