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Freispruch
Als Fananwalt bin ich hauptsächlich als Strafverteidiger unterwegs, aber auch vor anderen Gerichten, wenn es beispielsweise um Stadionverbote oder um Rechtsratschläge bei Veranstaltungen geht. Darüber hinaus bin ich auch im Sportrecht als Fachanwalt für Vereine tätig, wenn es darum geht, sie vor Strafen oder Willkür der Verbände zu bewahren. Und so verschlug es mich vor kurzem nach Frankfurt am Main in die heiligen Hallen des größten Sportfachverbandes der Welt, gemeinhin auch DFB genannt. Das Bundesgericht als Berufungsinstanz hatte zu einer mündlichen Verhandlung geladen. Vertreten habe ich einen Berliner Verein, dessen U17 in der DFB-Nachwuchsliga spielt. Bei einem Heimspiel gegen einen Verein aus dem Norden der Republik gab es ein hitziges, aber kein unfaires Spiel, das die U17 meines Mandanten gewann. Bitter wurde es, als man erfuhr, dass es von Spielern einer anderen Altersklasse als Zuschauer diskriminierende Äußerungen gegeben haben soll. Lediglich der Linienrichter und einige Zuschauer weitab vom Geschehen wollten diese gehört haben.
Bei derartigen Delikten kennen die Sportrichter keinen Spaß und ziehen die Rechts- und Verfahrensordnung aus der Tasche, die derartiges mit einer Mindeststrafe von 20.000 Euro sanktioniert. Der Verein machte die erste Instanz selbst und ging mit einer Strafe von 10.000 Euro wieder nach Hause. In der zweiten Instanz wurde ich mandatiert und pinselte eine lange Berufungsbegründung mit vielen Anträgen. Zu meinem Erstaunen ging das Bundesgericht diesem Vortrag vollumfänglich nach und führte eine mehrstündige Beweisaufnahme mit vielen Zeugenvernehmungen durch. Am Ende stand erfreulicherweise ein vollumfänglicher Freispruch. Nichts von den Vorwürfen und Behauptungen blieb übrig. Ein äußerst erfreuliches Ergebnis. Konnte doch dadurch nicht nur die hohe Geldstrafe verhindert werden, sondern auch die Reputation des Vereins und seiner Zuschauer wiederhergestellt werden.
Quintessenz des Ganzen: Jeder Verein sollte sehr genau ausgesprochene Sanktionen der Sportgerichte prüfen. Viel zu oft knicken viele Vereine ein und schlucken Strafen, um es sich mit den Verbänden nicht zu verscherzen. Oft lohnt es sich aber, die vorgeworfenen Sachverhalte sehr genau zu studieren und gegen die Vorwürfe anzugehen.
»Sport frei!« vom Fananwalt.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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