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Aus: Ausgabe vom 02.05.2024, Seite 8 / Ansichten

Weiter vor Gericht

IGH-Urteil zu Nicaraguas Klage gegen BRD. Gastkommentar
Von Sevim Dagdelen
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Die Beauftragte für Völkerrecht im Auswärtigen Amt Tania von Uslar-Gleichen vertritt die BRD vor dem IGH

Klage abgewiesen! So jubelte das Zweite Deutsche Fernsehen und mit ihm zahlreiche Mainstreammedien. Nicaragua sei mit seiner Klage gegen Deutschland wegen Beihilfe zum Völkermord in Gaza vor dem Internationalen Gerichtshof in Bausch und Bogen unterlegen. Die Anschuldigungen seien nunmehr vom Tisch. Auch Waffen könnten völkerrechtskonform weiter geliefert werden. Nichts könnte den Urteilsspruch des IGH mehr verzerren als die vorschnellen Jubelarien dieser Medien.

Zwar lehnte das Gericht den Eilantrag Nicaraguas zum Stopp deutscher Waffenlieferungen mit 15 zu einer Richterstimme ab. Allerdings verwiesen die Richter in ihrer Urteilsbegründung ausdrücklich auf den starken Rückgang deutscher Exportgenehmigungen von Rüstungsgütern für Israel in diesem Jahr nach der Verzehnfachung der deutschen Waffenexporte in 2023. Zentral ist zugleich, dass die Richter dem Antrag Deutschlands auf Abweisung der Klage Nicaraguas wegen Beihilfe zum Völkermord nicht gefolgt sind. Deutschland steht also weiterhin wegen dieses Vergehens vor Gericht, auch wenn ein Urteil nicht in Kürze erwartet werden darf.

Das Gericht mahnte auch gegenüber der Bundesregierung die Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention und der Genfer Konvention an und betont seine Sorge angesichts der katastrophalen Situation der palästinensischen Zivilbevölkerung in Gaza. Die Lage der Palästinenser dürfte sich in naher Zukunft noch weiter verschärfen, sollte die in Teilen rechtsextreme Regierung Netanjahu ihre Drohung wahr machen und die Grenzstadt Rafah angreifen, in der über eine Million Menschen ausharren. Während der israelische Premier ankündigt, den Internationalen Strafgerichtshof angesichts der Berichte über einen bevorstehenden Haftbefehl gegen ihn schlicht ignorieren zu wollen, erhält er aus dem führenden NATO-Staat USA Schützenhilfe, indem im US- Kongress Sanktionsmaßnahmen gegen den IGH vorbereitet werden, falls der einen Haftbefehl gegen Netanjahu ausstellt.

Das Völkerrecht soll eben immer dann zur Seite geschoben werden, wenn man es nicht brauchen kann. Washington in Sekundenbruchteilen zu folgen – das ist die wahre deutsche Staatsräson dieser Bundesregierung. Man darf also gespannt sein, ob die deutschen Waffenlieferungen an Israel wieder hochgefahren und die Zahlungen an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge UNRWA erneut eingefroren werden. Dies hieße, den Richterspruch von Den Haag glatt zu ignorieren.

Das Zurückfahren der deutschen Waffenexporte ist bereits ein Erfolg der Klage Nicaraguas. Jetzt kommt es darauf an, gesellschaftlichen Druck zu machen, damit die Bundesregierung nicht weiter Beihilfe zu den schweren Kriegsverbrechen der israelischen Armee in Gaza leistet und der Angriff auf Rafah, der ein furchtbares Blutbad bedeuten würde, noch gestoppt werden kann.

Sevim Dagdelen ist außenpolitische Sprecherin der Gruppe BSW im Bundestag

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren. Denn nicht allen lernen die junge Welt kennen, da durch die Beobachtung die Werbung eingeschränkt wird.

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