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Freihandel zwischen EU und Mexiko

EU dereguliert Mexiko

Europäisches Parlament billigt und feiert neues Freihandelsabkommen mit Mexiko trotz Warnungen zahlreicher Verbände vor absehbaren Rechtsbrüchen

Foto: Eduardo Verdugo/AP/dpa
Handshake: Costa (l.), Sheinbaum und von der Leyen vereinbaren Entrechtung (Mexiko-Stadt, 22.5.2026)

Angenommen mit 479 Jastimmen bei 119 Neinstimmen und 65 Enthaltungen: »Das modernisierte Globalabkommen (MGA) zwischen der EU und Mexiko wird das seit dem Jahr 2000 geltende Regelwerk ersetzen und neue Möglichkeiten für Unternehmen, nachhaltige Entwicklung und Korruptionsbekämpfung schaffen«, teilte das Europäische Parlament (EP) am Mittwoch mit. Ebenso sei das Interimsabkommen gebilligt worden, das jene Handelsaspekte abdecke, »die in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen« und dafür sorge, dass »die aktualisierten Handelsregelungen früher in Kraft treten, ohne dass abgewartet werden muss, bis alle EU-Mitgliedstaaten das multilaterale Abkommen ratifiziert haben«.

Beseitigt würden demnach »fast alle verbleibenden Zölle«. Das komme »den Landwirten und Agrar- und Lebensmittelexporteuren in der EU zugute«. Um bis zu 75 Prozent könnten die Exporte der EU nach Mexiko zulegen, die Konzerne »jährlich bis zu 100 Millionen Euro an Zöllen einsparen«. Noch erhebt Mexiko auf Produkte wie Käse und Schweinefleisch Zölle von bis zu 45 Prozent. Damit soll Schluss sein. Zudem begrüßte das Parlament, »dass 568 geographische Angaben der EU für traditionelle Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse in Mexiko geschützt« würden. Seit jeher ist eine Schlagseite des Freihandels, die unliebsamen Konkurrenten im Einflussgebiet des Vertragspartners zu kriminalisieren.

In einer »zunehmend fragmentierten Welt« jedenfalls sei die »strategische Partnerschaft«, die noch der Zustimmung des Europäischen Rates bedarf, »von entscheidender Bedeutung« für »die regelbasierte internationale Ordnung«. Bei derlei vollmundigen Ankündigungen darf die Forderung nach einem »verbindlichen Bekenntnis zu demokratischen Grundsätzen, Rechtsstaatlichkeit und grundlegenden Menschenrechten« nicht fehlen. Das EP verspricht sich viel, etwa »den Schutz von Zivilgesellschaft, Journalisten und Menschenrechtsaktivisten«, ferner mehr »Unabhängigkeit der Justiz« in Mexiko, schließlich »Maßnahmen gegen Korruption, Geldwäsche und organisierte Kriminalität«. Den Konzernen winke »beispielloser Zugang zu den Beschaffungsmärkten in 14 mexikanischen Staaten«, wobei letztere »ökologische und soziale Aspekte berücksichtigen können« – also nicht müssen. Was täten die Mexikaner nur ohne europäische Multis?

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Ein »Faktenblatt« der EU-Kommission, die MGA im Mai mit Mexiko vereinbart hatte, unterstreicht das Gewicht desselben. 87 Milliarden Euro habe das Handelsvolumen 2025 betragen, wovon 53 Milliarden auf EU-Exporte von insgesamt 45.000 Unternehmen und 34 Milliarden auf mexikanische Exporte entfallen seien. Es erschließt sich, dass die Beseitigung der Zölle westlich vom Atlantik mehr Ersparnisse verspricht als gegenüber. Schon 2024 war die EU laut Kommission mit 207 Milliarden Euro in Geschäftstätigkeiten des neuen strategischen Partners investiert. Nun soll alles noch besser werden: mehr Profit für die Lebensmittelindustrie, Stärkung des Arbeitsrechts und die »Sicherung der Rohstoffversorgung für die digitale und die ökologische Wende« dank »Beseitigung von Ausfuhrbeschränkungen« und »Verbot von ungerechtfertigten staatlichen Eingriffen in die Preisgestaltung«.

Ein »Freihandelsabkommen zwischen der EU und Mexiko ist seit zwanzig Jahren in Kraft und hat nicht nur seine Versprechen nicht erfüllt, sondern vor allem zu schwerwiegenden sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Schäden geführt, insbesondere für Mexiko«, dämpfte ein breites Bündnis von Verbänden die Erwartungen laut der European Trade Justice Coalition und warnte sogar: »Das ›modernisierte‹ Abkommen wird diese Probleme aus den folgenden Gründen nur weiter verschärfen.« Geschützt würden demnach nur die Investoren, für die mit dem »Investitionsgerichtssystem« eine Paralleljustiz geschaffen werde. »Ungestraft« könnten EU-Konzerne fortan Menschen- und Umweltrechte in Mexiko verletzen, etwa mit »Wucher bei Energiepreisen« oder Wasserprivatisierung. Und während Geschlechtergerechtigkeit schlicht unberücksichtigt bleibe, stelle MGA einen »Angriff auf die bäuerliche Landwirtschaft« dar und gefährde die Ernährungssouveränität Mexikos, indem es Landraub, den Anbau genveränderter Exportcrops und den Einsatz »großer Mengen Agrochemikalien« begünstige. All das verschweigen die Profiteure natürlich.

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.07.2026, Seite 8, Kapital & Arbeit

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