Die vergangene Innenministerkonferenz war für die Law-and-Order-Fraktion keine Niederlage nach Punkten, sondern ein klassischer Knockout. Selbst Boulevardjournalisten kamen ins Grübeln.
In unserem Rechtssystem ist die strafrechtliche Hauptverhandlung etwas Besonderes. Hier werden Beweismittel begutachtet, Sachverständige gehört, vor allem Zeugen vernommen.
Wie weit wollen die Verbände in ihrem Sanktionswahn noch gehen? Es muss endlich Schluss damit sein, dass der DFB Sachverhalte rund um ein Fußballspiel sanktioniert, die rein gar nichts mit dem Spielbetrieb zu tun haben.
Die Law-and-Order-Fraktion auf der Innenministerkonferenz in Bremen Anfang Dezember des vergangenen Jahres wollte gegen die Fußballfans das ganz große Repressalienbesteck herausholen.
Nicht nur für die Fankurven, sondern für so gut wie jeden Fußballfan gibt es etwas, das in den beiden obersten Ligen seit Jahren für Unmut sorgt. Das ist der sogenannte VAR.
Kollektivstrafen widersprechen dem rechtsstaatlichen Prinzip der individuellen Schuldzuordnung. Einst sah das auch der DFB so. Die Zeiten sind vorbei: In Magdeburg werden nun 10.000 Fans ausgeschlossen.
Runde Geburtstage sind toll. Man lädt Freunde ein, bereitet sich auf Feierlichkeiten vor, kann kaum erwarten, dass es losgeht. Das dachten sich in den letzten Wochen auch viele Fußballfans aus dem Osten der Republik.
Die einzigen, die bezüglich der Ereignisse um das Spiel des 1. FC Magdeburg gegen Dynamo Dresden bisher sachlich argumentieren, sind die Vereine, die Fanhilfen und die Fanprojekte. Die Polizei dreht dagegen frei.
Mein Mandant, ein Fußballfan, sah sich einer Anklage wegen eines Flaschenwurfes in Richtung von Polizeibeamten ausgesetzt. Die Anklage sprach von Paragraph 114 StGB mit einer Mindeststrafe von drei Monaten.