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Auf den Grund kürzen
Vom Bürgergeld zur Grundsicherung: Paritätischer warnt vor verschärfter Armut und Wohnungsverlust. Linke erwägt Verfassungsklage wegen Totalsanktionierung
Sie sind sich einig, sie sprechen dieselbe Sprache: Bundeskabinett und Kapitalverbände. Sie fordern Sanktionen gegen Arme und Verdrängte – per Gesetz. Sie sind erfolgreich – zunächst jedenfalls. Seit Mittwoch ersetzt die »neue Grundsicherung« das Bürgergeld. Eine Leistung, die erst seit 2023 galt und das frühere Arbeitslosengeld II ablöste. Anders gesagt: Das alte Hartz-IV-Regime ist zurück.
Die Protagonisten jubeln. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sprach am Mittwoch von einem »starken Signal gegen Sozialleistungsmissbrauch«. Arbeitgeberboss Steffen Kampeter sekundiert – und verlangt, die »strengeren Mitwirkungspflichten konsequent umzusetzen«. Details sind noch offen. Aktuell werkeln Ministerialbürokraten aus dem Bas-Ressort an einem Gesetz zum Berechnungsmodus der Grundsicherung – also an der sogenannten Regelbedarfsermittlung. Übersetzt: Was steht Grundsicherungsempfängern zu? Welche Positionen sind existenzsichernd und müssen in den Sätzen enthalten sein, welche nicht?
Davon unabhängig: Vom »Bürgergeld« zur »Grundsicherung« ist kein bloßer Etikettenwechsel. Der Kernpunkt: Vermittlung in Arbeit hat Vorrang. Wenn Billigjobs verfügbar und »zumutbar« sind, müssen »Jobcenterkunden« diese annehmen. Falls nicht, werden Leistungen gekürzt. Das »Reformziel« sei nach wie vor, behauptet die Bundesagentur für Arbeit (BA), Menschen dauerhaft in Arbeit zu vermitteln. Qualifizierung und Weiterbildung sind dabei zweitrangig. Oder wie Bas sagt: Beschäftigung statt Leistungsbezug fördern. Und zur »Solidarität« gehöre auch: »Wer arbeiten kann, muss sich um Arbeit bemühen.« Ein sattsam bekannter Aufsagesatz.
Vor allem: Einer, der mit der Realität nichts zu tun hat, so der Verein »Sanktionsfrei« am Mittwoch in einem Statement. Von den rund 5,5 Millionen Personen in der Grundsicherung sind knapp zwei Millionen Kinder und Jugendliche. Mindestens 800.000 Leistungsbezieher ackern bereits und müssen aufgrund der Billiglöhnerei ihr Einkommen aufstocken. Und nicht zuletzt: Mehr als eine Million stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Sie pflegen Angehörige, sie betreuen Kinder, sie sind in Ausbildung – oder sie sind erkrankt. Und: Der Anteil sogenannter Totalverweigerer ist verschwindend gering. Selbst das BA-eigene Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zählte im vergangenen Jahr nur etwa 100 »Fälle«. Die Erzählung vom »faulen Erwerbslosen« ist eines: faktenfrei.
Es droht noch mehr: Das »schwarz-rote« Bundeskabinett will die Unterstützung bei Wohnkosten zusammenstreichen. Grundsicherungsempfänger und Wohngeldbezieher würden dadurch noch tiefer in die Armut gedrängt, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Joachim Rock, am Mittwoch. »Das Risiko von Wohnungsverlust steigt.« Besonders seien ältere Menschen und Familien betroffen. Und das, obwohl die Koalition Wohnungslosigkeit bis 2030 überwunden haben will.
Nicht der einzige Widerspruch. Eine Komplettstreichung des Regelsatzes sei nicht grundrechtskonform, betonte die Linke-Vorsitzende Ines Schwerdtner am Mittwoch gegenüber RTL/N-TV. Deshalb prüfe ihre Partei eine Verfassungsklage, zumal das Bundesverfassungsgericht schon 2019 geurteilt habe, dass Menschen nicht total sanktioniert werden dürften.
Und sowieso: Die »echten Sozialschmarotzer« in Deutschland seien jene Hunderttausende, die von Privatvermögen oder Mieteinnahmen lebten. Nicht jemand, der dreimal Jobcentertermine versäumt hat, psychisch krank ist und sich nicht ins Jobcenter traut.
Fakt ist: Regierungsmitglieder und Kapitalvertreter hinterlassen sozialpolitisch eine Trümmerlandschaft. Es ist ein Angriff auf das Existenzminimum. Auf das von Kindern und Jugendlichen, auf das von Alleinerziehenden und Geringverdienern, auf das von Eingeschränkten und Kranken. Darin sind sich Bas und Kampeter einig.
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