Zum Inhalt der Seite
Handelsbeziehungen EU–China

Armdrücken um Auslandssubventionen

Beijing verhängt wegen EU-Untersuchungen des Handelskonzerns JD Gehorsamsverbot für chinesische Akteure. Handelspolitik spannt sich weiter an

Foto: CFOTO/IMAGO
JD plant, den Handelskonzern Ceconomy, Betreiber von Saturn und Mediamarkt, zu übernehmen (Kunshan, 17.5.2026)

Bereits zum zweiten Mal binnen eines Jahres sieht Beijing sich angehalten, eine seiner gewichtigsten nach innen gerichteten handelspolitischen Maßnahmen gegen die EU einzusetzen. Am Mittwoch gaben das chinesische Justiz- sowie das Handelsministerium in einem gemeinsamen Statement bekannt, dass sie Brüssels Untersuchung der geplanten Übernahme des deutschen Handelskonzerns Ceconomy durch das chinesische Unternehmen JD als »unrechtmäßige extraterritoriale Rechtsanwendung« auffassen. Als Gegenreaktion wird sämtlichen chinesischen Rechtskörperschaften und Privatpersonen untersagt, sich den EU-Maßnahmen zu beugen oder bei ihrer Umsetzung mitzuwirken.

JD steht wegen der geplanten Übernahme von Ceconomy, bekannt vor allem als Konzern hinter den Elektronikketten Saturn und Mediamarkt, im Fokus der Brüsseler Behörden. Ein entsprechender Deal war bereits im Juli 2025 unterzeichnet worden, JD wollte für Ceconomy 2,2 Milliarden Euro auf den Tisch legen. Ende Mai dieses Jahres eröffnete die EU dann ein Untersuchungsverfahren nach dem Framework der Foreign Subsidies Regulations (FSR, zu deutsch etwa Ausländische Subventionsregulationen). Diese sind ein handelspolitisches Werkzeug, das Brüssel sich 2023 selbst gegeben hat und das der EU die Möglichkeit einräumt, bei Unternehmensaufkäufen zu intervenieren, wenn aus ihrer Sicht unbotmäßige ausländische Subventionen im Spiel sind. JD bestritt bereits im Mai, im Zusammenhang mit der Akquirierung von Ceconomy wettbewerbsverzerrende Staatsgelder erhalten zu haben. Die EU-Kommission hat bis zum 2. Oktober Zeit, zu einer Entscheidung in der Angelegenheit zu kommen.

»China wird entschieden Gegenmaßnahmen im Einklang mit dem Gesetz ergreifen, sollte die EU auf ihrem falschen Kurs beharren«, sagte ein Sprecher des chinesischen Justizministeriums am Mittwoch zu den nun eingeleiteten Gegenschritten. Kritisiert wird vor allem, dass von FSR-Untersuchungen der EU betroffene Unternehmen weitreichende Informationen an Brüssel abgeben müssen. Bei einem ähnlichen Verfahren gegen den chinesischen Sensorikhersteller Nuctech 2024 hatte das Unternehmen geklagt, die Preisgabe der geforderten Informationen würde es wiederum in Konflikt mit dem chinesischen Recht bringen. Im Falle Nuctech hatte Beijing erstmals ein »Gehorsamsverbot« gegen derartige FSR-Untersuchungen, wie es auch jetzt zum Einsatz kommt, verhängt.

Anzeige

Durch die Anweisung aus Beijing ist es nicht nur den betroffenen Konzernen verboten, den aus chinesischer Sicht rechtswidrigen Forderungen nachzukommen. Auch andere Unternehmen und Banken, die aus Angst vor Sanktionierung wegen der Vorgänge Geschäftsbeziehungen mit den Betroffenen einstellen, können gegebenenfalls auf Schadenersatz verklagt werden. Allerdings sind solche Sekundäreffekte im Falle der EU-Untersuchungen weniger wahrscheinlich als beispielsweise beim Sanktionsregime der USA. Hier führten Anfang Mai von Washington verhängte Maßnahmen gegen den chinesischen Raffineriebetreiber Hengli Petrochemical zu einem erstmaligen Einsatz der »Blocking Rules«. Die »Blocking Rules« gehen ihrerseits auf die 2021 von Beijing beschlossenen »Regeln zur Bekämpfung der ungerechtfertigten extraterritorialen Anwendung ausländischer Gesetze und anderer Maßnahmen«, die im vergangenen April nochmals präzisiert und ausgebaut wurden, zurück.

Wie es für den JD-Konzern weitergeht, bleibt bis zur Kommissionsentscheidung Anfang Oktober abzuwarten. Noch offen ist auch, wie sich die zahlreichen kleineren Konflikte um einzelne Konzerne – neben Nuctech und JD war kürzlich beispielsweise auch der chinesische Windturbinenhersteller Goldwind Gegenstand von FSR-Untersuchungen – auf das nächste Treffen im Rahmen der »Trade and Investment Consultations« auswirken werden, welches ebenfalls im Oktober ansteht. Zur ersten Iteration dieses Austauschmechanismus hatten sich EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič und Chinas Handelsminister Wang Wentao Ende Juni erstmals getroffen und auf einen Fahrplan zur Glättung der handelspolitischen Wogen geeinigt.

»China hat seine Position sehr deutlich gemacht, und die EU sollte die Konsequenzen bei einer Fortsetzung derartiger Maßnahmen, inklusive des möglichen Einflusses auf die EU selbst und die Handelsbeziehungen zwischen der EU und China, vollständig durchdenken«, fasste Zhang Jian, Vizepräsident des Chinesischen Instituts für Zeitgenössische Internationale Beziehungen, die Situation gegenüber der chinesischen regierungsnahen Global Times zusammen.

Themen:
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 21.08.2026, Seite 8, Kapital & Arbeit

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!