Unschuldig verurteilt
Der Antisemitismusskandal um seine Verhaftung erschütterte Frankreich. Vor 120 Jahren wurde Alfred Dreyfus freigesprochen
Im September 1894 fand eine als Informantin des französischen Nachrichtendienstes tätige Putzfrau im Papierkorb des deutschen Militärattachés in Paris die Schnipsel eines zerrissenen Schreibens, das eine Aufstellung von fünf geheimen militärischen Dokumenten enthielt. Die Informationen waren zwar relativ unwichtig, doch es stellte sich die Frage nach dem Spion in den eigenen Reihen, der Kontakt zu den deutschen Stellen hatte und diese eventuell über geheime französische Aufrüstungsmaßnahmen informierte. Die Handschriften gaben zunächst keinen Aufschluss, doch schließlich ging man davon aus, dass es sich um einen Absolventen der »École supérieure de guerre« handeln müsse, und verfiel auf einen jungen jüdischen Hauptmann, den aus dem deutsch besetzten Alsace-Lorraine stammenden Alfred Dreyfus, obwohl weder Handschrift noch die Details des Schreibens zu ihm passten und sich obendrein keinerlei Motive ausfindig machen ließen. Der 1859 geborene Dreyfus war nach 1871 mit einem Teil seiner Familie nach Paris übergesiedelt und war der erste und damals einzige Jude im Generalstab, dem er aufgrund hervorragender Abschlussnoten als Praktikant zugeteilt worden war.
Dreyfus wurde dann nach ein paar Schriftproben am 14. Oktober 1894 kurzerhand des Hochverrats beschuldigt und ins Militärgefängnis eingeliefert. Man durchsuchte sein Haus und setzte die Familie unter Druck. Der weitgehend geheim gehaltene Prozess verstieß gegen nahezu alle juristischen Regeln. So bekam Dreyfus das ominöse Schriftstück erst kurz vorher zu Gesicht, die Schriftsachverständigen lieferten keine schlüssige Analyse, angebliche Zeugen traten nicht vor Gericht auf, usw. Da die Anklage auf einer äußerst dünnen »Beweislage« beruhte, machte sich Dreyfus zunächst noch Hoffnungen auf einen Freispruch. Gleichzeitig ging die mediale antisemitische Hetze in einer Reihe von erst jüngst entstandenen Blättern weiter. Ein Jude als Spion für die Deutschen – das war ein gefundenes Fressen. So behauptete der katholische Antisemit und Verschwörungstheoretiker Édouard Drumont, Dreyfus sei der Armee nur beigetreten, um Frankreich zu verraten. Als Jude und Deutscher hasse er die Franzosen. Als der abschließende Untersuchungsbericht des Militärgerichts immer noch höchst fadenscheinig ausfiel, stellte man ein auf gefälschten Daten bestehendes Geheimdossier zusammen, um es gegen Dreyfus zu verwenden.
Der Prozess fand vom 19. bis zum 22. Dezember 1894 unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Geheimdossier, in das weder Dreyfus noch dessen Anwalt Einsicht hatte, sowie eine weitere Aussage sollten den Ausschlag geben. Dreyfus wurde für schuldig befunden, degradiert und zu lebenslanger Haft und Verbannung verurteilt. Die Beratung der Richter hatte lediglich eine Stunde gedauert. Eine Revision wurde kurz darauf abgelehnt; ebenso seine Bitte, zu einer Sträflingskolonie in Neukaledonien geschickt zu werden, wo er mit seiner Familie hätte leben können. Statt dessen wurde er im März 1895 auf die der Küste von Guyana vorgelagerte »Teufelsinsel« verbannt, wo er von April 1895 bis Juni 1899 unter unmenschlichen Bedingungen gefangen gehalten werden sollte.
Kein Interesse an Aufklärung
Dreyfus selbst hatte immer wieder seine Unschuld beteuert und konnte lange nicht begreifen, wie die Armee, die den republikanischen Werten von 1789 verpflichtet war und die ihm als patriotisch denkendem Juden eine vielversprechende Karriere ermöglicht hatte, auf seiner Verurteilung bestehen sollte. Eine Wiederaufnahme des Prozesses schien zunächst aussichtslos, da die Unterlagen nicht eingesehen werden konnten und der wahre Spion sich nicht auffinden ließ. So konzentrierte man sich zunächst auf den Nachweis der Verfahrensfehler, musste aber gleichzeitig den Eindruck vermeiden, eine jüdische Lobby wolle einen der Ihren herauspauken. Dass es sich um einen krassen Justizirrtum handelte, wurde erstmals in einer Schrift des investigativen Journalisten Bernard Lazare nachgewiesen, die 1895 allerdings nur in Belgien erscheinen konnte. Lazare kümmerte sich auch um Kontakte zu Politikern, die als unvoreingenommen galten, so etwa zu dem Sozialisten und späteren Ministerpräsidenten Léon Blum.
Doch auch innerhalb des Militärgeheimdienstes gab es neue Entwicklungen: So bemerkte der neue Chef des Deuxième Bureau, Marie-Georges Picquart, kurz nach seiner Amtsübernahme, dass der Verbindungskanal zum deutschen Nachrichtendienst weiterhin aktiv war. Dabei stieß er auf den wahren Spion, nämlich den französischen Major Ferdinand Walsin-Esterházy, bei dem sich zudem handfeste Motive für den Verkauf militärischer Geheimnisse ausmachen ließen. Esterházy konnte auch als wahrer Verfasser des berüchtigten Begleitschreibens identifiziert werden. Doch weder bei der Armeeführung noch beim neuen Kriegsminister bestand ein Interesse daran, den Fall wieder aufzurollen. Der Schutz der eigenen Interessen war wichtiger. Man war sich wohl darüber im klaren, dass man den Falschen verurteilt hatte, deckte jedoch weiterhin den wahren Spion, um so den eigenen Nimbus zu wahren und gleichzeitig der rechten Presse keinen Angriffspunkt zu liefern.
Die Affäre zog also weitere Kreise, wobei es für die Familie Dreyfus darauf ankam, politische Unterstützung für die Wiederaufnahme des Verfahrens zu gewinnen. Dies versprach etwa der Vizepräsident des Senats, der aus Alsace-Lorraine stammende Auguste Scheurer-Kestner, der öffentlich erklärte, dass er Dreyfus für unschuldig halte, gleichzeitig aber in der aufgeheizten Stimmung für vorsichtiges Taktieren plädierte. Tatsächlich blockierten Regierung und Armeeführung jedoch weiterhin, um nicht den Eindruck zu erwecken, sie hätten dem »Syndikat der Juden« nachgegeben. Schließlich stellte sich sogar der tatsächliche Spion Esterházy einem Prozess, bei dem er am 11. Januar 1898 freigesprochen wurde. Sein Ankläger wanderte dagegen ins Gefängnis.
»Wie eine Bombe«
Als das Urteil verkündet wurde, platzte dem Schriftsteller Émile Zola der Kragen. Er verfasste einen langen Essay, um Licht in das Labyrinth der Irreführungen und Vertuschungen zu bringen, die dafür sorgten, dass ein offensichtlich Unschuldiger weiterhin gefangen gehalten wurde. Am 13. Januar 1898 erschien Zolas Artikel in Georges Clemenceaus L’Aurore, wo er »wie eine Bombe einschlug« und dem Fall jene breite Aufmerksamkeit verschaffte, an der es bislang gemangelt hatte. Er lieferte eine zusammenhängende, weitgehend korrekte Darstellung der Ereignisse der vergangenen drei Jahre. Zola pochte auf das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, das in einer demokratischen Republik für alle Franzosen gelte. Er setzte seine Hoffnungen in einen neuen Prozess gegen Esterházy, um so die Nation zu versöhnen und gleichzeitig dem »barbarischen, dem Mittelalter entstammenden Antisemitismus« ein Ende zu setzen. Der Artikel verhärtete freilich die Fronten, überall im Land kam es zu Ausschreitungen und pogromartigen Szenen. Zola musste sogar ins Exil, da ihm eine Haftstrafe wegen Verunglimpfung der Armee drohte.
Der Leidensweg des Alfred Dreyfus war damit noch nicht zu Ende. Die Armeeführung sah sich zwar zur Wiederaufnahme des Verfahrens genötigt, doch auch der Prozess im Herbst 1899 endete in einer neuen Verurteilung zu zehn Jahren Haft. Erst als das ganze Ausmaß der Fälschungen bekannt wurde, auf denen der »Beweis« beruhte, bot man Dreyfus eine Begnadigung an, die er – widerwillig – nutzte, um seine vollständige Entlastung, die Wiederherstellung seiner Ehre und die Wiederaufnahme in die Armee zu erreichen. Erst am 12. Juli 1906 – fast zwölf Jahre nach seiner skandalösen Verhaftung – war es dann soweit.
Dreyfus erscheint vor dem Kriegsgericht. Die Verhandlung wird bei geschlossenen Türen so geheim wie nur möglich geführt. (…) Die Nation ist wie betäubt, man flüstert von fürchterlichen Dingen, von ungeheuerlichen Verrätereien, wie sie die Geschichte beschmutzen, und die Nation beugt sich natürlich dem Urteil. Da ist ihr keine Züchtigung strenge genug, sie begrüßt die öffentliche Degradation mit ihrem Beifall, sie möchte, dass der Schuldige sich auf seinem Schandfelsen in Gewissensqualen verzehre. Aber sind sie denn wahr, diese unsagbaren Dinge, diese gefährlichen Dinge, die Europa in Flammen zu setzen vermöchten und die man so sorgfältig hinter geschlossenen Türen begraben mußte? Nein, es stecken nur die romanhaften und wahnwitzigen Phantasien des Majors du Paty de Glam dahinter. (…) Um sich diese Gewissheit zu verschaffen, braucht man nur die Anklageakte, die vor dem Kriegsgericht verlesen worden ist, zu prüfen. Oh, die Inhaltslosigkeit dieser Anklageschrift! Dass ein Mensch aufgrund dieser Akte verurteilt werden konnte, ist eine ungeheuerliche Ungerechtigkeit! Ich fordere jeden rechtschaffenen Menschen heraus, es zu lesen, ohne dass sich sein Herz vor Entrüstung aufbäumt und vor Empörung aufschreit, wenn er dabei der unwürdigen Buße drüben auf der Teufelsinsel gedenkt. Dreyfus spricht mehrere Sprachen: schuldig; man findet bei ihm kein belastendes Beweisstück: schuldig; (…) er ist fleißig und sucht sich über alles zu unterrichten: schuldig; er lässt sich nicht aus der Fassung bringen: schuldig; er lässt sich aus der Fassung bringen: schuldig. Was für Naivitäten in der Formulierung, was für formalistische Behauptungen ins Blaue hinein! Man hat uns von vierzehn Anklagepunkten berichtet, und wir finden jetzt nur einen einzigen: das Begleitschreiben.
→Auszug aus Émile Zolas »J’accuse« von 1898
»Ich klage an«
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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