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08.07.2026, 18:43:33
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Höchststrafe für Berliner Palliativarzt wegen 15fachen Mordes
Berlin. Wegen Mordes in 15 Fällen hat das Landgericht Berlin einen Palliativarzt zur in Deutschland möglichen Höchststrafe verurteilt. Der 41jährige Johannes M. wurde am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt, außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung an. Das Gericht zeigte sich nach der Beweisaufnahme überzeugt, dass der Mediziner zwölf Frauen und drei Männer bei Hausbesuchen getötet hatte. Die Vorsitzende Richterin Sylvia Busch sagte über M., dieser sei »ein Serienmörder«. Die nun abgeurteilten Mordtaten seien wahrscheinlich nur die Spitze des Eisbergs. Dabei verwies sie auf Telefonate des Mediziners mit seiner Frau, in denen dieser davon gesprochen habe, »schon immer, schon lange« getötet zu haben.
Der Angeklagte habe nicht aus Mitleid getötet, um seinen Patienten Schmerzen zu ersparen, oder aus einer falsch verstandenen Sterbehilfe. Der Mann sei stattdessen bei seinen Taten von einem Gefühl der Macht durchzogen gewesen. Seine Opfer waren zwischen 25 und 94 Jahre alt, sie lebten in verschiedenen Berliner Stadtteilen. Busch verwies auf das Geständnis des Mediziners, das dieser erst gegen Ende des Prozesses abgelegt hatte. Darin sprach dieser von Gefühlen der Omnipotenz bei seinen Taten. »Wenn man in den Duden schaut, findet man etwas von göttlicher Allmacht, absoluter Macht«, sagte die Richterin. Das Gericht gehe davon aus, dass den Mann tatsächlich ein solches Machtgefühl geleitet habe.
Es sah die Mordmerkmale der Heimtücke und niedrigen Beweggründe als erfüllt. Denn der Arzt habe die Wehrlosigkeit der Patientinnen und Patienten ausgenutzt und sich vorher überlegt, wer ein lebenswertes Leben habe und wen er töten könne. »Er hat sich als Herr über Leben und Tod aufgespielt«, sagte die Richterin.
Mit Sterbehilfe habe das Handeln des Manns nichts zu tun. Die Getöteten hätten leben wollen, viele von ihnen hätten trotz der Palliativversorgung noch Wochen, Monate oder sogar Jahre an Lebenszeit vor sich gehabt. Nur zwei der Getöteten seien am Todestag bettlägerig gewesen. Alle 15 Getöteten hätten aber selbst entscheiden wollen, wie, wo und im Beisein welcher Menschen sie hätten sterben wollen. Die Taten wurden zwischen September 2021 und Juli 2024 begangen. Der Mediziner legte bei seinen Hausbesuchen in einigen der Wohnungen Feuer, um seine Taten zu vertuschen. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Es verhängte wie von der Anklage gefordert auch ein lebenslanges Berufsverbot gegen den Mediziner. Die Verteidigung hatte dagegen beantragt, keine Sicherungsverwahrung anzuordnen. Der Verteidiger des Angeklagten, Christoph Stoll, kündigte an, gegen das Urteil Revision einzulegen.
Der angeklagte Arzt war während seiner Taten bei einem auf Palliativversorgung spezialisierten Pflegedienst angestellt, der schließlich Verdacht schöpfte und so die Ermittlungen anstieß. Im Prozess traten mehrere Angehörige der Opfer als Nebenkläger auf. Unabhängig von diesem Prozess wird der Angeklagte verdächtigt, mehr als 70 weitere Patientinnen und Patienten getötet zu haben. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dazu laufen noch. (AFP/jW)
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