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Frohe Botschaft
Selten gibt es juristische Entscheidungen, die bei Fußballfans Freude auslösen. Denken wir allein an die leidigen Diskussionen über Polizeikosten, die ausgeweitete Stadionverbotsrichtlinie oder die immer weiteren Verschärfungen einzelner Polizeigesetze. Diese Woche ist es anders. Seit 2018 war das Bundeskartellamt damit beschäftigt, die sogenannte 50-plus-eins-Regelung im deutschen Profifußball zu überprüfen. Auch ich bin ein großer Verfechter dieser Regelung. Aus meiner Sicht ist sie einer der Gründe dafür, dass hierzulande überhaupt noch von einer Fankultur gesprochen werden kann und Investoren mit den Vereinen nicht machen können, was sie wollen. Kein Fußballfan möchte hierzulande englische Verhältnisse. Ein Fußball, der sich nur noch an Gewinnmaximierung orientiert, so dass sich ein Familienvater mit Kind einen Stadionbesuch kaum mehr leisten kann, ist nicht mehr mein Fußball.
Solche Verhältnisse konnten bisher verhindert werden. Dank der 50-plus-eins-Regelung können Investoren nicht einfach so Vereine hin und her schieben, Klubfarben verändern und den Verein als Spielball benutzen. Am Mittwoch hat das Bundeskartellamt endgültig entschieden, dass die 50-plus-eins-Regelung mit dem deutschen Kartellrecht vereinbar ist. Sie beschränke zwar das Wettbewerbsrecht, könne aber »mit dem Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation gerechtfertigt werden«. Zudem bestehe »kein öffentliches Interesse« an einer vollständigen Öffnung für Investoren. Gleichzeitig mahnte die Behörde an, dass dann die Regelung auch konsequent umgesetzt werden müsse. Diese Botschaft ging nicht nur an Hannover 96, sondern insbesondere in Richtung RB Leipzig, denn es müsse »bei allen Vereinen der Bundesliga und zweiten Bundesliga gleichermaßen für einen offenen Zugang zur Mitgliedschaft und damit für die Mitbestimmung der Fans« gesorgt werden, was in Leipzig nicht der Fall ist. Auch die Werksklubs aus Leverkusen und Wolfsburg – für Bayer und Volkswagen galten bisher Ausnahmeregelungen – haben jetzt Hausaufgaben zu machen. Es bleibt zu hoffen, dass die dortigen Fanszenen und Mitglieder Druck machen und für eine angepasste Satzung in ihren Vereinen sorgen.
Endlich aber ist Schluss mit der Diskussion über die seit 1998 bestehende 50-plus-eins-Regel. Spätestens seit dieser Woche ist sie unumstößlich.
»Sport frei!« vom Fananwalt.
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