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Dobrindt will die Daten
Gesetzespaket soll Polizei gegen »neue Herausforderungen« wie »Linksextremisten« digital aufrüsten. Kritiker befürchten Massenüberwachung
Der Deutsche Anwaltverein spricht von »digitaler Überwachungsdystopie«, das Bundesinnenministerium von einer »Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit«. Gemeint ist dasselbe: In der letzten Woche vor der parlamentarischen Sommerpause stand am Mittwoch abend, 19 Uhr, die erste Lesung eines Gesetzespakets, das die Massenüberwachung durch deutsche Polizeibehörden erheblich ausdehnen soll, auf der Tagesordnung des Bundestags. Die Pläne sollen das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei zum Einsatz von KI-Systemen ermächtigen, um biometrische Daten aus dem Internet zu erfassen und abzugleichen.
Das Vorhaben besteht aus drei Gesetzentwürfen, zwei aus dem Hause des Bundesinnenministers Alexander Dobrindt (CSU) und einer aus dem SPD-geführten Justizministerium. In der zentralen Vorlage geht es um »Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse, für den biometrischen Internetabgleich sowie das Testen und Trainieren von IT-Produkten für die Polizeibehörden des Bundes, sowohl für die Gefahrenabwehr als auch die Strafverfolgung«. Das zweite Dokument fokussiert auf »Gefahren des internationalen Terrorismus«, das dritte soll eine Rechtsgrundlage für den »automatisierten Abgleich biometrischer Daten aus einem Strafverfahren« mit Internetdaten schaffen.
Denn: Die Regierung sieht ihre Behörden »neuen Herausforderungen« ausgesetzt. Und: IT-Produkte seien nun mal »elementarer Bestandteil einer modernen polizeilichen Arbeit«. Genauer dürfte es darum gehen, das staatliche Faustrecht künftig noch effektiver gegen missliebige Übeltäter durchzusetzen. Die Bundesrepublik »sowie ihre Interessen und Einrichtungen weltweit« seien im Visier etwa des »Islamischen Staats«, der organisierten Kriminalität und »gewaltorientierter Linksextremisten«, die »mit zunehmender Intensität Angriffe auf Einrichtungen der kritischen Infrastruktur« verübten, meinen jedenfalls die Federführer.
Mehr Daten sollen’s richten. Tatsächlich sind die der Polizei zugänglichen Datenbanken relativ begrenzt. Das vom BKA betriebene System Inpol fasst laut einem Bericht von Netzpolitik.org von Mitte Juni derzeit rund 7,6 Millionen Fotos von 5,7 Millionen Menschen. Zum Vergleich: Private Firmen konnten durch sogenanntes Scraping öffentlich zugänglicher Bilder aus dem Internet deutlich größere Sammelsurien anhäufen. So gibt das Unternehmen Clearview AI auf seiner Webseite an, über 70 Milliarden Fotos zu verfügen.
Es sind wohl solche Aussichten, die Leute wie den NRW-Innenminister Herbert Reul aufhorchen lassen. Die Vorschläge der Bundesregierung nannte der CDU-Politiker am Mittwoch im Deutschlandfunk »überfällig«. Eine Tendenz zum Überwachungsstaat sah Reul indes nicht: »Das Instrument ist doch nicht das Problem, sondern die Frage, wie man es nutzt und wie man es mit Regeln eingrenzt.«
Nun sieht das Gesetzespaket auch die »Zusammenarbeit mit Dritten« vor, mitunter »außerhalb der Europäischen Union«. Kritiker fürchten etwa den Einsatz von Software des von Faschisten geführten US-Unternehmens Palantir. »Nein zu Palantir & Co. für deutsche Polizei und Behörden« fordert entsprechend eine Petition der NGO Algorithmwatch, die bislang rund 167.000 Unterschriften gesammelt hat und am Mittwoch anlässlich der Lesung im Bundestag übergeben werden sollte.
Ein den Entwürfen entgegenstehender Antrag der Grünen-Bundestagsfraktion atmet im Grunde den gleichen Geist wie das Regierungsvorhaben, will automatisierte Datenanalyse aber »bestenfalls durch eine Eigenentwicklung, jedenfalls ohne Mitwirkung nicht vertrauenswürdiger Hersteller im nichteuropäischen Ausland wie Palantir« ermöglichen, und erst dann, wenn »passgenaue, rechtskonforme und souveräne Lösungen« entwickelt worden sind. Ein Antrag der Fraktion Die Linke verlangt hingegen ein Verbot »automatisierter Gesichtserkennungssysteme zu Zwecken der Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum sowohl durch staatliche Stellen als auch durch private Anbieter«. Auch sollen keine Datensätze erstellt werden dürfen, »die eine flächendeckende biometrische Überwachung der Bevölkerung ermöglichen«.
Vor einer »Gigadatenbank« der Polizei, die »auch ohne den Verdacht einer konkreten Straftat« ausgewertet werden dürfte, warnte die Rechtsanwältin Lea Voigt vom Deutschen Anwaltverein am Mittwoch. Die biometrische Rasterfahndung im Internet werde absehbar zum Standardermittlungsinstrument. »Eine derartige Überwachungsdystopie würde dem Rechtsstaatsprinzip massiv zuwiderlaufen«, sagte Voigt.
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