Volksbegehren soll Entlastung bringen
Berlin: Gewerkschaft GEW prüft Volksgesetzgebungsverfahren für kleinere Klassen
Der Kampf um kleinere Klassen, Entlastung für die Lehrkräfte und bessere Unterrichtsqualität in Berlin geht schon Jahre, wenn nicht Jahrzehnte. Im Mai gab es »nach Jahrzehnten ohne vergleichbare Vereinbarung« (GEW) tatsächlich eine erste Übereinkunft zwischen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und dem Senat. Bereits ab kommendem Schuljahr ist etwa eine weitere Entlastungsstunde für Lehrkräfte nach dem 63. Lebensjahr vorgesehen. Mit »Doppelsteckungen« und kleineren Lerngruppen in »herausfordernden Lagen« soll es mehr Unterstützung in der Schulanfangsphase geben. Des weiteren einen zusätzlichen Studientag zur digitalen Schulentwicklung für die nächsten zwei Schuljahre, einen unterrichtsfreien Tag für Lernentwicklungsgespräche an Grundschulen und mehr Zeit für Klassenleitungsaufgaben an den Grundschulen und Primarstufen.
Dass mehr nötig ist, um Ziele wie Entlastung und höhere Qualität zu gewährleisten, kann man sich denken. Nachdem mit einer sehr erfolgreichen Volksinitiative zur Kinderbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern Druck auf die Landespolitik gemacht und geplante Stellenstreichungen gestoppt werden konnten, denkt nun auch die Berliner GEW über ein ähnliches Vorgehen nach. Wie sie am Dienstag mitteilte, hat der Landesvorstand beschlossen, die Machbarkeit eines Volksgesetzgebungsverfahrens im Bildungsbereich prüfen zu lassen. Im Mittelpunkt stehen kleinere Klassen, bessere personelle Ausstattung, mehr Schulsozialarbeit und Schulpsychologie sowie besondere Unterstützung für Schulen in »sozial belasteten Lagen«, hieß es in einer Erklärung.
»Gute Bildung darf nicht davon abhängen, wie die Haushaltslage gerade ist oder welche Partei nach der nächsten Wahl regiert. Wir wollen prüfen, ob wichtige Standards für Berliner Schulen dauerhaft gesetzlich abgesichert werden können«, sagte Gökhan Akgün, Vorsitzender der GEW in der Hauptstadt. Dafür sollen drei Fragen geklärt werden: Erstens, welche Forderungen wären rechtlich als Gesetz regelbar? Zweitens, welche Forderungen hätten das Potential, breite gesellschaftliche Unterstützung zu gewinnen? Und drittens, welche Erfahrungen aus bisherigen Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden in Berlin können für ein solches Vorhaben genutzt werden?
Falls es zum Volksgesetzgebungsverfahren kommt, können die Berlinerinnen und Berliner zunächst eine Volksinitiative unterstützen. Wenn das Abgeordnetenhaus die Forderungen nicht übernimmt, kann daraus ein Volksbegehren und später ein Volksentscheid entstehen. Bei einem erfolgreichen Volksentscheid kann ein Gesetz unmittelbar in Kraft treten.
Nun haben die Berlinerinnen und Berliner leidvolle Erfahrungen mit der (Nicht-)Umsetzung des sehr erfolgreichen Volksentscheids zur Enteignung großer Immobilienkonzerne gemacht. Unter anderem deshalb sollte man zunächst nicht so viel auf Stellungnahmen wie die von Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch geben. »Wir teilen das Ziel, die Lern- und Arbeitsbedingungen an unseren Schulen weiter zu verbessern. Deshalb begrüße ich jede Initiative, die dieses Anliegen unterstützt. Gleichzeitig bin ich überzeugt, dass nachhaltige Veränderungen dort entstehen, wo Partner verlässlich zusammenarbeiten und an gemeinsam vereinbarte Prozesse anknüpfen«, kommentierte die CDU-Politikerin das GEW-Vorhaben.
Die GEW wird erst nach Abschluss der Machbarkeitsprüfung über das weitere Vorgehen entscheiden. Aber Gewerkschafter Akgün machte schon deutlich: »Warum sollen verbindliche kleinere Klassen, ausreichendes Personal und gute Unterstützung an Schulen immer nur politische Versprechen bleiben? Berlin braucht eine Debatte darüber, welche Standards Kindern und Beschäftigten dauerhaft zustehen.« Kurzum: Was die Streiks für kleinere Klassen nicht geschafft haben, soll jetzt eine berlinweite Abstimmung leisten.
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