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Im Eiltempo gegen GKV-»Reform«
Koalition will Beitragssatzstabilisierungsgesetz vor Sommerpause durchdrücken. Grüne ziehen vor Bundesverfassungsgericht. Widerspruch auch aus Bundesrat
Die Koalitionäre wollen unbedingt über die Ziellinie – vor der parlamentarischen Sommerpause Ende der Woche. Das »schwarz-rote« Kabinett plant, die »GKV-Reform«, das sogenannte Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG), am Freitag im Schnelldurchgang verabschieden zu lassen – Schlag auf Schlag von Bundestag und Bundesrat. »Spaßbremse« ist Janosch Dahmen (Bündnis 90/Die Grünen).
Der Gesundheitsexperte seiner Bundestagsfraktion will das Bundesverfassungsgericht einschalten, berichtete dpa am Mittwoch. Der Grund: Wegen der geplanten raschen Verabschiedung des »Sparpakets« bei der gesetzlichen Krankenversicherung sei ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Prozedere nicht möglich. Nach Beratungen im Gesundheitsausschuss hat sich der Grünen-Politiker entschlossen, die höchsten Richter in Karlsruhe anzurufen, weil die Auswirkungen des Gesetzes nicht abschätzbar seien. Dahmen: »Wir haben in den vergangenen Tagen ein chaotisches Gesetzgebungsverfahren erlebt.«
Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Irene Mihalic, legte am Mittwoch nach: »Wir haben in der Nacht vom 5. auf den 6. Juli 278 Seiten Änderungsanträge bekommen, die man in der Kürze der Zeit niemals seriös durcharbeiten kann.« Das Gesetz sei stümperhaft und unprofessionell erarbeitet worden. Deswegen verlange die »grüne« Fraktion »die Absetzung des GKV-Gesetzes von der Tagesordnung.«
Mit dem »Reformpaket« will Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die gesetzlichen Krankenkassen finanziell stabilisieren, um erneute Beitragserhöhungen zu verhindern. Dafür sollen Vergütungsanstiege bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche begrenzt werden. Bluten werden vor allem Patienten – etwa durch den Wegfall der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern, höhere Zuzahlungen bei Klinikaufenthalten, Medikamenten und Zahnersatz.
Bloß, welche Chancen hat Dahmens Vorstoß? Einige. Die Vorlage: Der frühere CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte im Sommer 2023 in Karlsruhe das Gesetzgebungsverfahren zum sogenannten Heizungsgesetz der Ampel-Koalition gestoppt. Heilmann argumentierte, den Parlamentariern sei für die Beratung des umfangreichen und kurzfristig geänderten Gesetzentwurfs zu wenig Zeit geblieben. Das Bundesverfassungsgericht folgte der Argumentation und untersagte dem Bundestag, das Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden.
Kabinettsmitglieder halten den Druck hingegen hoch. Unionsfraktionschef Jens Spahn betonte in Berlin die »ständige Abstimmung mit den Ländern« – entscheidend seien Krankenhausfinanzierung und flächendeckende Versorgung. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch will eine »größtmögliche Zustimmung« beider Kammern erreichen. Spahn verweist auf nachgebesserte Punkte, um Konflikte zu entschärfen. Weniger Geld bedeute mehr Flexibilität beim Personal. Zudem sei vereinbart, die Kliniken jährlich mit zusätzlichen 750 Millionen Euro für laufende Ausgaben zu stützen.
Spahn und Miersch befürchten eine Blockade in der Länderkammer. Zumal die Bundesratsmitglieder mit einer Zweidrittelmehrheit am Mittwoch abend einer Fristverkürzung zustimmen müssen, um die Gesetzesnovelle direkt nach der Bundestagsdebatte überhaupt beschließen zu können. Entsprechende Einwände erhob Manuela Schwesig (SPD), Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern. Sie erklärte, dass ihr Land einer verkürzten Frist nicht zustimmen werde. Die Landesregierung wolle noch weitere Gespräche mit dem Bund führen. Die Folge: die Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zwecks Nachverhandlungen. Damit würde sich das Inkrafttreten des Gesetzes verzögern – vermutlich deutlich. Kontra kommt weiterhin auch von Verbänden.
Die Nachbesserungen beim BStabG reichten nicht aus, so der Sozialverband VdK am Dienstag in einer Stellungnahme. »Sie können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bundesregierung versucht, auf Kosten der Versicherten ihr Haushaltsloch zu stopfen«, sagte dessen Präsidentin Verena Bentele. Das GKV-Kürzungsprogramm löse keine Probleme – dafür schaffe es viele neue.
Und auch der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt, kritisierte das Gesetzesvorhaben wiederholt. Während die Pharmaindustrie nicht in angemessenem Umfang zur Stabilisierung der GKV-Finanzen beitrage, »hält die Koalition an Maßnahmen fest, die die wirtschaftlichen Grundlagen der Praxen massiv bedrohen und damit die Patientenversorgung gefährden«, betonte Reinhardt. Es stehe zu viel auf dem Spiel, um in diesem komplexen Reformprozess allein auf Schnelligkeit zu setzen.
Der Verband der Ersatzkassen (Vdek) fordert derweil Tempo. »Die Gesetzgebung zum GKV-Sparpaket muss jetzt abgeschlossen werden.« Jede weitere Verzögerung führe zu weiteren Abschwächungen und Zugeständnissen an Krankenhäuser und Pharmaindustrie. Damit sei das selbstgesteckte Ziel der Koalition, stabile Beitragssätze zu erreichen, gefährdet. Ein Ziel, das ohnehin außerhalb der Reichweite scheint – ganz gleich, in welchem Gang.
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