- → Titel
Der Kanzler kürzt
Kommunale Spitzenverbände protestieren gegen »historische Finanzkrise« bei Städten und Gemeinden. Friedrich Merz fallen dazu nur Sozialkürzungen ein
Arm ist Friedrich Merz noch nicht arm genug. Seit seinem Amtsantritt ist kaum ein Tag vergangen, an dem der Kürzungskanzler nicht irgendwelchen verbalen Unrat über die soziale Daseinsfürsorge in der BRD vergossen hätte. Es gilt abzuwerten, was man zusammenstreichen will. Und obwohl die Lage für viele Menschen in Beruf und Privatleben bereits dramatisch ist, so sind doch keine Transferleistungen, keine öffentlichen Angebote sicher vor seiner Schere. Ein Merz sucht nicht in den Taschen der Reichen nach Geld, um von öffentlichen Leistungen abhängige Bereiche zu finanzieren. Ein Merz weitet den Bereich der zu kürzenden Angebote einfach weiter aus.
Dann fallen Krankenhäuser, Busse und Bahnen, Jugendklubs und Bibliotheken weg, warnte der Deutsche Landkreistag am Montag gegenüber jW. Mit einem Aktionstag haben sie auf ihre »historische Finanzkrise« aufmerksam gemacht und ließen öffentliche Einrichtungen zwischenzeitlich schließen. Städte, Landkreise und Gemeinden trügen ein »Rekorddefizit« von beinahe 32 Milliarden Euro, hatte das Statistische Bundesamt schon Anfang April mitgeteilt. Gleichzeitig müsse man riesige Aufwendungen bewältigen, erklärte etwa der Bochumer Oberbürgermeister Jörg Lukat (SPD): »Wir verzeichnen eine Kostensteigerung von rund 40 Prozent, zum Beispiel für Kinder- und Jugendhilfe, Pflege und Eingliederungshilfe.«
Für Merz ist das kein Problem. Sozialgesetze wie der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende, die Jugendhilfe und die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung stehen für ihn auf der Abschussliste, ließ der Kanzler am Tag der offenen Tür der Bundesregierung am Wochenende durchklingen. Man müsse prüfen, »ob diese Gesetze noch den Zweck erfüllten, den sie eigentlich mal erfüllen sollten«, zitierte der Deutschlandfunk, schließlich gebe es in den Bereichen »eine Kostenexplosion für die Kommunen«.
Das ist gelebte Sozialpolitik: Wird der Regierung die Fürsorge der arm gehaltenen Bevölkerung zu teuer, schafft sie die gesetzliche Grundlage dafür ab. Erst wird verbal abgewertet, dann verschärft, das zeigte schon der Umgang mit der Grundsicherung. Der von den Kommunen geforderte Grundsatz »Wer bestellt, bezahlt auch« dürfte an diesen Haushaltsprioritäten nichts ändern. Denn dann wird eben nicht mehr bestellt: Mehr und mehr Bereiche ordnen Kanzler und Regierung dem Willen zu Krieg und Aufrüstung unter, und sie streichen weg, was ihnen im Weg ist. Auch wenn die kommunalen Spitzenverbände zu Recht Alarm schlagen: Sie stellen sich nur scheinbar außerhalb dieses Kurses, wenn sie, wie im Aufruf zum Aktionstag, Strukturreformen fordern, die sie »vor allem von ständig steigenden Sozialausgaben entlasten«.
Das ist schon die Begleitmusik. Beschäftigte in der Daseinsfürsorge hätten »Angst, dass ihre Stellen im Zuge von Sparmaßnahmen gestrichen werden«, teilte der Stuttgarter Bezirk der Gewerkschaft Verdi am Wochenende mit. Der Aktionstag der Kommunen bedeute für sie daher bloß »Symbolpolitik ohne konkrete Verbesserungen«, bestehe ihr Alltag doch aus »Überlastung, unbesetzten Stellen – unter anderem durch die Wiederbesetzungssperre – und Unsicherheit, wie es für sie weitergeht«, teilte Verdi Stuttgart weiter mit. Das Leben in der Stadt könnten sie sich »nur noch mit finanziellen Entbehrungen leisten«.
Wie ihnen geht es vielen. Während Konzerne auf Wirtschaftsflaute und geringere Gewinne mit Stellenstreichungen und Standortverlagerung reagieren, verschärfen Kanzler und Konsorten die Gangart gegen die Armen und kürzen alles Soziale zusammen. Das Havelörtchen Ketzin beteiligte sich am Aktionstag der Kommunen am Montag mit dem Motto »Wenn bei uns das Licht ausgeht«. Darauf lässt sich geradewegs erwidern: Für Friedrich Merz ist es dann noch nicht dunkel genug.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 2,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
