Zum Inhalt der Seite
Rentenfreform

Kahlschlag ohne Ende, Arbeiten auch

Wegen Rentenreform drohen Einschränkung der Altersteilzeit und mehr Entlassungen

Foto: photothek/IMAGO
Am Band steht es sich auch mit 60 noch gut, findet die Rentenkommission

Während die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren zuletzt für Kontroversen sorgte, geriet eine weitere mögliche Einschränkung für künftige Arbeiter am Ende ihres Berufslebens aus dem Blickfeld. Am Montag hatte die Wirtschaftswoche auf die von der Rentenkommission vorgeschlagene Einschränkung bei der sogenannten Altersteilzeit hingewiesen. Denn auch hierdurch drohen weitere soziale Verwerfungen.

Zur Erinnerung: Die von der Regierung eingesetzte Rentenkommission hatte Ende Juni insgesamt 33 Empfehlungen für Reformen abgegeben, um die gesetzliche Alterssicherung »zukunftsfest« umzugestalten. Das Kabinett von Kanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich bereits festgelegt, alle Maßnahmen umzusetzen, obwohl die Vorschläge noch gar nicht im Bundestag behandelt worden sind. Zu den 33 Kahlschlagsteilplänen gehört auch eine Neuerung beim Modell der Altersteilzeit. Sie soll künftig erst ab einem Alter von 58 statt bisher 55 Jahren in Anspruch genommen werden können, das bisher bevorzugt angewandte Blockmodell wird abgeschafft.

Beim Blockmodell arbeitet der Beschäftigte zunächst bis zu drei Jahre voll – das gilt als aktive Phase –, um dann maximal drei weitere Jahre dem Betrieb anzugehören, ohne zu arbeiten – das ist die passive Phase. Während der gesamten Zeit erhält er ein reduziertes Entgelt. Aus Sicht der Rentenkommission und der Bundesregierung sollen Beschäftigte durch die Abschaffung dieser Möglichkeit länger in ihrer Arbeit gehalten, die Rentenkasse somit entlastet werden.

Anzeige

Dabei nutzen viele Unternehmen bei ohnehin geplantem Personalabbau diese Variante der Altersteilzeit auch gerne, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Mit mehr solcher Entlassungen drohte entsprechend auch die Kapitalistenlobby BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) für den Fall einer Abschaffung des Blockmodells. Kritik an den Plänen kommt aber ebenso von den Gewerkschaften: Bei den anstehenden Umstrukturierungen in der Industrie sei die Altersteilzeit im Blockmodell ein wichtiges Instrument für sozialverträgliche Anpassungen, erklärte Barbara Resch, Bezirksleiterin der IG Metall in Baden-Württemberg. Diese Form der Altersteilzeit sei »das sozialste Werkzeug, das wir im industriellen Umbau haben«, ließ sie sich von der Wirtschaftswoche zitieren.

Bisher gibt es zwei Modelle der Altersteilzeit; beide setzen bei einem Lebensalter von 55 Jahren an: Neben dem Block- existiert dabei noch das Gleichverteilungsmodell. Hier können Beschäftigte ab der Altersgrenze kontinuierlich ihre Arbeitszeit verringern, bis sie regulär in Rente gehen. Das Gros der Berechtigten entscheidet sich allerdings für das Blockmodell, das üblicherweise maximal drei Jahre dauert, bei entsprechenden tarifvertraglichen Regelungen sogar sechs Jahre. Attraktiv ist diese Variante auch, weil der »Arbeitgeber« einen steuerfreien Aufschlag von mindestens 20 Prozent auf das reduzierte Gehalt zahlt. Obendrein werden zusätzliche Rentenbeiträge fällig. Kein Wunder, dass das Blockmodell bisher sehr beliebt sei, sagte Hanne Borst, die Leiterin des Bereichs Retirement (Ruhestand) bei der Beratungsgesellschaft Willis Towers Watson (WTW) laut dem Branchenmedium Aktien News. In Branchen wie der Metall- und Elektroindustrie, der chemischen Industrie, bei Banken und privaten Versicherern sei das Blockmodell in Tarifverträgen vereinbart.

Borst sieht bei der bisherigen Regelung Vorteile für beide Seiten: Beschäftigte könnten ihr Leben im Alter mit dem allmählichen Ausstieg aus der Arbeit gut planen. Die Unternehmen hätten wiederum ein Instrument »für einen sozialverträglichen Jobabbau« an der Hand. Wie sich die geplante Abschaffung des Blockmodells und die Heraufsetzung des Einstiegsalters für die Altersteilzeit auf den Arbeitsmarkt auswirken könnten, lässt sich aus Sicht der Beratungsgesellschaft derzeit noch nicht einschätzen. Allerdings hält man dort die Hoffnung für trügerisch, dass mehr Beschäftigte künftig bis zum regulären Renteneintrittsalter weiterarbeiten werden.

Wer bereits mit dem Betrieb einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen habe, müsse sich keine Sorgen vor einer abrupten Beendigung machen, erklärte Michael Karst, Jurist und Direktor bei WTW. Allerdings könne der Abschluss weiterer Verträge verhindert werden. Tarifverträge über Altersteilzeit würden ebenfalls in spätestens zehn Jahren das Blockmodell verschwinden lassen. Als Alternative schlagen die Berater die Einführung von Zeitwert- beziehungsweise Lebensarbeitszeitkonten für eine dem Blockmodell ähnliche Altersteilzeit vor.

Themen:
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 13.08.2026, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
→ Leserbriefe
  • Onlineabonnent*in Gabriel T. aus B. 12. Aug. 2026 um 20:20 Uhr
    Ein Gegenvorschlag der Arbeiterklasse lautet: Rente grundsätzlich nach 45 Beitragsjahren, dito Pensionen, die den Steuerzahler weit mehr kosten als Renten.
    • Onlineabonnent*in Manfred G. aus H. 16. Aug. 2026 um 09:09 Uhr
      Das ist kein Gegenvorschlag der Arbeiterklasse, das entspringt dem Denken von Linken. Rente ist keine Wohltätigkeit des Staates, sondern Ausdruck der gesellschaftlichen Verteilung des gesellschaftlich produzierten Reichtums. Im Kapitalismus hängen Renten vom Arbeitsmarkt und den Staatseinnahmen ab. Die Finanzierung erfolgt innerhalb kapitalistischer Eigentumsverhältnisse. Private Vorsorge bevorzugt Wohlhabende. Eine Rente ist Teil der gesellschaftlichen Reproduktion der Arbeitskraft und nicht eine »Belohnung« vom Staat. Der Gegenvorschlag der Arbeiterklasse bezüglich Renten sieht damit so aus: Aufhebung der Rentenungleichheit, Beseitigung der Altersarmut, Beseitigung der privaten Rentenversicherungen auf dem Kapitalmarkt, kostenlose Gesundheitsversorgung für Arbeiter, geringe Kosten für Wohnraum, am politischen und kulturellen Leben teilnehmen können, d.h. Arbeitszeit und Arbeitsbelastung senken. Manni Guerth
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!