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Manöver am Hamburger Flughafen

Warum muss ausgerechnet dort trainiert werden?

Manöver am Hamburger Flughafen: Der Lärmschutz darf nicht enden, wo militärische Interessen beginnen, fordert Martin Mosel

Foto: imagebroker/IMAGO
Knallt auch zu Hause: Kampfjet vom Typ »Tornado« des Taktischen Luftwaffengeschwaders 51 aus Jagel fliegt über Hamburg (11.6.2026)

Sechs »Tornado«-Kampfflugzeuge der Bundeswehr sind vergangene Woche für eine Übung am Hamburger Flughafen stationiert worden. Worum ging es konkret?

Nach den öffentlichen Angaben handelte es sich um die Übung »Dispersed Operations 2026 – Panther Shield«. Geübt wurde die Verlegung und der Betrieb von »Tornado«-Kampfjets auf ziviler Infrastruktur. Im Mittelpunkt standen Starts, Landungen und logistische Abläufe an einem Verkehrsflughafen. Für uns als Verband gegen Fluglärm steht dabei weniger der militärische Inhalt, sondern die Frage im Vordergrund, welche Auswirkungen solche Übungen auf die Bevölkerung einer dicht besiedelten Großstadt haben.

Warum musste denn ausgerechnet dort trainiert werden?

Die Bundeswehr begründet die Übung mit der Landes- und Bündnisverteidigung. Diese sicherheitspolitische Bewertung ist Aufgabe der Politik. Gleichwohl befinden wir uns nicht im Verteidigungsfall. Militärische Übungen müssen deshalb so in das gesellschaftliche Leben eingebettet sein, dass sie nachvollziehbar sind und Akzeptanz finden können.

Irritierend war da die Aussage der für den Flughafen zuständigen Hamburger Wirtschaftssenatorin Melanie Leonhard, SPD, die Betriebsgenehmigung des Flughafens umfasse »auch zu jeder Zeit Sonder- und Spezialflüge und damit auch militärische«. Dass militärische Flüge auf einem zivilen Flughafen grundsätzlich zulässig sein können, stellt niemand in Frage. Daraus folgt aber nicht, dass Fluglärmschutz, Transparenz und die Schutzinteressen der Bevölkerung zurücktreten. Wer zivile Infrastruktur militärisch nutzt, trägt auch Verantwortung für die Menschen, die dort leben.

Wie wird das Thema juristisch bewertet?

In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Rechtsauffassung der Bundesregierung wird davon ausgegangen, dass militärische Luftfahrzeuge zivile Verkehrsflughäfen grundsätzlich nutzen können. Daraus folgt jedoch keine generelle Privilegierung gegenüber den geltenden Schutzregelungen.

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Ihre Verbände haben während der Übung Beschwerden aus betroffenen Stadtteilen erhalten.

Uns haben zahlreiche Rückmeldungen erreicht. Menschen berichteten von Erschrecken, Angst und erheblicher Verunsicherung. Besonders eindrücklich war die Schilderung einer Bewohnerin aus Hamburg-Langenhorn, die schrieb: »Wir zuckten nur zusammen und bekamen ein richtiges Kriegsgefühl.« Das zeigt, dass es hier nicht nur um Dezibelwerte geht, sondern auch um die psychologische Wirkung militärischer Flugbewegungen direkt über Wohngebieten.

Sie wollen das Geschehen noch gründlich auswerten. Welche Daten wollen Sie erheben?

Wir werden die Daten der Hamburger Fluglärmmessstationen sorgfältig analysieren. Dabei interessieren uns insbesondere die Maximalpegel und ob diese nach den vorgeschriebenen Maßstäben ermittelt wurden, Anzahl und Verteilung der militärischen Flugbewegungen sowie die Belastung einzelner Stadtteile. Die endgültige Bewertung muss auf den offiziellen Messdaten beruhen und nicht auf Einzelwahrnehmungen. Erst dann lässt sich belastbar beurteilen, welche zusätzlichen Auswirkungen die Übung tatsächlich verursacht hat.

Besonders kritisch sehen Sie die Informationspolitik der Behörden, etwa gegenüber den Schulen.

Bemerkenswert war, dass sämtliche Hamburger Schulleitungen vorab über mögliche zusätzliche Fluglärmbelastungen informiert wurden und gleichzeitig erklärt wurde, es bestehe »kein Grund zur Sorge«. Wer eine solche Formulierung für erforderlich hält, geht offenbar selbst davon aus, dass die Übung Verunsicherung auslösen kann.

Gleichzeitig sind die gesetzlich vorgeschriebenen Gremien, wie die Hamburger Fluglärmschutzkommission, übergangen worden. Eine parlamentarische Anfrage in der Bürgerschaft wurde unzureichend beantwortet. Und auch unsere fachlichen Fragen an die Fluglärmschutzbeauftragte sind bislang unbeantwortet. Transparenz sieht aus unserer Sicht anders aus.

Die militärische Mitnutzung ziviler Flughäfen ist offenbar längst Realität. Wie bewerten Sie das?

Die sicherheitspolitische Bewertung ist Aufgabe der demokratisch legitimierten Politik und nicht eines Umweltverbandes, wie es die BIG Fluglärm in Hamburg ist. Dass sich Streitkräfte auf Krisen- und Verteidigungsfälle vorbereiten müssen, wird angesichts der aktuellen weltpolitischen Lage kaum jemand bestreiten. Wir befinden uns jedoch weder im Verteidigungsfall noch in einer akuten Notlage.

Militärische Übungen auf ziviler Infrastruktur müssen sich an diesen Maßstäben messen lassen. Sie dürfen nicht den Eindruck vermitteln, außergewöhnliche Belastungen seien künftig widerspruchslos hinzunehmen oder die Bevölkerung müsse sich an zusätzlichen militärischen Fluglärm gewöhnen. Akzeptanz entsteht nicht durch Gewöhnung, sondern durch Transparenz, Rücksichtnahme und die glaubwürdige Einbindung der bestehenden Schutzstrukturen. Fluglärmschutz darf deshalb nicht dort enden, wo militärische Interessen beginnen.

Martin Mosel ist Vizepräsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) und Vorsitzender von BIG Fluglärm in Hamburg e. V.

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Erschienen in der Ausgabe vom 17.06.2026, Seite 2, Inland

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