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Streit um Arbeitszeit

Klage scheitert: Schulleiter bekommt keinen Ausgleich für Überstunden

Foto: Marijan Murat/dpa
Überstunden müssen für Beamte angewiesen werden, um bezahlt zu werden, entschied das Arbeitsgericht

Leipzig. Lehrkräfte können nicht selbstständig entscheiden, länger zu arbeiten, und dafür extra Geld verlangen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag und betonte, dass dies auch für Schulleiter gelte. Ein pensionierter Rektor aus Niedersachsen scheiterte mit seiner Klage auf finanziellen Ausgleich.

Der Mann leitete eine Grundschule. Er gibt an, dass er deutlich mehr gearbeitet habe als die für Beamte geltende Durchschnittszeit von 40 Stunden pro Woche. Vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte seine Klage teilweise Erfolg. Dieses verurteilte das Land Niedersachsen im Februar 2025 dazu, dem pensionierten Schulleiter etwa 31.000 Euro wegen zu viel geleisteter Arbeit von 2017 bis Mitte 2022 nachzuzahlen. Er habe jede Woche im Schnitt knapp sechs Überstunden gemacht.

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Das Land wandte sich an das Bundesverwaltungsgericht, das die Lage nun anders beurteilte als das Oberverwaltungsgericht. Es hob dessen Urteil auf und entschied, dass dem früheren Rektor keine Ausgleichszahlung zustehe. Er sei nicht angewiesen worden, mehr Stunden zu arbeiten. Vielmehr sei die von ihm angegebene Dienstzeit seine eigene Entscheidung gewesen, erklärte das Gericht. (AFP/jW)

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Erschienen am 18.09.2026, Kapital & Arbeit

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