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Nicht nur Geschichte

KPD-Verbot vor 70 Jahren

Foto: Deutsche Fotothek‎/Wikimedia

Der 70. Jahrestag des Verbots der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) durch das Bundesverfassungsgericht spielte in deutschen Medien kaum eine Rolle – mit einigen Ausnahmen:

So bringt der Spiegel einen Hintergrundartikel zur Kommunistenverfolgung unter Adenauer. »Die Bundesrepublik war damit die einzige westliche Demokratie, die nach dem Zweiten Weltkrieg eine kommunistische Partei verbot«, stellte das Magazin fest. »Fortan gab es politische Gefangene nicht nur in DDR-Gefängnissen, sondern auch in westdeutschen Haftanstalten, darunter so manche Kommunisten, die schon die Nazis ins KZ gesperrt hatten.«

Die Bundeszentrale für politische Bildung, die unter neuer Führung verstärkt Material gegen »Linksextremismus« zu liefern gedenkt, präsentiert diesmal noch einen soliden historischen Abriss zum Verbotsurteil, das »heute durchaus umstritten« sei, und verweist dabei auf Forschungen des Historikers Josef Foschepoth, wonach das Bundesverfassungsgericht immensem Druck seitens der Bundesregierung ausgesetzt gewesen sei.

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»Fake News, pure Kalter-Krieg-Propaganda« sei es gewesen, dass die Richter der KPD unterstellten, diese würde auf einen Bürgerkrieg hinarbeiten, führt der Deutschlandfunk in einem Audiobeitrag aus. Die Partei sei vielmehr verboten worden, »weil sie von Moskau und Ostberlin abhängig und vollständig auf deren Linie war«.

Ein Verbot der AfD dürfte heute auf viel weniger gesellschaftliche Akzeptanz stoßen, als das Verbot der damals bereits an der Fünfprozenthürde gescheiterten KPD, konstatiert Christian Rath in der Taz und dem SPD-Organ Vorwärts auf der Suche nach den Lehren für heute. Während die damalige Kommunistenverfolgung der US-Politik der McCarthy-Ära entsprach, sympathisiere die Trump-Regierung mit der AfD und könnte im Falle eines Verbotsantrags mit Sonderzöllen und anderen Sanktionen drohen.

»Das Urteil besteht heute noch. Es könnte nur durch dasselbe Gericht aufgehoben werden. Insofern hat es bis heute eine Art Verfassungsrang und kann deshalb nicht grundgesetzwidrig sein.« So müsse man es sehen, wenn man es vom Ergebnis her betrachte, schreibt Georg Fülberth im ND, um dann darzulegen, »dass der Verbotsprozess selbst verfassungswidrig war«.

Bleibt hinzuzufügen, dass die im KPD-Urteil entwickelte antikommunistische Verfassungsdoktrin als Damoklesschwert auch heute über marxistischen Linken hängt. Der inzwischen an die Spitze des Brandenburger Verfassungsschutzes gewechselte Berliner Verwaltungsrichter Wilfried Peters berief sich explizit darauf, als er 2024 die geheimdienstliche Beobachtung der jungen Welt für zulässig erklärte. (nb)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.08.2026, Seite 2, Ansichten

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