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Keine Obergrenze für Barzahlungen

Kuba reformiert Zahlungsverkehr

Zentralbank der Inselrepublik setzt Obergrenze für Barzahlungen aus und hebt monatlichen Transaktionsrahmen für Überweisungen an

Foto: Ramon Espinosa/AP/dpa
Schlange stehen vor der Bank (Havanna, 1.4.2026)

Die Banco Nacional de Cuba hat die bisherige Obergrenze von 5.000 kubanischen Pesos (CUP) für Barzahlungen zwischen verschiedenen Wirtschaftsakteuren ausgesetzt. Die Aufhebung der festgelegten Grenze, die einst durch die Resolution 111 im Jahr 2023 geschaffen wurde, stellt einen neuen Kurswechsel in der Geldpolitik der Inselrepublik dar. Wie die Präsidentin der Zentralbank, Juana Lilia Delgado Portal, in einer aktuellen Stellungnahme mitteilte, soll der Schritt vor allem dem akuten Bargeldmangel im Land entgegenwirken und angesichts der verschärften Krise durch die US-Blockade zu einer Entspannung beitragen. Die Regierung gibt die Kontrolle über die Geldströme nach eigenen Angaben damit nicht auf, sondern verlagert sie auf eine neue, digital überwachbare Ebene.

Die bisherige Beschränkung auf 5.000 CUP pro Transaktion sollte den wachsenden Schwarzmarkt einschränken und die staatliche Kontrolle zurückgewinnen. Die Reform des Zahlungsverkehrs, wovon die Abschaffung der Obergrenze nur ein Aspekt ist, zielt darauf ab, den Bargeldkreislauf wieder stärker durch die Banken zu kanalisieren. Denn parallel zur Aufhebung der Limitierung werden die Bedingungen für den Kauf mit Bargeld deutlich verschärft. So wird für jede Barauszahlung künftig eine Kommission von 0,2 Prozent fällig. Die Gebühr kann als Initiative interpretiert werden, seltener auf Bargeld zurückzugreifen und statt dessen auf digitale Zahlungsmöglichkeiten zu setzen. Gleichzeitig entfallen die Gebühren für Bareinzahlungen komplett – ein Versuch, die informellen Geldbestände aus dem Schwarzmarkt zurück in den offiziellen Bankenkreislauf zu führen. Wie die Zentralbankpräsidentin erklärte, sei dieser Schritt ohne die gleichzeitige Modernisierung der digitalen Zahlungsinfrastruktur nicht denkbar.

Die Zentralbank hat auch den monatlichen Transaktionsrahmen für Überweisungen drastisch angehoben: Statt bisher 120.000 CUP dürfen Privatpersonen nun Überweisungen bis zu 2,5 Millionen CUP pro Monat digital durchführen. Allerdings wurde die Erhöhung mit einer neuen Kontrollschranke versehen. Bei einer Überschreitung dieser Summe wird die Nutzung digitaler Kanäle vorläufig blockiert, bis der Kontoinhaber den Verwendungszweck persönlich bei der Bank angibt. Die Aufhebung des bargeldbezogenen Limits geht somit Hand in Hand mit der Einführung eines digitalen Limits, das dem Staat mehr Kontrolle über die Geldbewegungen in Krisenzeiten ermöglicht.

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Die anhaltende Energiekrise mit ihren ständigen Stromausfällen allerdings gefährdet auch die Zuverlässigkeit des digitalen Zahlungsnetzes, was den Erfolg der Reform in Frage stellen könnte. Um die Händler und Privatkunden dennoch von der Digitalisierung der Zahlungen zu überzeugen, werden sie ab dem 1. August mit einer Echtzeitgutschrift ihrer Onlineumsätze belohnt und die Kommissionsgebühren von 1,5 auf 0,8 Prozent gesenkt. Die staatliche Regulierung belohnt somit die Nutzung des digitalen Systems durch geringere Kosten und schnellere Liquidität.

Die kubanische Zentralbank vollzieht mit der Reform des Zahlungsverkehrs und der Aussetzung der Obergrenze auch eine riskante Kehrtwende. Der Beschluss erfolgt nach eigenen Angaben aus dem Zwang, der sich aus der Inflation infolge der Finanzblockade ergibt. Der Kontrollmechanismus wird dabei um eine Ebene verschoben: Nicht mehr die physische Menge des Bargelds steht im Fokus, sondern die Transparenz der digitalen Geldflüsse.

Die von der Zentralbank verkündete Aussetzung der 5000-Peso-Grenze fällt zeitlich mit einer enormen Eskalation des US-amerikanischen Wirtschaftskrieges gegen die Inselrepublik zusammen. Anfang Mai unterzeichnete US-Präsident Donald Trump eine Exekutivanordnung, die das US-Sanktionsregime drastisch ausweitet. Das Dekret ermächtigt Washington fortan, auch ausländische Unternehmen und Finanzinstitute aus Drittländern verschärft unter Strafandrohung zu stellen, sofern sie in der kubanischen Wirtschaft tätig werden. Diese extraterritoriale Ausweitung des Embargos verschärfte den akuten Devisenmangel Kubas weiter. Vor diesem Hintergrund soll die Maßnahme nicht nur die nationale Liquiditätskrise abfedern, sondern ist auch ein Versuch, die verbleibenden Finanzströme eigenständig und kontrolliert zu digitalisieren, um so den Zugriff der US-Behörden auf den Finanzsektor der Insel zu erschweren.

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.07.2026, Seite 8, Kapital & Arbeit

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