Sanktionierern geht der Stoff aus
Das 21. Sanktionspaket der EU gegen Russland macht divergierende Interessen der Mitgliedstaaten deutlich
Die EU tat sich schwer mit dem 21. Sanktionspaket gegen Russland. Die irische Außenministerin und EU-Ratspräsidentin Helen McEntee erklärte gegenüber dem Portal Euractiv, es seien »herausfordernde Verhandlungen« gewesen. Denn zu jedem Vorschlag, was man noch alles nicht mehr aus Russland beziehen oder dorthin liefern dürfe, hatten sich Mitgliedstaaten mit Sonderwünschen und Kritik gemeldet. Auch die Bundesrepublik.
Sie verhandelte ein Importverbot für in russischen Gewässern gefangenen Alaska-Seelachs aus dem Paket heraus, denn der ist der Rohstoff für eine spezifisch deutsche Form von Junkfood – die Fischstäbchen. Frankreich hängte sich dran und erwirkte, dass auch Surimi, das dort für alle möglichen Vorspeisen beliebte falsche Krebsfleisch, aus der Sanktionsliste herausgenommen wurde. Weniger kulinarisch war der Widerspruch begründet, den die mediterranen Reedereinationen Griechenland, Zypern und Malta gegen Pläne zur weiteren Erschwernis des russischen Öl- und Gasexports in Drittländer einlegten. Schließlich laufen viele der hierfür genutzten Schiffe unter den Flaggen dieser Staaten.
Russland quittiert die Sanktionen seit einigen Jahren erfolgreich und hat nicht vor, einzulenken. Die Financial Times berichtete am Dienstag, das Land habe in den vergangenen Wochen acht gebrauchte Flüssiggastanker auf dem Weltmarkt gekauft und die ersten zwei solche Schiffe aus eigener Produktion in Dienst gestellt. Zweck sei, das ab kommendem Jahr geltende Transportverbot für russisches Gas durch Schiffe unter EU-Flagge zu unterlaufen. Und das mit allem Nachdruck: Ende Juni ist in der Ostsee ein russischer Flüssiggastanker gesichtet worden, der zu beiden Seiten der Kommandobrücke je ein schweres Maschinengewehr installiert hatte. Ziel offenbar: eventuelle Enterungsversuche von seiten der EU abzuschrecken. Entsprechende Maßnahmen hatte Anfang des Jahres der Chef des russischen »Marinekollegiums«, Nikolai Patruschew, angekündigt: Russland werde sich vom Weltmarkt nicht ausschließen lassen.
Langsam geht den Sanktionierern ohnehin der Stoff aus. Mit Verkündung des 21. Sanktionspakets Ende Juli kündigte die EU-Kommission sofort an, jetzt mit der Vorbereitung des 22. Sanktionspakets zu beginnen. Aber was soll man noch sperren und verbieten? Die irische Außenministerin gab die Parole aus, man müsse die Sanktionspraxis »neu bewerten« und sich »kreative Lösungen« einfallen lassen. Zum Beispiel weitere persönliche Sanktionen wie Einreiseverbote in die EU. Dabei griffen die Brüsseler Beamten auch auf das aus anderen Epochen bekannte Prinzip der »Sippenhaftung« zurück: So wurde Ende Juli bekannt, dass nunmehr nicht nur Kremlsprecher Dmitri Peskow, sondern auch seine Ehefrau Tatjana Nawka nicht mehr in die EU einreisen darf.
Was sie verbrochen haben soll: Sie besitze Immobilien auf der Krim, und damit unterstütze sie »daher Handlungen, die die territoriale Integrität, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Darüber hinaus ist sie mit einer gelisteten Person verbunden, die aktiv Handlungen oder Politiken unterstützt hat, die die territoriale Integrität, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.« Man beachte die Häufung windelweicher Formulierungen: »Handlungen oder Politiken«, »untergraben oder bedrohen«. Man kann es auch einfacher sagen: Hier wird eine Kontaktschuld behauptet. Kein Wunder, dass Nawka bereits Klage vor einem EU-Gericht gegen ihre Listung eingereicht hat und neben der Entfernung von der Sanktionsliste auch zwei Millionen US-Dollar Schadenersatz verlangt.
Ursprünglich waren die Sanktionen ja damit begründet worden, dass man Russland die Finanzierung des Ukraine-Kriegs erschweren oder unmöglich machen wollte. Was die Sanktionierung der Peskow-Gattin dazu beiträgt, wird heute nicht mehr gefragt. Die Sanktionierer rächen sich an Einzelpersonen, um dies nicht eingestehen zu müssen. Die Sanktionen sind zu einem selbstlaufenden Mechanismus geworden. Sie werden fortgesetzt, um nicht ihre Wirkungslosigkeit in der Hauptsache eingestehen zu müssen. Wirksam sind sie allenfalls gegenüber den eigenen Volkswirtschaften der EU, denn da sind sie durchsetzbar.
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