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Nach den Landtagswahlen

Dem Eigentum verpflichtet

Gesetz gegen Enteignungen: Union setzt sich nach Wahlschlappen als Partei der »Investoren« in Szene. Rücktritte in Mecklenburg-Vorpommern

Foto: serienlicht/imago
Ramponiert, aber weiter im Spiel: CDU-Spitzenkandidat Evers grüßt am Dienstag in Berlin von einem Wahlplakat

Nach dem Debakel bei den Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin am Sonntag hat die CDU nicht nur mit sich selbst zu tun. Noch hat sie genug Kraft, um sich für Konzerne und Anleger in die Bresche zu werfen. Nach dem Wahlsieg der Partei Die Linke in Berlin treiben die Unionsparteien demonstrativ das Vorhaben voran, die Enteignung großer Wohnungskonzerne auf Landesebene unmöglich zu machen. CSU-Generalsekretär Martin Huber nannte die von der Linkspartei im Wahlkampf geforderte Vergesellschaftung im Sinne des Volksentscheides von 2021 am Dienstag gegenüber den Funke-Zeitungen ein »sozialistisches Himmelfahrtskommando«. Er verlangte eine »schnellstmögliche Umsetzung« des geplanten Bundesgesetzes zum Verbot solcher Entscheidungen auf der Ebene der Länder. Am Montag hatte CDU-Chef und Bundeskanzler Friedrich Merz bereits verkündet, die Regierung werde das im Juli von den Koalitionsspitzen vereinbarte Vorhaben nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin vorantreiben.

Dabei gehe es »vor allem darum, an die internationalen Investoren eine klare Botschaft zu senden, die da lautet: Es gibt in Deutschland keine Enteignungen von privatem Eigentum«. Merz dozierte, die geplante Vergesellschaftung werde am Ende nicht zu finanzieren sein, aber »verheerende Wirkungen« im In- und Ausland haben. Ähnlich dramatisch sieht das auch CSU-Mann Huber. Er befand, die Enteignungspläne der Linken »treiben den Wohnungsmarkt in den Ruin und sind mit horrenden Kosten verbunden«. Der Berliner CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers konstatierte, Vergesellschaftungen brächten »den Verlust von Arbeitsplätzen, sie verringern den Wohnungsneubau, sie werden Mieten treiben und das Problem verschärfen«.

Am Dienstag reagierte der Linke-Kovorsitzende Luigi Pantisano auf die Vorwürfe. Die CDU verantworte täglich die Enteignung von Land für Autobahnen, sagte er laut dpa. Es sei nicht einzusehen, »dass ausgerechnet Enteignung für bezahlbaren Wohnraum verboten werden soll«. Merz wolle »aus Angst vor den Linken eine Ausnahme für Berlin beschließen«. Damit werde er nicht durchkommen.

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In der Union wird unterdessen weiter daran gearbeitet, den Unmut in der Partei über die Wahlschlappen zu kanalisieren. Die neue parlamentarische Geschäftsführerin der Unionsfraktion, Catarina dos Santos-Wintz, gab am Dienstag die Marschroute vor. Für die erste Fraktionssitzung nach den Wahlen am Nachmittag erwartete sie Debatten, aber keinen Aufstand gegen Merz, sagte sie der Nachrichtenagentur Reuters. »Der Kanzler hat die volle ‌Rückendeckung der Unionsfraktion«, versicherte dos Santos-Wintz. Auch der stellvertretende CDU-Vorsitzende Karl-Josef Laumann gab Merz noch eine Chance. Das Ausscheiden seiner Partei aus dem Landtag in Mecklenburg-Vorpommern nannte er zwar einen »Weckruf«, fügte aber hinzu: »Ich glaube aber nicht, dass es jetzt eine Lösung ist, den Kanzler auszutauschen.« Vielmehr müssten die erarbeiteten »Reformen« umgesetzt werden, so der nordrhein-westfälische Arbeitsminister. Dabei müssten aber auch die Sorgen der Menschen aufgegriffen werden, etwa um den Arbeitsplatz oder die Kosten für Lebensmittel.

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst, der immer wieder als Merz-Nachfolger ins Gespräch gebracht wird, hielt sich demonstrativ an die von der Parteispitze favorisierte Sprachregelung. Personaldebatten halte er »jetzt nicht für zielführend«, bekundete er bei einer Veranstaltung der Rheinischen Post am Montag abend: »Wir brauchen eine stabile Bundesregierung.«

Einschneidende personelle Konsequenzen zog das Desaster vom Sonntag bislang allein bei der CDU in Mecklenburg-Vorpommern nach sich. Spitzenkandidat Daniel Peters erklärte am Montag abend seinen Rücktritt vom Vorsitz des CDU-Landesverbands als Konsequenz aus der »krachenden Niederlage«. Auch andere führende Funktionäre der CDU im Nordosten haben ihren Rückzug angekündigt. Bis zum Landesparteitag Anfang 2027 führt nun Philipp Amthor, Staatsminister für die Bund-Länder-Zusammenarbeit im Bundeskanzleramt, den Landesverband kommissarisch. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) kündigte derweil Sondierungsgespräche zur Bildung einer neuen Landesregierung mit der Linkspartei und den Grünen an. Das ist die einzige mögliche Mehrheit im Landtag unter Ausschluss der AfD. Leif-Erik Holm, gescheiterter AfD-Kandidat für das Amt des Ministerpräsidenten, beanspruchte für seine Partei , die die größte Fraktion im künftigen Landtag stellt, den Posten des Landtagspräsidenten. Holm kündigte zudem einen Corona-Untersuchungsausschuss im Landtag an.

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.09.2026, Seite 4, Inland

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→ Leserbriefe
  • Stefan Bell aus Mülheim an der Ruhr 23. Sept. 2026 um 10:41 Uhr
    Ein lautes Rauschen erhebt sich im Blätterwald: Die Linke in Berlin will einen Wohnungskonzern enteignen und Herr Merz ebendies gesetzlich verbieten. Das verwundert den unbefangenen Leser doch sehr: Haben nicht Enteignungen in der BRD eine lange Tradition? Kaum eine neue Autobahn oder Bahntrasse kann geplant, geschweige denn gebaut werden, ohne Enteignungen im Wege liegender Grundstücke. Ganze Dörfer verschwanden wegen des Braunkohletagebaus gegen den heftigen Widerstand ihrer Einwohner, die fast alle enteignet wurden. Aber: Alle diese Enteignungen erfolgten »zum Wohle der Allgemeinheit« (z.B. Rheinbraun) im Sinne des Artikel 14 Abs. 3 Grundgesetz (GG):
    »(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.«

    Während die Enteignung eines Wohnungskonzerns »im Ausland und im Inland so verheerende Wirkungen (hätten). Es gibt in Deutschland keine Enteignungen von privatem Eigentum.« (Merz, zitiert nach FR v. 22.09.).
    Herrn Merz, dem gelernten Juristen, sei hiermit ein guter, alter Rat erteilt: Der Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung. Artikel 15 GG lässt nämlich die Vergesellschaftung von »Produktionsmitteln« ausdrücklich zu:
    »Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.«

    Und dies sogar, ohne dass ein wie auch immer geartetes »Gemeinwohl« vorliegen müsste (nur die Sätze 3 und 4 des Artikels 14 GG kommen im Rahmen des Artikels 15 GG zur Anwendung, nicht Satz 1). Dass der Bund für ein Verbot von Enteignungen durch ein Bundesland darüber hinaus wohl gar nicht zuständig wäre, wollen wir mal großzügig übersehen.
    »Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand«, sagte einst Ludwig Thoma im Simplicissimus. Friedrich Merz kann er nicht gemeint haben. Schon aus Zeitgründen.
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