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Regierung gibt sich »unparteiisch«
Vor dem IGH behauptet die deutsche Vertreterin, Berlin ergreife keine Partei im »israelisch-palästinensischen Konflikt«. Waffenlieferungen seien aber kein Problem
Am Montag wehrten sich die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland erneut vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag gegen den von Nicaragua erhobenen Vorwurf, Israels Genozid in Gaza mit der Lieferung von Kriegsgerät zu unterstützen. Konkret geht es bei den Terminen vom 7. bis zum 10. September aber um Fragen der Zuständigkeiten. Die BRD-Vertreter argumentieren nämlich, der IGH sei nicht zuständig. Denn um den deutschen Staat für seine Beihilfe zum Völkermord zu verurteilen, müsse zunächst einmal festgestellt werden, dass Israel tatsächlich einen solchen in Gaza begehe. Dafür müsse aber Israel auch an dem Verfahren beteiligt werden, so die deutsche Begründung.
Doch Nicaragua wirft der BRD nicht nur die Unterstützung Israels, sondern auch ganz eigene Verstöße gegen das Völkerrecht vor. Der deutsche Staat verstoße nicht nur gegen die Völkermordkonvention, sondern auch gegen das humanitäre Völkerrecht, hatte der international anerkannte französische Völkerrechtsprofessor Alain Pellet schon zu Beginn des Verfahrens 2024 argumentiert. Die 1948 von der UN-Generalversammlung beschlossene Völkermordkonvention verpflichtet die Vertragsparteien zur Verhinderung und Bestrafung von Völkermord. Beim humanitären Völkerrecht geht es um die in den Genfer Konventionen festgehaltenen Regeln des Kriegsvölkerrechts. Dazu gehört etwa das Gebot zur Unterscheidung zwischen Zivilbevölkerung und Kombattanten sowie das Verbot von Kollektivstrafen wie dem Aushungern von Zivilisten. Beide Regeln werden nach Ansicht zahlreicher internationaler Beobachter wie Ärzte ohne Grenzen, Amnesty International oder auch der israelischen Menschenrechtsorganisation B’Tselem durch Israels Militär verletzt. Nicaragua hatte die BRD daher aufgefordert, Waffenlieferungen an Israel umgehend einzustellen.
Erst vergangene Woche hatte der Spiegel unter Berufung auf Antworten der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linke-Fraktion im Bundestag aktuelle Zahlen zu deutschen Rüstungslieferungen an Israel veröffentlicht. Demnach genehmigte die Bundesregierung zwischen Januar und Juni dieses Jahres Rüstungslieferungen an Israel in Höhe von rund 800 Millionen Euro. Davon entfielen knapp 736 Millionen Euro allein auf den Zeitraum des zweiten Quartals zwischen April und Juni. Das heißt, in den ersten sechs Monaten des Jahres 2026 wurden etwa viermal mehr Lieferungen an Israel genehmigt als im gesamten Jahr 2025. Rund 67 Prozent des Genehmigungswerts im zweiten Quartal entfallen der Regierung zufolge auf den Verkauf eines neuen U-Boots von TKMS an die israelische Marine. 21 Prozent entfallen auf deutsch-israelische Rüstungskooperationen für die Bundeswehr. Der Rest verteilt sich auf sogenannte sonstige Rüstungsgüter wie Munition, Sprengstoff und auch Handfeuerwaffen, die nicht als Kriegswaffen eingestuft sind.
Dennoch ergreife die Bundesrepublik keine Partei in dem »israelisch-palästinensischen Konflikt«, behauptete die deutsche Vertreterin, Julia Monar, am Montag vor dem IGH. Alle Waffenlieferungen aus Deutschland an Israel seien »strengen Genehmigungsvorschriften« unterworfen, die sogar über internationale Anforderungen hinausgehen würden. Monar bekräftigte einmal mehr Deutschlands »unerschütterliche Unterstützung« für Israel, fügte aber hinzu, dass der deutsche Staat gleichzeitig auch der weltgrößte Geldgeber für die »palästinensischen Gebiete« sei.
Die Bundesregierung wolle einen »andauernden Frieden« in Gaza, und dieses Ziel teile sie mit Nicaragua, so Monar. Doch habe sie »erhebliche Zweifel«, dass das von Nicaragua angestrengte Verfahren helfe, dieses Ziel zu erreichen. Monar forderte den IGH schließlich auf, die nicaraguanischen Vorwürfe zurückzuweisen.
In einer vorausgegangenen Sitzung hatten die Vertreter Nicaraguas die deutschen Hilfslieferungen nach Gaza bei gleichzeitigen Waffenlieferungen an Israel als »erbärmlich« bezeichnet. Am Dienstag können sie sich erneut zu Wort melden und auf den deutschen Antrag reagieren. Bis der Gerichtshof dann entscheidet, ob das Verfahren fortgesetzt wird, können mehrere Monate vergehen.
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