Technik für die Faktenbasis
Die GEW Berlin lässt Lehrkräfte mit einer neuen App ihre Arbeitszeit erfassen. Damit soll Überlastung sichtbar gemacht werden
Kurz vor Beginn des neuen Schuljahres hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Berlin angekündigt, die seit langem existierende Überlastung der Lehrkräfte sichtbar zu machen. Dafür hat sie die App »LehrZeit!« entwickelt. Mit diesem Feature können Lehrkräfte sämtliche Zeiten registrieren, die sie für ihre Arbeit aufwenden. Neben den Unterrichtsstunden sind das Vor- und Nachbereitung, Korrekturzeiten, organisatorische Aufgaben, Konferenzen sowie Gespräche mit Eltern. Immer wieder habe die Gewerkschaft den Berliner Senat aufgefordert, ein verbindliches und rechtssicheres System zur Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte zu schaffen, erklärte am Dienstag Gökhan Akgün, einer der beiden Vorsitzenden der GEW Berlin.
Da die Regierung untätig geblieben sei, »nehmen wir das Thema jetzt selbst in die Hand«, so Akgün. Man werde der »gesundheitlichen Gefährdung und dauerhaften Überlastung der Lehrkräfte nicht tatenlos zusehen«. Zwar hatten im Mai Senatsbildungsverwaltung und Gewerkschaft die Einstellung von knapp 400 zusätzlichen Lehrkräften an 140 Grundschulen in »sozial herausfordernden Quartieren« vereinbart, wie die GEW Mitte Juli mitteilte. Für die weiterführenden Schulen konnte jedoch keine Aufstockung ausgehandelt werden. So bleibe die Lage an den Berliner Schulen angespannt, weil der Personalmangel und die Arbeitsbelastung hoch blieben.
»Dass der Schulbetrieb funktioniert, heißt nicht, dass die Schulen ausreichend ausgestattet sind«, betonte Felicia Kompio, Vorsitzende der GEW Berlin. Die Beschäftigten selbst würden durch Mehrarbeit die vorhandenen Lücken ausgleichen, indem sie zusätzliche Vertretungsstunden übernähmen oder größere Lerngruppen unterrichteten. Obendrein würden in erheblichem Maße noch Studierende, Lehrkräfte ohne vollständige Ausbildung und bereits verrentete Lehrer eingesetzt. Über den tatsächlichen Personalbedarf schweige sich die Bildungsverwaltung aus. Der Senat müsse ihn jedoch zum Ausgangspunkt seiner Personalpolitik machen, so Kompio, »statt sich durch eine stärkere Anrechnung des Unterrichts der Referendar*innen, die Aussetzung des Profilbedarfs II und die Umwandlung von Lehrkräftestellen in Stellen für andere Professionen eine geschönte Personalsituation vorzurechnen«.
Bereits Mitte August haben rund 1.200 Lehramtsabsolventen und Quereinsteiger ihren Vorbereitungsdienst an den Berliner Schulen begonnen. Die GEW begrüßte die mit diesem Jahrgang beginnende stärkere Betreuung an den Schulen, kritisierte aber die höheren Unterrichtsverpflichtungen für Referendare. Zum neuen Schuljahr steige der Ausbildungsunterricht für sie von zehn auf zwölf Wochenstunden. Auf den Personalschlüssel der Schulen werde jeder Referendar mit zehn Stunden angerechnet, während es keine verbindlichen Vorgaben für Hospitationen und angeleiteten Unterricht gebe. So drohe eine Situation, in der Referendare »von Beginn an überwiegend selbständig unterrichten und Personallücken schließen«, kritisierte Nele Hoffschildt, die in der GEW Berlin den Vorstandsbereich »Lehrer*innenbildung« leitet. Dabei sei das Referendariat ausdrücklich eine Ausbildungsphase, in der Beobachtung, Anleitung und Reflexion nötig seien.
Die neue App zur Arbeitszeiterfassung kann auch diese Überlastung sichtbar machen. Generell gelte es aufzuzeigen, wieviel Arbeit der Lehrkräfte außerhalb der Unterrichtsstunden stattfinde, so Gökhan Akgün. Auf dieser Grundlage könnten sie Mehrarbeit gegenüber dem Schulträger geltend machen. Dabei sei eigentlich klar, dass der Betrieb zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet sei. Dass die GEW selbst tätig werde, sei kein Selbstzweck. Vielmehr solle die reale Registrierung der Zeiten die Überlastung der Lehrkräfte zeigen. Werde die vorgesehene Arbeitszeit ständig überschritten, müsse Entlastung folgen. »Gute Schule darf nicht davon abhängen, dass Beschäftigte dauerhaft mehr arbeiten, als vorgehen ist«, so Akgün. Die GEW plane im neuen Schuljahr zudem eine Machbarkeitsanalyse für ein mögliches Volksgesetzgebungsverfahren im Bildungsbereich.
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