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Opposition nur noch von rechts
In Mecklenburg-Vorpommern will die SPD nach der Landtagswahl mit Grünen und Linken regieren
Um kurz nach Mitternacht in der Nacht zum Montag war mit Veröffentlichung des vorläufigen Endergebnisses der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern klar: Die CDU ist erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik an der Fünfprozenthürde gescheitert und wird dem Parlament in der neuen Legislaturperiode nicht angehören. Parteichef und Bundeskanzler Friedrich Merz hatte kurz nach der ersten Prognose bereits von einem »Desaster« gesprochen, war da aber noch von mehr als fünf Prozent ausgegangen. Am Ende waren es nur 4,9 Prozent der Stimmen. Vom AfD-Kovorsitzenden Tino Chrupalla gab es zum Schaden den Spott: Man habe die CDU »pulverisiert«, sagte er am Wahlabend.
Mitgeholfen hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) – die »Frau gegen Blau« –, die im Wahlkampf nach Kräften die Anti-AfD-Stimmen auf sich gezogen hat. Die SPD konnte im Vergleich zu Umfragen vor zwölf Monaten, in denen sie bei 20 Prozent rangierte, erheblich aufholen, lag mit 35,5 Prozent am Ende aber doch hinter den 38,2 Prozent der AfD, die im Vergleich zur Wahl 2021 um satte 21,1 Prozentpunkte zulegte.
Als bisheriger Juniorpartner der SPD verlor die Partei Die Linke deutlich und landete bei 6,5 Prozent der Stimmen – ihr bisher schlechtestes Ergebnis in diesem Bundesland. In Mecklenburg-Vorpommern hat die Linkspartei ihre ehemalige Wählerbasis in der Fläche weitgehend verloren. In Universitätsstädten wie Rostock und Greifswald sowie der Landeshauptstadt Schwerin konnte sie bessere Ergebnisse einfahren; sie steht hier in direkter Konkurrenz mit den Grünen.
Bündnis 90/Die Grünen schafften – vermutlich auch wegen der Wahlkampfunterstützung der liberalen Kampagnenorganisation Campact – mit 5,7 Prozent (minus 0,6 Prozent) den Sprung über die Fünfprozenthürde. Die FDP, die vor fünf Jahren noch 5,8 Prozent erreicht hatte, sackte auf ein mageres Prozent ab und ist nun nur noch in vier Länderparlamenten vertreten. Im Osten ist die Partei als politische Kraft damit weitgehend verschwunden.
Die Regierungsbildung dürfte sich in Mecklenburg-Vorpommern wesentlich einfacher gestalten als in Berlin. Weil neben der CDU auch das BSW mit 4,8 Prozent knapp den Einzug ins Parlament verpasste, sitzen im Schweriner Landtag vier Parteien. Für die Fortsetzung der »rot-roten« Koalition reichen die Sitze nicht. Die einzige überhaupt mögliche Regierungskoalition ist die zwischen SPD, Linkspartei und Grünen.
Schwesig sagte dazu am Montag: »Wir haben den Auftrag zur Regierungsbeteiligung mit den demokratischen Parteien, die in den Landtag eingezogen sind.« Sie werde am Abend im Landesvorstand und im Präsidium vorschlagen, mit den Grünen und mit den Linken Gespräche zu führen und »unseren Wählerauftrag zu erfüllen«. Das Ergebnis der SPD sehe sie als Auftrag, ihre Arbeit als Ministerpräsidentin fortzusetzen und »eine demokratische, stabile Regierung zu bilden«.
Die Sondierungsgespräche müssten einige atmosphärische Hindernisse aus dem Weg räumen. Sowohl die Linkspartei als auch die Grünen nehmen Schwesig übel, dass sie den Wahlkampf ganz auf sich und das Duell mit der AfD zugeschnitten hatte. Das hat nicht nur der CDU, sondern auch den beiden anderen Parteien Sitze gekostet. Die AfD ließ sich nicht davon beeindrucken, dass keine andere Partei im Landtag mit ihr reden will. »Wir haben hier den Regierungsauftrag«, verkündete der AfD-Spitzenkandidat und Bundestagsabgeordnete Leif-Erik Holm. Er kündigte an, alle Parteien formal zu Gesprächen einzuladen.
Die AfD verfügt mit ihrer Fraktion im Schweriner Landtag nach dieser Wahl über eine sogenannte Sperrminorität. Damit kann sie etwa die Ernennung von Verfassungsrichtern blockieren und Bedingungen stellen. Als einzige Oppositionsfraktion wird sie ihr sorgfältig gepflegtes Image als »Alternative« und »einzige Opposition« im deutschen Parteiensystem weiter zu festigen wissen.
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Wilfried Schubert aus Güstrow 22. Sept. 2026 um 10:35 UhrLeider wurde die AfD in MV, Wahlsieger. Sie hat großen Einfluss durch die geplanten unsozialen Reformen, die ungerechtfertigten Unterschiede in den Lebensverhältnissen zwischen Ost- und Westdeutschland sowie die Hochrüstungspolitik gewonnen. Manuela Schwesig konnte den Wahlsieg der AfD nicht verhindern, legte aber eine Aufholjagd hin. Ihr Rezept: Sie übte Kritik an den Reformen der Bundesregierung und profilierte sich gegen die eigene Partei. Im Wahlkampf insgesamt fehlte zum großen Teil, wie die Lebensverhältnisse in Ostdeutschland denen in Westdeutschland angeglichen werden sollen. Nach 36 Jahren deutscher Einheit beträgt der jährliche Bruttoverdienst in Hamburg 63.500 Euro, in Mecklenburg-Vorpommern 40.800 Euro. Das Vermögen westdeutscher Haushalte ist doppelt so hoch, wie das ostdeutscher. Liegt das an der geringeren Arbeitseinstellung der Ostdeutschen? Ganz sicher nicht. Nach Maßgabe des Artikel 10, Absatz 6 des Vertrages vom 1. Juli 1990 zwischen der BRD und der DDR über die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion, sind Möglichkeiten vorzusehen, dass den Sparern zu einem späteren Zeitpunkt, für den bei der Umstellung 2 zu 1 reduzierten Betrag, ein verbrieftes Anteilsrecht am volkseigenen Vermögen eingeräumt werden kann. Kann! Also nicht. Mit dem Gesetz der Treuhand vom 17. Juni 1990 wurden u.a. 8500 Kombinate und Betriebe privatisiert, in der Regel plattgemacht, und 3,68 Millionen Hektar land- und forstwirtschaftlicher Fläche privatisiert. Meine Heimatstadt Güstrow verlor über 13.000 Arbeitsplätze und ca. 10.000 Einwohner. 76,6 Milliarden D-Mark hat die Privatisierung des ehemaligen Volksvermögens gebracht, weit unter Wert. Nur 12,1 Prozent Ostdeutsche sind in Elitepositionen, von 174 Universitäts- und Hochschulrektoren haben ganze 12 eine ostdeutsche Biographie. Von 252 Vorstandsmitgliedern der DAX‑Unternehmen ist ein Mitglied aus dem Osten. Von den 40 DAX-Unternehmen ist keins in Ostdeutschland. Die Landschaften im Osten blühen immer noch nicht. Ändern ist ein Tätigkeitswort! Es ist höchste Zeit.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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