Viel wird in diesen Tagen über den Rechtsstaat diskutiert, manche behaupten, er würde nicht mehr funktionieren. Den Rechtsstaat in seiner ganzen Größe erleben Strafverteidiger bzw. Fananwälte wie ich.
Es gibt viele Themen, die den Fußball bewegen, doch ein Thema hat Fans und Vereine zuletzt besonders beschäftigt – die Polizeikosten. Würden sie auch auf die Vereine umgelegt, würden die in ihren Grundfesten erschüttert.
Die Einstellung eines Verfahrens kann in bestimmten Fällen durchaus interessant sein. Auch deshalb, weil gewisse Einstellungen im Erwachsenenstrafrecht nicht in das Bundeszentralregister oder ins Führungszeugnis eingetragen werden.
Niemand wird bestreiten, dass Fußball von Emotionen lebt. Kein Fan mag Stille, Klatschpappenpublikum oder technische Einrichtungen wie den VAR. Alles Dinge, die Emotionen töten. Die leben nicht zuletzt von der Spannung auf dem Rasen.
Die sächsische Polizei hat sich an großen Mengen von Standortdaten der digitalen Werbeindustrie bedient. Und dies eventuell sogar illegal. Diese Daten stammen von Handy-Apps, die unter anderem GPS-Daten für Werbezwecke weitergeben.
Interessant sind stets die Urteile der Verwaltungsgerichte, da es dort immer um das Verhältnis des Bürgers zum Staat geht. Im Fußballkontext ist das meist das Verhältnis des Fans zur Polizei. Dieses Verhältnis kann, zurückhaltend formuliert, als angespannt gelten.
Nun spielen sie wieder. Die ganz großen Vereine dieses Landes. Dabei ging es für die Erstligisten am Wochenende nicht um Punkte, es wartete die erste Pokalrunde. Und der Pokal soll ja seine eigenen Gesetze haben.
Jeder Verein sollte sehr genau ausgesprochene Sanktionen der Sportgerichte prüfen. Viel zu oft knicken viele Vereine ein und schlucken Strafen, um es sich mit den Verbänden nicht zu verscherzen.
Mit seiner neuen Stadionverbotsrichtlinie macht sich der DFB weiter zum Erfüllungsgehilfen von Polizei und Politik. Das ist fatal, denn Fanrechte bleiben weiter auf der Strecke. Schlimmer noch: Die aktiven Kurven geraten noch stärker ins Visier.
Das Bundeskartellamt hat keine Bedenken gegen die »50-plus-eins«-Regel. Das hat die Behörde nach einem seit 2018 laufenden Prüfungsverfahren erklärt. Die Regel gibt im Kern vor, dass Investoren keine Stimmenmehrheit an den Kapitalgesellschaften von Vereinen übernehmen können.
Infantino hat verloren. Für Fußballfans ist das zunächst eine gute Nachricht. Alles hilft, was den Kommerz einschränkt und den Irren aus der FIFA-Zentrale stoppt. Man sollte aber genau hinschauen, wer hier in welcher Form protestiert hat.
Ein Mann wie Infantino und seine Leute können den Fußball nicht lieben. Sonst würden sie all das nicht machen. Diesem Gebaren muss endlich Einhalt geboten werden. Lassen wir ihn und Leute wie ihn weiter gewähren, ruinieren sie unser Spiel endgültig.