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Angstgegner AfD

Reanimationsversuch auf 3.000 Seiten

Verein GFF stellt neues AfD-Gutachten vor. Unzählige Belege würden Verfassungswidrigkeit belegen.

AfD
Foto: BREUEL-BILD/IMAGO
Die Forderung nach einem Parteiverbot hält sich in bürgerlich-liberalen Kreisen hartnäckig (Hamburg, 14.3.2026)

Mehr als zwei Jahre ist der mittlerweile gerichtlich gerupfte Potsdamer Skandalbericht der Medienaktivisten aus dem Hause Correctiv her. Die AfD rangiert in Umfragen aktuell stabil bei 28 bis rund 42 Prozent Zustimmung. Nun erfolgt – gut anderthalb Wochen vor dem Bundesparteitag in Erfurt – ein neuer Anlauf aus dem Vorfeld des rot-grünen Lagers, um die eigentlich beerdigte Verbotsdebatte zu reanimieren: Am Donnerstag hat die »Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V.« (GFF) in Berlin ein 3.062 Seiten umfassendes »Gutachten zur Frage der Verfassungswidrigkeit der Partei« veröffentlicht. Nach einer 13 Monate andauernden Fleißarbeit von acht Spezialisten für Verfassungsrecht und ihren 85 Assistenten habe man neuerdings »die Demokratiefeindlichkeit der Partei« nachweisen sowie belegen können, dass die Partei ihre politischen Gegner »strafrechtlich verfolgen möchte«, wie Projektleiter Bijan Moini erklärte, der zusammen mit Dana-Sophia Valentiner das Gutachten im Haus der Bundespressekonferenz vorstellte.

Anders als der Inlandsgeheimdienst in seinem Gutachten habe die GFF nicht nur die Bundespartei betrachtet. Neben Social-Media-Auftritten seien programmatische Forderungen, Äußerungen wichtiger Funktionäre sowie parlamentarischer Initiativen auch der Landesverbände ausgewertet worden. Daraus habe sich der Schluss ergeben, dass die AfD mit ihrem »ethnisch-kulturellen Volksverständnis« das Prinzip der Menschenwürde im Sinne des Grundgesetzes verletze. Auf der Grundlage von »mehreren hundert Belegen« habe die GFF Moini zufolge nachweisen können, dass für die Partei nur solche Menschen als Deutsche gelten, die entsprechende Vorfahren nachweisen können. »Entscheidend ist aber nicht, dass die AfD von einem solchen Volksverständnis geprägt ist, sondern dass sie es auch realisieren will«, betonte der Projektleiter. Die AfD beabsichtige, mit staatlichen Leistungen »die Fortpflanzung nur bestimmter Deutscher« zu fördern. Sie wolle Menschen mit Migrationsgeschichte die deutsche Staatsbürgerschaft aberkennen, sie des Wahlrechts berauben und ausweisen.

Moini kam auch auf antimuslimischen Rassimus zu sprechen. In Sachsen-Anhalt wolle die Partei Kinder Geflüchteter permanent schulisch segregieren und nur noch von Menschen aus ihren Herkunftsländern in Klassen mit bis zu 40 Kindern unterrichten lassen. Auch wolle die AfD mancherorts muslimische Kopftücher sowie den Bau von Moscheen verbieten. Antisemitisch sei die AfD dagegen zwar strukturell und in »größtenteils kodierten Äußerungen«. Dies bleibe aber »auf der Ideologieebene«. Trotz »Verbreitung antisemitischer Karikaturen mit nationalsozialistischer Bildsprache« sei eine »hinreichende Systematik« insgesamt nicht feststellbar.

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Auf den Begriff »Remigration« angesprochen, erklärte der GFF-Vertreter, das Gutachten enthalte keine Belege dafür, dass die AfD auch deutsche Staatsbürger »remigrieren« wolle. Man könne die Partei aber so verstehen, dass sie millionenfach Ausländer außer Landes schaffen würde, sagte Moini. In dem Sinne sei »Remigration« nur eine elegantere Form des NPD-Spruchs »Ausländer raus!« Was viele bürgerliche Gegner der AfD enttäuschen dürfte: Eine »NS-Wesensverwandtschaft« hätten die Experten »nicht nachweisen können«, sagte Moini auf Nachfrage.

Er und Valentiner wollten sich am Donnerstag explizit nicht politisch äußern. Das übernahmen die Grünen-Fraktionschefinnen Britta Haßelmann und Katharina Dröge mit einem nach Vorstellung des Gutachtens veröffentlichten Brief an die Fraktionen von Union, SPD und Die Linke. Die Vorsitzenden der »demokratischen Fraktionen« im Bundestag seien nun »in der Verantwortung zu handeln«. Sie wüssten, wie die AfD-Fraktion »regelmäßig« gegen »die parlamentarische Demokratie« vorgehe. Tatsächlich erklärte der GFF-Projektleiter den Journalisten allerdings, dass die AfD den Parlamentarismus an sich nicht abschaffen wolle.

Unterstützt wurde der Handlungsappell von der liberalen Amadeu-Antonio-Stiftung: Es gebe nun »keine Ausreden mehr: Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung müssen jetzt ihrer Verantwortung gerecht werden und ein Verbotsverfahren einleiten«, forderte Vorstand Timo Reinfrank.

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Erschienen in der Ausgabe vom 26.06.2026, Seite 4, Inland

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