Politischer Prozess
Von Nick Brauns
In einem international beachteten Prozess ist Maja T. am Mittwoch vom Budapester Landgericht zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Die 25jährige nonbinäre Person aus Thüringen war angeklagt, vor zwei Jahren in der ungarischen Hauptstadt gemeinsam mit anderen Antifaschisten Teilnehmer des neofaschistischen Aufmarsches zum »Tag der Ehre« verletzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte zur »Abschreckung« bis zu 24 Jahre Haft gefordert.
Direkte Tatbeteiligung konnte T. nicht nachgewiesen werden, das Verfahren wurde als reiner Indizienprozess geführt – und als Gesinnungsprozess. Denn Ungarns rechter Ministerpräsident Viktor Orbán hatte eine harte Bestrafung gefordert – als ausländische, antifaschistische LGBT-Person verkörpert Maja T. ein probates Feindbild im innenpolitischen Kultur- und Wahlkampf.
In der Untersuchungshaft war T. Schikanen und Erniedrigungen ausgesetzt und hatte sich dagegen mit einem Hungerstreik gewehrt. Mitverantwortung tragen deutsche Behörden. Denn im Juni 2024 war T. von der Berliner Polizei in einer Nacht-und-Nebel-Aktion per Helikopter nach Ungarn gebracht worden, obwohl beim Bundesverfassungsgericht noch ein Eilantrag anhängig war. Als das Gericht die Auslieferung stoppen ließ, war T. schon an die ungarische Justiz übergeben worden. Die Auslieferung insgesamt sei illegal, da die Haftumstände für nonbinäre Personen in Ungarn zuvor nicht ausreichend geprüft worden waren, urteilte Karlsruhe später.
Dass es auch anders geht, verdeutlicht der Fall der ebenfalls im Zusammenhang mit Protesten gegen den SS-Gedenkmarsch verhafteten Italienerin Ilaria Salis. Nachdem diese bei einem Gerichtstermin in Budapest in Ketten gefesselt vorgeführt worden war, war die Empörung in ihrer Heimat so groß, dass selbst die postfaschistische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni sich bei Orbán für die Antifaschistin einsetzen musste. Salis wurde nach Italien in den Hausarrest überstellt und ließ sich von dort für eine linke Partei ins Europaparlament wählen, wo sie nun Immunität genießt.
Dagegen hat die Bundesregierung niemals ernsthafte Anstrengungen unternommen, Maja T. nach der rechtswidrigen Auslieferung wieder der Orbán-Justiz zu entreißen. Deutlich wird: Nicht nur der ungarische, sondern auch der deutsche Staat will hier ein Exempel statuieren.
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