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Antifaschismus

Späte Anerkennung

Mitglieder der Zeugen Jehovas leisteten geschlossen Widerstand gegen den Faschismus. Von den Nazis wurden sie deshalb in besonderer Weise verfolgt. Viele kamen in Konzentrationslagern um

Foto: Rudolf Gigler/IMAGO
Ihre Forderung nach Anerkennung findet langsam Gehör. Eine Delegation der Zeugen Jehovas bei einer Gedenkveranstaltung im ehemaligen Konzentrationslager Mauthausen (5.5.2024)

An einem unscheinbaren Teich im Berliner Tiergarten, unweit der Siegessäule, trafen sich in den 1930er Jahren Männer zu konspirativen Gesprächen. Ein Stuhlverleih diente als Tarnung. Am 22. August 1936 schlug die Gestapo zu und verhaftete führende Zeugen Jehovas. Diese Stelle, lange Zeit vergessen, wird nun zum Gedenkort. Der Deutsche Bundestag hatte am 22. Juni 2023 unter Zustimmung aller Fraktionen beschlossen, an dieser Stelle ein Mahnmal für die während des Nazifaschismus verfolgten und ermordeten Zeugen Jehovas zu errichten.¹ Heute, am 24. Juni 2026, wird der Gedenkort mit einem Festakt der Öffentlichkeit übergeben. Unter anderem werden dort Bundestagspräsidentin Julia Klöckner und Staatsminister für Kultur und Medien, Wolfram Weimer, erwartet.

Es ist ein überfälliges Zeichen. Denn obwohl die kleine Gemeinschaft der Zeugen Jehovas zu den Gruppen gehört, die von den Nazis am härtesten verfolgt wurden, ist ihr Leiden heute noch vielfach unbekannt. Frühe Forschungen in der Bundesrepublik blieben meist auf ein Fachpublikum beschränkt.² Der Historiker Detlef Garbe, langjähriger Leiter der KZ-Gedenkstätte Neuengamme, hat sich unter anderem in seiner Dissertation »Zwischen Widerstand und Martyrium. Die Zeugen Jehovas im ›Dritten Reich‹« intensiv mit der Opfergruppe befasst.³ Darin formulierte er: »Die Geschlossenheit der Gruppe und ihr Sendungsbewusstsein führten zu einem ähnlich hohen Grad der Beteiligung an Widerstandsaktionen, wie er sonst nur für die KPD in den ersten beiden Jahren nach der nationalsozialistischen ›Machtergreifung‹ sowie für politische Kleingruppen (…) belegt ist.«

Werkzeuge des Teufels

Die Geschichte der Zeugen Jehovas beginnt in der amerikanischen Erweckungsbewegung des späten 19. Jahrhunderts. Charles Taze Russell (1852–1916), ein US-amerikanischer Prediger aus Pittsburgh (Pennsylvania), begründete die endzeitlich ausgerichtete Zeitschrift Zion’s Watch Tower, die heute noch als Der Wachtturm bekannt ist. Russell verkündete, Christus sei für die Menschen unsichtbar auf die Erde zurückgekehrt, um ein »Tausendjähriges Reich« zu errichten. Zuvor würden jedoch – so Gottes Plan – die bestehende Ordnung und alle irdischen Mächte aus Politik, Wirtschaft und Kirchen hinweggefegt. Das »Harmagedon« würden nur die treuesten Zeugen Jehovas überleben. In der Frühphase bezeichneten sie sich als »Ernste Bibelforscher«. Erst seit 1931 nannten sie sich Jehovah’s Witnesses, auf Deutsch: Zeugen Jehovas.

Im Deutschen Reich war ihre endzeitliche Theologie für staatliche Stellen und auch für die Amtskirchen gleichermaßen verstörend. Die Zeugen Jehovas interpretieren sowohl die Weimarer Regierung als auch die evangelischen und katholischen Kirchen als Werkzeuge des Teufels. Nur Gott sei zu gehorchen.

Durch eifriges Missionieren und Haus-zu-Haus-Gespräche wuchs die Zahl der Bibelforscher im Deutschen Reich: Von rund 4.000 Gläubigen um 1918 stieg die Zahl bis 1926 auf über 22.000 Mitglieder – eine beeindruckende Entwicklung. Die wachsende Präsenz der Gemeinschaft, ihr öffentliches Auftreten und ihre Zeitschriften weckten zunehmend Misstrauen und Feindschaft. Angriffspunkte boten vor allem drei Merkmale: erstens die »Fremdlenkung« der Glaubensgemeinschaft aus den USA, zweitens die von den Bibelforschern propagierte »Gleichheit der Rassen« und drittens ihre Ablehnung gegenüber kirchlichen Institutionen, unter anderem wegen deren Waffensegnungen im Ersten Weltkrieg.

Die sich Ende der 1920er Jahre formierende Nazibewegung verstärkte die Angriffe und fügte ihnen eine antisemitische Dimension hinzu. Die Nazis stellten die angebliche Nähe der Bibelforscher zum Judentum heraus. Julius Streichers Hetzblatt Der Stürmer publizierte 1924 einen Artikel zur »Entlarvung der ›Ernsten Bibelforscher‹«. Der Völkische Beobachter verkündete 1931, das wahre Ziel der Bibelforscher sei die Errichtung der »Weltherrschaft von Jerusalem aus über alle Völker der Erde«.

Bereits 1931 – noch in der Weimarer Republik – wurden in einzelnen deutschen Ländern (Baden, Bayern, Württemberg) mittels Polizeiverfügungen und Druckschriftenverboten erste Maßnahmen gegen die Bibelforscher erlassen. Sowohl die evangelische als auch die katholische Kirche begrüßten dies. Schon 1924 hatte die evangelische Kirche in Pommern eine »wirksame Bekämpfung« der Bibelforscher für »dringend geboten«⁴ erachtet.

Nach der Machtübertragung an die Nazis wurde die Glaubensgemeinschaft gänzlich verboten. Den Anfang machte Mecklenburg-Schwerin, wo die Vereinigung am 10. April 1933 aufgelöst wurde, es folgte Bayern, nach und nach auch die anderen Länder. In Preußen zogen staatliche Stellen zur Beratung des Verbots sogar Repräsentanten der evangelischen und katholischen Kirchen hinzu. Die Abgesandten begrüßten »strenge staatliche Maßnahmen« gegen die »zersetzende Tätigkeit« der kleinen Gemeinschaft.

Auch die Schriften der Bibelforscher gehörten zu den Werken, die bei den Bücherverbrennungen 1933 in Flammen aufgingen, darunter auch Der Wachtturm, der seit 1897 in deutscher Sprache erschien. Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen, Verhaftungen und Inhaftierung gehörten seit den ersten Wochen der Naziherrschaft zum Alltag der Zeugen Jehovas.

Die deutsche Zentrale der Wachtturm-Gesellschaft in Magdeburg versuchte noch, zu einem Arrangement mit den Behörden zu kommen. Am 25. Juni 1933 kamen in Berlin über 7.000 Zeugen aus ganz Deutschland zusammen und verabschiedeten eine »Deklaration«, mit der die neuen Machthaber von der neutralen Haltung der Glaubensgemeinschaft überzeugt werden sollten. Die Erklärung enthielt auch antijüdische Passagen – ein Versuch der Anpassung an die neuen Verhältnisse. Auch die organisatorische Aufspaltung in eine süddeutsche und eine norddeutsche Vereinigung sollte der Anpassung dienen. Doch all das nützte nichts. Schon Ende 1933 setzte sich in der Zentrale der Jehovah’s Witnesses in den USA die Überzeugung durch, dass der Verhandlungsweg mit den Nazis als gescheitert gelten müsse.

Konsequente Weigerung

Die Mitglieder der Glaubensgemeinschaft ließen sich durch die Repression nicht einschüchtern. Sie setzten ihre religiösen Aktivitäten trotz Verbots fort; nicht als politischen Akt, sondern als Konsequenz ihres Glaubens. Unter Anwendung konspirativer Techniken hielten sie die Verbindung untereinander, organisierten mit Hilfe von Kurieren einen ausgedehnten Schriftenschmuggel und stellten im Untergrund ihre Zeitschriften her, mit denen sie reichsweit ihre Gruppen versorgten und neue Gläubige zu gewinnen versuchten.

Aufgrund der Auffassung, weltliche Herrschaft sei diabolisch, verweigerten sie konsequent den Hitlergruß, hielten ihre Kinder von Jungvolk und Hitlerjugend fern, lehnten den Beitritt zu Organisationen wie der »Deutschen Arbeitsfront« ab und verweigerten die Teilnahme an großen Aufmärschen. Die Nazis fühlten sich umfänglich provoziert. Das Fehlen etwa bei den inszenierten Feiern zum 1. Mai 1933 hatte für einige Mitglieder der Religionsgemeinschaft die fristlose Entlassung zur Folge. Die Haltung der Zeugen Jehovas speiste sich aus einem als unverhandelbar empfundenen Glaubensprinzip.

Zeugen Jehovas in Nachbarländern des Reichs waren besorgt um die Glaubensbrüder und -schwestern. Deshalb schickten am 7. Oktober 1934 ausländische Versammlungen ungefähr 20.000 Telegramme an die Hitlerregierung mit der Forderung, die Verfolgung zu beenden. Das wohl kühnste Dokument des Widerstands der Zeugen Jehovas ist der »Offene Brief« vom 20. Juni 1937. Fast 70.000 Flugblätter wurden gedruckt und an diesem Tag fast gleichzeitig in ganz Deutschland verteilt. Das Dokument war an das »bibelgläubige und Christus liebende Volk Deutschlands« gerichtet. Der Brief enthielt unter Nennung von Ort und Namen beteiligter Gestapo-Beamter detaillierte Berichte über Folter und Tötungen von Zeugen Jehovas in Gefängnissen und Konzentrationslagern. Er war damit eines der frühesten öffentlichen Zeugnisse über die Verbrechensstruktur des Naziregimes, von dem zu diesem Zeitpunkt große Teile der deutschen Öffentlichkeit noch keine Notiz nehmen wollten.

Diese koordinierten Aktionen galten der Gestapo als Beweis einer hochorganisierten Untergrundbewegung. Ihre Reaktion war entsprechend scharf. Das Dokument sei eine »Hetze«, wie sie »sonst nur noch in jüdischen Emigrantenblättern oder in der kommunistischen Lügenpresse des Auslands« zu finden sei. Die Aktivitäten der Gestapo zur Bekämpfung der Zeugen Jehovas wurden in der Folge nochmals intensiviert. In der Zeitschrift Das Schwarze Korps, dem offiziellen Organ der SS, hieß es am 11. Februar 1937 dazu: »Entscheidend ist, daß (der Bibelforscher, F. O.) trotz des staatlichen Verbotes Propaganda für eine Sekte macht, deren Staatsgefährlichkeit der Laie gar nicht übersehen kann.«

Die Zeugen Jehovas waren eine kleine und für den Nazistaat eigentlich unbedeutende Gemeinschaft – das Verweigern des Hitlergrußes oder ein undeutliches Nuscheln als Antwort auf ein zackiges »Heil Hitler« war während der Naziherrschaft keine Seltenheit. Zwar waren die Zeugen Jehovas eifrige Christen und auch gut vernetzt, ihr Anteil an der Bevölkerung des Deutschen Reiches betrug jedoch nur etwa 0,03 Prozent, von einer »Staatsgefährlichkeit« konnte also keine Rede sein. Um so bemerkenswerter ist, dass gerade diese kleine Gemeinschaft über ihre internationale Mutterorganisation Informationen über Naziverbrechen an die internationale Öffentlichkeit weitergab.

Gestapo-Sonderreferat

Nach der Verteilung des »Offenen Briefes« intensivierten die Nazis ihre Verfolgung erheblich. Zur Koordination der Repression wurde in der Berliner Zentrale der Gestapo ein eigenes Sonderreferat gebildet. Es folgten drastische Maßnahmen: Die Gestapo wurde zu »verschärften Vernehmungen« – der Folter – ermächtigt. Eine reichsweite Verhaftungswelle im Herbst 1937 ließ die Aktivitäten der Zeugen Jehovas weitgehend zum Erliegen kommen. Tausende Gläubige wurden in die Konzentrationslager verbracht. Dort bildeten sie eine eigene, unverwechselbare Gruppe. In dem 1938 festgelegten Kennzeichensystem der Häftlinge wies die SS den »Bibelforschern« mit dem lila Winkel eine eigene Kategorie zu – neben den politischen Häftlingen (roter Winkel), den »Berufsverbrechern« (grün), Homosexuellen (rosa) und den als »asozial« Verfolgten (schwarzes Dreieck). Aufgrund der großen Zahl von Festnahmen in der zweiten Hälfte der 1930er Jahre stellten die Zeugen Jehovas in den Männerlagern 1937/38 teilweise über zehn Prozent der Insassen, obgleich sie als Glaubensgemeinschaft zahlenmäßig eher unbedeutend waren. In den Frauenlagern Moringen, Lichtenburg und in der Anfangsphase auch im KZ Ravensbrück waren es zeitweilig sogar bis zu 40 Prozent.

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Bei den Zeugen Jehovas war die Hälfte der Verfolgten Frauen, damit spielten sie im Vergleich zu anderen Widerstandsgruppen eine überproportional große Rolle. Viele von ihnen übernahmen führende Aufgaben in der Organisation des Widerstands und des Gemeindelebens, das sie auch hinter KZ-Mauern fortzusetzen versuchten. Bis zum Kriegsbeginn 1939 bildeten Zeuginnen Jehovas zeitweise die größte Häftlingsgruppe in den Lagern Moringen, Lichtenburg und Ravensbrück.⁵

Für die SS war ein Umstand besonders provokativ. Als einzige Häftlingsgruppe hatten die Zeugen Jehovas die Möglichkeit, durch eine Erklärung aus den KZ entlassen zu werden. Doch nur wenige von ihnen unterschrieben solche »Verpflichtungserklärungen«. Der Wortlaut des Schreibens wurde von der Gestapo mehrfach verändert und verschärft. Es hieß, die Vereinigung verbreite eine »Irrlehre«, man habe sich von ihr »voll und ganz abgewandt« und »auch innerlich freigemacht«. Obendrein musste die Denunziation von Personen zugesichert werden, »die ihre Einstellung als Bibelforscher bekunden«. Schließlich war eine Verpflichtung zum Kriegsdienst abzugeben sowie eine Zusage, sich »voll und ganz in die Volksgemeinschaft« einzugliedern.⁶

Nach dem Angriff auf die westlichen Nachbarstaaten wurden zunehmend auch Zeugen Jehovas aus Frankreich, den Niederlanden und Belgien in die KZ verbracht. So wurden in den Niederlanden 426 Zeugen verhaftet. Etwa 200 bis 250 wurden in KZ nach Deutschland verschleppt, 117 starben oder wurden ermordet.⁷

Als die Lager verstärkt in die Rüstungsfertigung einbezogen wurden, verweigerten nahezu alle Bibelforscher die Herstellung von Waffen. Aus verschiedenen Lagern sind Strafhandlungen der SS, Folterungen, wie das brutale Pfahlhängen, und auch öffentliche Erschießungen dokumentiert.⁸ Ihre Unbeugsamkeit ließ sie zu einem »besonderen Hassobjekt der SS werden.«⁹ Ernste Bibelforscher waren auch in den Lagern Bergen-Belsen, Buchenwald, Dachau, Flossenbürg, in den österreichischen KZ Gusen und Mauthausen, im KZ Herzogenbusch in den Niederlanden sowie in Auschwitz inhaftiert.

Zusammenhalt im KZ

In den letzten beiden Kriegsjahren gelang es Zeugen Jehovas zeitweilig, ein Kuriernetz zwischen verschiedenen Lagern aufzubauen und – wie die SS 1943 feststellte – »illegalen Briefverkehr mit Bibelforscher-Häftlingen anderer Lager zu führen«. Berichte wurden herausgeschmuggelt und von nichtinhaftierten Zeugen Jehovas weiterverbreitet. Auch das Missionieren, den religiösen Alltag und wichtige Rituale setzten die Zeugen Jehovas in den KZ fort, so gut es ging. Für das Taufen ist eine kuriose Besonderheit überliefert. Da bei den Zeugen Jehovas die Taufe das vollständige Untertauchen im Wasser umfasst, mussten die Gläubigen kreativ sein. Es soll vorgekommen sein, dass bei Arbeitseinsätzen außerhalb des Lagers die Aspiranten – ganz aus Versehen – in einen Wassergraben oder einen Bach stolperten.

Zahlreiche Überlebende anderer Häftlingsgruppen – inhaftierte Juden, Sinti, Roma, Politische und andere – berichteten trotz weltanschaulicher Differenzen mit Wertschätzung über den Gemeinschaftsgeist und die Solidarität der Zeugen Jehovas.¹⁰ »Da die Unbeugsamkeit jedoch teilweise mit einer fern aller rationalen Erwägungen liegenden Unbeweglichkeit korrespondierte, mischt sich die Bewunderung zuweilen mit Verständnislosigkeit und Ablehnung.«¹¹

Mit der Zeit änderte die SS bisweilen ihre Einstellung. Sie schätzte paradoxerweise den Fleiß und die Zuverlässigkeit der Zeugen Jehovas bei Arbeiten, die nicht ihrem Glauben widersprachen. Auch eine Flucht aus den Lagern lehnten sie aus religiösen Gründen ab – sie sahen ihr Schicksal in die Hand Gottes gelegt. Deshalb setzte sie die SS gern außerhalb der Lager an schwer zu überwachenden Arbeitsplätzen ein, wie zum Beispiel als Bedienstete in Haushalten von SS-Oberen. Die SS nannte das »Vertrauensstellungen«. Der Kommandant von Auschwitz, Rudolf Höß, notierte: »Man brauchte für sie keine Aufsicht, keine Posten. Sie verrichteten fleißig und willig ihre Arbeit, denn dies war ja Jehovas Gebot.« Die SS setzte sie »in den kinderreichen Haushalten der SS-Familien, im Haus der Waffen-SS, ja sogar im Führerheim zur Bedienung« ein.¹²

Die Zeugen Jehovas waren im Faschismus die einzige Gruppe, die in ihrer Gesamtheit Kriegsdienstverweigerung propagierte und in großer Zahl praktizierte. Mit der bei Kriegsbeginn in Kraft gesetzten »Kriegssonderstrafrechtsverordnung« wurden Verweigerungsdelikte als »Zersetzung der Wehrkraft« unter Todesstrafe gestellt. Das Reichskriegsgericht legte fest: »Gegen den hartnäckigen Überzeugungstäter (Bibelforscher) wird wegen der propagandistischen Wirkung seines Verhaltens im Normalfall nur die Todesstrafe angezeigt sein.« Von 117 Todesurteilen, die das Reichskriegsgericht im ersten Kriegsjahr gegen Kriegsdienstverweigerer fällte, ergingen allein 112 gegen Angehörige der Zeugen Jehovas. Insgesamt wurden 282 Zeugen Jehovas aufgrund von Todesurteilen hingerichtet, die meisten von ihnen in den Zuchthäusern Plötzensee, Brandenburg und Halle/Saale. Weitere 55 Kriegsdienstverweigerer kamen in der Haft oder in Strafeinheiten ums Leben.

Im Deutschen Reich waren insgesamt 10.700 Zeugen Jehovas – Männer wie Frauen – von Verfolgungsmaßnahmen betroffen. Die Repression war umfassend: Gewerbescheine, Betriebsgenehmigungen und landwirtschaftliche Erlaubnisse wurden entzogen, Arbeiter entlassen, Renten- und Pensionszahlungen verweigert, Kinder weggenommen und den angeblich »asozialen Elementen« wurde die Arbeitslosenunterstützung verweigert. Über 8.800 deutsche Glaubensangehörige wurden inhaftiert, davon 2.800 in Konzentrationslagern. Ungefähr jeder vierte der Bibelforscher-Häftlinge kam in KZ-Haft ums Leben. Etwa die Hälfte der in den Lagern inhaftierten Zeugen Jehovas und mehr als ein Drittel der Ermordeten stammten aus den besetzten Ländern in Europa.

Kinder, Jugendliche und ihre Familien hatten unter den Repressalien besonders zu leiden. Über das Werkzeug des Sorgerechtsentzugs wurden 600 Kinder ihren Eltern entrissen. So urteilte das Amtsgericht Zwickau am 4. Mai 1937, dass einem Vater das Fürsorgerecht für seinen Sohn entzogen werde, da er »das Wohl seines Kindes durch die Erziehung im Sinne der Bibelforscherlehre gefährde«.¹³

Nach der Befreiung

Das Ende des Zweiten Weltkrieges brachte den Zeugen Jehovas keine umfassende Rehabilitation. In beiden deutschen Staaten begegnete man ihnen nach 1945 mit Ablehnung und Unverständnis. In der Bundesrepublik fielen sie zwar grundsätzlich unter das Entschädigungsgesetz, doch wegen Kriegsdienstverweigerung verurteilten Zeugen Jehovas beziehungsweise ihren Hinterbliebenen wurde eine Entschädigung meist verweigert. Der Bundesgerichtshof sah darin keine Verfolgung aus Glaubensgründen. In einem Grundsatzurteil vom 24. Juni 1964 erklärte er, Wehrmachtrichter hätten sich selbst bei Todesurteilen gegen Kriegsdienstverweigerer »ausschließlich von der Überzeugung leiten lassen (können), daß sie notwendig sei, um die Widerstandskraft des deutschen Volkes im Kriege zu schützen«.¹⁴

In der DDR erlebten viele Zeugen Jehovas eine doppelte Verfolgung: Wer die Konzentrationslager der Nazis überlebt hatte, wurde nach einer kurzen Phase relativer Religionsfreiheit erneut unterdrückt. Ende August 1950 wurden die Zeugen Jehovas in der DDR verboten. Es hieß, die Glaubensgemeinschaft betreibe »systematische Hetze gegen die bestehende demokratische Ordnung« sowie – mit Hinweis auf die US-Zentrale – die Dienstbarkeit für eine »imperialistische Macht«. Von 1950 bis 1985 wurden in der DDR fast 6.000 Zeugen Jehovas in Haft genommen. Von den 62 Zeugen Jehovas, die in der DDR in der Haft oder unmittelbar an Haftfolgen gestorben sind, waren 29 zuvor bereits im Naziregime inhaftiert gewesen.

Jahrzehntelang gehörten Jehovas Zeugen – ähnlich wie die sogenannten »Asozialen«, Sinti und Roma sowie die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung Verfolgten – zu den »vergessenen Opfern« des deutschen Faschismus. Auch wenn diese Situation sich infolge wachsenden Interesses seit den 1990er Jahren teilweise gewandelt hat, werden Jehovas Zeugen bis heute als Opfergruppe in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen.

Das neue Mahnmal reiht sich ein in die Gedenkarchitektur der Hauptstadt, in der Nähe zu den Denkmälern für die ermordeten Juden Europas, für die verfolgten Homosexuellen, für die ermordeten Sinti und Roma Europas sowie dem Gedenk- und Informationsort für die Opfer der »Euthanasie«-Morde.

Anmerkungen

1 In einer Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien hatte sich die AfD der Stimme enthalten, vgl. Bundestagsdrucksachen 20/6710 und 20/7111.

2 Michael H. Kater: Die Ernsten Bibelforscher im Dritten Reich. In: Vierteljahreszeitschrift für Zeitgeschichte, (1969), H. 2, S. 181–218

3 Detlef Garbe: Zwischen Widerstand und Martyrium. Die Zeugen Jehovas im »Dritten Reich«. München 1999

4 Zit. n. Detlef Garbe: Widerstand um des Glaubens Willen. Jehovas Zeugen und der Totalitätsanspruch des Nationalsozialismus. In: Die Rektorin der Universität Greifswald (Hg.): Die Verfolgung der Zeugen Jehovas im »Dritten Reich«. Greifswalder Universitätsreden. Neue Folge Nr. 158. Greifswald 2024, S. 9

5 Vgl. Jürgen Harder; Hans Hesse: Die Zeuginnen Jehovas im Frauen-KZ Moringen. In: Hans Hesse (Hg): »Am mutigsten waren immer wieder die Zeugen Jehovas«. Bremen 1998, S. 35–62

6 Eine Version der Erklärung online unter: https://mahnmal-koblenz.de/PDF_LM/74_Schuermann_Verpflichtungserk.pdf

7 Vgl. Garbe: Zwischen Widerstand und Martyrium (Anm. 3), S. 335

8 Vgl. Antje Zeiger: Zeugen Jehovas im Konzentrationslager Sachsenhausen. In: Hesse: »Am mutigsten …« (Anm. 5), S. 76–101

9 Garbe: Widerstand um des Glaubens Willen. (Anm. 4), S. 16

10 Vgl. Hermann Langbein: … nicht wie die Schafe zur Schlachtbank. Widerstand in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern 1938–1945. Frankfurt/M. 1980, S. 188–191

11 Garbe: Zwischen Widerstand und Martyrium (Anm. 3), S. 40

12 Zit. n. Langbein: … nicht wie die Schafe (Anm. 10), S. 190

13 Zit. n. Kater: Die Ernsten Bibelforscher im Dritten Reich (Anm. 2) S. 201

14 Bundesgerichtshof, IV ZR 236/63

→ Florian Osuch schrieb an dieser Stelle zuletzt am 15. Juni 2026 über die Geschichte der IRA: »Die letzte Bombe«

→ Zu der Errichtung des Mahnmals und seinem Künstler siehe S. 15 dieser jW-Ausgabe

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.06.2026, Seite 12, Thema

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