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Verfassungsschutzbericht 2025

Der Aufschwung ist da

Mehr »Linksextreme«, mehr »Rechtsextreme«: Innenminister und Geheimdienstchef präsentieren neuen Verfassungsschutzbericht und fordern Aufrüstung im Inneren

Foto: dts Nachrichtenagentur/IMAGO
Sieht rot: Alexander Dobrindt (CSU) am Dienstag im Haus der Bundespressekonferenz

Mit der sichtbaren Aufrüstung geht eine unsichtbare einher. Beide werden mit der Bedrohung »unserer Demokratie« begründet. So auch am Dienstag im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin, wo Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Sinan Selen, den Verfassungsschutzbericht 2025 vorgestellt haben. Sie setzten auf die Kraft der Wiederholung: »Deutschland steht unter Druck. Die Gegner unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, sie kommen von außen und von innen«, stimmte Dobrindt sein Publikum ein. Später betonte er gegenüber den Journalisten mehrfach, dass »Extremisten« in Deutschland auf »Opfernarrative« setzen würden, um mehr Unterstützung zu erfahren.

»In Anbetracht der Situation sind wir der Überzeugung, dass wir weiter aufrüsten müssen«, erklärte der Innenminister, »sowohl in der Technik als auch im Bereich der Ermittlungsbefugnisse«. Er verwies auf die sogenannte BND-Reform, mit der offensive Operationen des Auslandsgeheimdienstes legalisiert werden sollen. Das Ziel: »unsere Cybersicherheit stärken« und »mit den digitalen Ermittlungsbefugnissen der IP-Adresspeicherung deutlich wehrhafter werden gegenüber jeglicher Form von Bedrohung«.

Für die Kameras hatte der Minister wieder eine seiner Schautafeln mit. Dieses Mal zeigten die zwei Linien die Entwicklung der Zahl »gewaltorientierter« Personen im »Rechts-« wie im »Linksextremismus«. Die Regierung schätzt, dass im Jahr 2025 rund 15.600 Rechte (2024: 15.300) und 11.600 Linke (2024: 11.200) dieser Kategorie zuzurechnen waren. Der mehr als 450 Seiten umfassende Bericht enthält aber noch vor den üblichen Kapiteln eines zur Palästina-Solidarität. Darin verharmlost die Regierung zunächst den Genozid an den Palästinensern als »militärischen Einsatz israelischer Verteidigungskräfte im Gazastreifen«. Weiter heißt es, »Akteure aus dem säkularen propalästinensischen Extremismus« würden deutsche und türkische »Linksextremisten« mit türkischen »Rechtsextremisten« und der »hiesigen islamistischen Szene« verbinden. Als ideologischer Kitt diene »Israelfeindschaft und Antisemitismus«.

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Darauf folgt ein Abschnitt zum Ukraine-Krieg. Dieser habe Spionage, Computerangriffe und Sabotage physischer Infrastruktur auf der einen Seite sowie wachsenden Antimilitarismus in der Bevölkerung zur Folge. Das Herbeisehnen mancher Linker eines Endes des Kriegs als Kampf von Arbeitern gegen Arbeiter wird unter der Überschrift »Verbreitung prorussischer Narrative« diffamiert. Im selbem Atemzug wird nicht nur der Deutschen Kommunistischen Partei, sondern auch der Tageszeitung junge Welt eine »ausgepräge Sympathie gegenüber Russland« attestiert, wobei das Bundesamt behauptet, »die Autoren« dieser Zeitung würden sich »auf die Seite Russlands« stellen und »dessen vermeintliche ›Sicherheitsinteressen‹ gegenüber der NATO« verteidigen. Auch wird junge Welt fälschlich unterstellt, »die Ukraine als ›faschistisch‹« verurteilt und damit »russische Narrative« verbreitet zu haben.

Auf jW-Nachfrage, womit das Bundesamt diese Behauptung belegt, sagte Selen lediglich: »Wir zitieren das.« Tatsächlich aber wird im genannten Teil des Berichts keine Textstelle oder Aussage mit Quellennachweis zitiert. Sollten die »Zitate« in Frage gestellt werden, »werden wir das natürlich prüfen«, sagte Selen weiter. Auf die Frage, warum junge Welt überhaupt im Bericht als ein Beobachtungsobjekt erwähnt wird, obwohl ein diesbezügliches Verfahren vor der Berliner Justiz noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, entgegnete der Geheimbürokrat lapidar: »Das ist das übliche Verfahren, welches der Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts entspricht.« Im letztjährigen Bericht für 2024 wurde noch explizit erwähnt, dass kein rechtskräftiges Urteil vorgelegen hatte.

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Erschienen in der Ausgabe vom 01.07.2026, Seite 1, Titel

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→ Leserbriefe
  • Onlineabonnent*in Christoph H. aus W. 1. Juli 2026 um 10:17 Uhr
    Ich habe mal in den Bericht reingeschaut, einer muss es ja tun. Was für eine Qual. Zirkuläre Begründungen (die Behauptungen der einen Bundesbehörde treffen deshalb zu, weil eine andere Bundesbehörde sie zutreffend findet), Aufblasen von Selbstverständlichkeiten zu Gefahren (das ewige fremde »Narrativ«, dessen Verbreitung unterdrückt werden muss. Wie verfassungsgemäß ist das eigentlich? »Audiatur et altera pars« war wohl gestern). Unbelegte Behauptungen, dann noch mehr unbelegte Behauptungen, und noch mehr. – Die jW sollte den Rechtsweg weiter beschreiten. Das ist alles so fadenscheinig, dass auch eine bürgerliche Justiz letztlich den Daumen senken muss.
  • Onlineabonnent*in Andreas E. aus S. 30. Juni 2026 um 21:13 Uhr
    Ja, es ist das übliche Verfahren … kritische Meinungen zur aktuellen Regierungspolitik werden abgewürgt, kriminalisiert – sollen mundtot gemacht werden. Artikel 1 und Artikel 5 des Grundgesetzes sind nur noch Makulatur (und der Rest auch). Da greift man zu allen Werkzeugen, die der Staat in der Kiste hat. Der Inlandsgeheimdienst bespitzelt, Banken kündigen Konten missliebiger Journalisten und Organisationen. Man macht es in Deutschland im Kleinen über die Finanzen – im Großen macht es Trump z.B. mit Kuba. Dieses System ist am Ende – es wehrt sich mit allen Mitteln gegen seinen (hoffentlich) endgültigen Zerfall. Eine revolutionäre Situation entsteht, wenn die oben nicht mehr können und die unten nicht mehr wollen (W. I. Lenin) Ich denke, beide Merkmale sind eingetreten – einmal mehr der Ruf: Ziehen wir diesem System den Stecker!
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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