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Beim Fananwalt

Datenhunger

Foto: jW

Das Misstrauen zwischen Fußballfans und Polizeibeamten ist bekanntlich groß, was auch dadurch deutlich wird, dass die Polizei möglichst viele Daten über Fußballfans sammelt. Auch in dieser Kolumne war beispielsweise die sogenannte Datei Gewalttäter Sport häufiger Thema, in der Daten von Fußballfans ohne Verurteilung gespeichert werden. Dies ist aber nur eine der Dateien, in denen sich Team Blau mit Fußballfans beschäftigt. Dass man aber den Hals niemals voll bekommt, wurde jetzt bekannt. Es kam heraus, dass sich die sächsische Polizei an großen Mengen von Standortdaten der digitalen Werbeindustrie bedient hat. Und dies eventuell sogar illegal. Diese Daten stammen von Handy-Apps, die unter anderem GPS-Daten für Werbezwecke weitergeben. Leicht zu erstellende Bewegungsprofile können die Folge sein. Sie lassen Rückschlüsse auf Bewegungsmuster zu, etwa, wie jemand zur Arbeit fährt oder eben ins Stadion.

In einer kapitalistischen Welt wundert es zwar nicht, dass Firmen damit handeln. Dass sich aber die Polizei daran ebenfalls bedient und mit großer Wahrscheinlichkeit dafür Steuermittel verwendet, darf schon verwundern. Dies um so mehr, als dass die Datenserver in der Regel außerhalb der EU stehen und sich somit auch den Regularien der Datenschutzgrundverordnung entziehen. Es darf nicht sein, dass sich eine staatliche Behörde wie die Polizei an solchen Praktiken beteiligt, vor allem da offensichtlich auch die rechtliche Grundlage dafür fehlt. Sachsens Innenminister Armin Schuster versteckt sich bei entsprechenden Anfragen von Abgeordneten im Sächsischen Landtag hinter Begriffen wie »Verschlusssache« und »Geheimnisschutz«. Das ist übrigens der Schuster, der mit seinem Kollegen Herbert Reul aus NRW als Speerspitze im Kampf gegen Fußballfans auftritt. Da muss der gemeine Fußballfan nicht lange überlegen, um festzustellen, dass ein solcher Innenminister derartig gewonnene Daten auch gegen Fußballfans verwenden könnte. Denn sie sind es in der Regel zuerst, an und mit denen sicherheitstechnisch experimentiert wird.

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Derartiges rechtswidriges Verhalten muss ein Ende haben, bevor flächendeckend auch weitere Polizeibehörden in anderen Bundesländern auf diese wahnwitzige Idee kommen.

»Sport frei!« vom Fananwalt.

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.09.2026, Seite 16, Sport

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