Eileintrag gegen Lieferung von Panzergetrieben an Israel
Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) teilte Ende vergangener Woche mit, einen Palästinenser aus Gaza bei einem Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht zu unterstützen. Dabei geht es um Panzergetriebe aus deutscher Fertigung, die beim Krieg der israelischen Regierung in Gaza zum Einsatz kommen.
(…) Der Eilantrag soll sicherstellen, dass keine weiteren Panzergetriebe ausgeliefert werden, solange das Bundesverfassungsgericht noch nicht über die im Oktober 2025 eingereichte Verfassungsbeschwerde entschieden hat – und bevor die Getriebe in Gaza gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden.
Der Beschwerdeführer lebt mit seiner Familie in einem Zelt im Süden des Gazastreifens, unter höchst prekären Bedingungen und in ständiger Lebensgefahr. Die sogenannte Waffenruhe bietet keinerlei Schutz. Israelische Streitkräfte verletzen sie fortlaufend durch Beschuss aus der Luft und vom Boden. Dokumentiert sind auch Einsätze von Panzern; bei einem Teil davon handelt es sich um solche mit deutscher Getriebetechnologie. Regelmäßig werden Orte angegriffen, an denen Zelte von Binnenvertriebenen stehen. (…)
Trotz der anhaltenden Angriffe hat die Bundesregierung ihren im August 2025 verhängten Genehmigungsstopp bereits wieder aufgehoben. Neue Exportgenehmigungen können jederzeit erteilt werden. Solange die Gefahr für die Zivilbevölkerung fortbesteht, müssen solche Waffenlieferungen vollständig ausgesetzt bleiben.
Als zweitgrößter Waffenlieferant Israels trägt Deutschland konkrete Verantwortung. Deutsche Panzergetriebe des Unternehmens Renk sind ein Herzstück der in Gaza eingesetzten »Merkava«- und »Namer«-Panzer. Ohne sie wäre der Bodenkrieg in dieser Form nicht möglich. Solche Panzer werden in großer Zahl in dicht besiedelten Gebieten eingesetzt, auch in der Nähe von Zeltlagern, Verteilstellen für Nahrungsmittel und anderen zivilen Einrichtungen.
UN-Organe, der Internationale Strafgerichtshof und zahlreiche Menschenrechtsorganisationen dokumentieren seit über zwei Jahren schwerste Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht in Gaza. Dazu gehören Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Genozid. Dennoch genehmigte die Bundesregierung weiterhin Rüstungsexporte, trotz klarer Hinweise auf deren völkerrechtswidrigen Einsatz zulasten der Zivilbevölkerung. (…)
Deutschland verstößt gegen seine völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Verpflichtungen, indem es weiterhin Rüstungsgüter liefert, obwohl seit Monaten schwerwiegende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht dokumentiert werden. Das Völkerrecht gilt universell – auch für Israel und für den Krieg in Gaza. Die Bundesregierung fordert zwar öffentlich die Einhaltung dieser Normen, ermöglicht durch ihre Waffenexporte jedoch zugleich deren Verletzung. Wer Israel faktisch von den allgemeinen Regeln des Völkerrechts ausnimmt, stellt die palästinensische Zivilbevölkerung praktisch schutzlos: ohne wirksamen Rechtsschutz und der militärischen Gewalt ausgeliefert. (…)
Mit dem Eilantrag drängt das ECCHR auf eine rasche gerichtliche Entscheidung, bevor weitere Panzergetriebe ausgeliefert werden. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte verhindern, dass Panzer mit deutscher Technologie weiterhin gegen die Zivilbevölkerung in Gaza eingesetzt werden. (…)
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