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Deutschland

Lufthansa muss falsche Versprechungen unterlassen

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Demnächst mit Biokerosin? Flugzeugbetankung auf dem Münchner Airport (14.4.2026)

Köln. Die Lufthansa darf in ihrer Werbung bestimmte Aussagen zum Umweltschutz nicht wiederholen. Auf Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stoppte das Oberlandesgericht Köln das Versprechen, dass Kunden ihre »flugbezogenen CO2-Emissionen direkt während der Buchung durch den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe (SAF) reduzieren« können. Dafür wird regelmäßig ein Aufpreis verlangt.

Die Richter störten sich daran, dass die Konsumenten nicht exakt erfahren, wann das aus Biomasse recycelte Biokerosin eingesetzt wurde (Az. OLG Köln 6 U 68/25). Tatsächlich ist es so, dass der Treibstoff erst nach der Zahlung in das Gesamtsystem eingespeist wird. Er ist rund dreimal teurer als herkömmliches Kerosin. Die Lufthansa hat die Aussage aus dem Jahr 2024 nach Angaben eines Sprechers schon vor dem Urteil von der Website gestrichen und verspricht den Kunden nun einen Einsatz des extra bezahlten SAF innerhalb von sechs Monaten.

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Gescheitert ist der private Verein Umwelthilfe hingegen mit Vorwürfen, dass Lufthansa nicht umfassend genug über sämtliche Klimaschäden informiere, die mit dem Fliegen verbunden sind. Dazu fehlten Angaben zu CO2-Emissionen bei Lieferanten ebenso wie zu anderen klimaschädlichen Wirkungen etwa durch Kondensstreifen oder Stickoxide.

Das Unternehmen begrüßte diesen Teil der Entscheidung. Das aktive Engagement der Fluggäste sei eine tragende Säule der Nachhaltigkeitsstrategie der Lufthansa. Dazu kommuniziere man faktenbasiert und entwickele die Kundenansprache kontinuierlich weiter, erklärte ein Konzernvertreter. Dankenswerterweise habe das OLG festgehalten, dass die Aufklärungspflichten nicht überdehnt werden dürften. (dpa/jW)

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Erschienen am 09.07.2026, Kapital & Arbeit

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