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Warum kooperiert die Regierung mit den Taliban?
Wenn es um Abschiebungen geht, arbeitet der Innenminister auch mit Islamisten zusammen, erklärt Clara Bünger
Eine afghanische Frauenrechtsaktivistin hatte vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, weil ihr die Einreise nach Deutschland verweigert wurde. Karlsruhe urteilte am 24. Juli im Eilverfahren: Aufnahmezusagen pauschal aufzuheben sei Willkür. Wieso haben die Schutzsuchenden dennoch nicht erreicht, unmittelbar nach Deutschland einreisen zu können?
Karlsruhe hat die Willkür gestoppt, aber die Betroffenen noch nicht in Sicherheit gebracht. Das Gericht hat keine Visa erteilt, sondern eine erneute Prüfung verlangt. Genau darauf zieht sich Alexander Dobrindt zurück: Jede Aufnahme sei ein Einzelfall. Das ist eine billige Ausrede: In Wahrheit will sich die Regierung ihrer eigenen Schutzversprechen entledigen. Der Innenminister muss seine rechtswidrige Blockade beenden und die Betroffenen endlich nach Deutschland holen.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs 2024 muss im Fall afghanischer Frauen keine individuelle Verfolgung nachgewiesen werden. Aufgrund der Taliban-Maßnahmen gilt für sie die Genfer Flüchtlingskonvention.
Gerade für Frauen ist die Lage unter den Taliban dramatisch. Aber auch, wer sich für Menschenrechte eingesetzt hat, ist akut bedroht. Im Untersuchungsausschuss Afghanistan haben Zeugen beschrieben, was es heißt, auf der Abschussliste der Taliban zu stehen. Deutschland hat diese Menschen während des 20jährigen Einsatzes gebraucht und lässt sie jetzt fallen. Diese Menschen haben ihr Hab und Gut verkauft, sind nach Pakistan geflohen. Dort haben sie stundenlange Sicherheitsinterviews des Verfassungsschutzes über sich ergehen lassen. Was macht der Inlandsgeheimdienst überhaupt im Ausland?
Die Taliban übernahmen Ende 2025 die Kontrolle über hiesige afghanische Konsulate und die Botschaft. Kooperiert der Innenminister mit ihnen, um Abschiebungen nach Afghanistan durchzusetzen?
Die Bundesregierung erklärt den Kampf gegen islamistischen Terror zur zentralen Aufgabe und arbeitet zugleich mit dem islamistischen Talibanregime zusammen, sobald es um Abschiebungen geht. Sie lässt Taliban-Vertreter in Deutschland konsularisch tätig werden, während sie Menschen, die vor diesem Regime geflohen sind, die Einreise verweigert. Wer Menschen einem Regime ausliefert, das Folter und Verfolgung androht, kann das nicht als bloß »technische Zusammenarbeit« verharmlosen. Diese Doppelmoral ist widerlich.
Zunächst sollten angeblich nur Gefährder und Straftäter abgeschoben werden. Jetzt wurde erstmalig ein Afghane abgeschoben, der nicht straffällig geworden ist.
Straftäter und Gefährder waren von Anfang an der politische Türöffner. Mit ihnen sollten Abschiebungen nach Afghanistan normalisiert werden. Jetzt fällt die nächste Schranke: Künftig sollen Menschen ohne Vorstrafen abgeschoben werden – in dieser Woche ist es bereits geschehen. Es ging nie nur um schwere Straftäter, sondern darum, Abschiebungen nach Afghanistan überhaupt wieder zu ermöglichen.
Wie werten Sie vor dem Hintergrund des mutmaßlich islamistischen Anschlags am Rande des CSD in Berlin die Abschiebepolitik der Bundesregierung?
Der Anschlag darf nicht für eine verschärfte Abschiebepolitik instrumentalisiert werden. Der mutmaßliche Täter war deutscher Staatsbürger, hier geboren und radikalisiert. Er war den Behörden seit Jahren bekannt. Er wurde verurteilt, weil er sich dem »Islamischen Staat« in Syrien anschließen wollte, und galt als Gefährder mit hohem Risiko. Die entscheidende Frage ist deshalb, warum der Anschlag trotz Überwachung nicht verhindert wurde. Dobrindts Abschiebepolitik schafft keine Sicherheit. Sie trifft Menschen, die selbst vor islamistischer Verfolgung geflohen sind. Wer sie abschiebt, liefert die Opfer des Islamismus ihren Verfolgern aus.
Die Linke verharmlose islamistischen Extremismus, so die Kritik von CDU bis hin zu den Grünen.
Der Vorwurf ist absurd. Unsere Berliner Spitzenkandidatin Elif Eralp hat von Anfang an von einem mutmaßlich islamistischen Anschlag gesprochen. Wir waren es, die im Bundestag eine Sondersitzung des Innenausschusses beantragt haben, um das Behördenversagen aufzuklären. Zugleich stehen wir an der Seite der queeren Community. Wir dürfen nicht zulassen, dass diese Attacke unsere Gesellschaft spaltet. Islamistischen Terror klar zu benennen heißt auch, Muslime nicht unter Generalverdacht zu stellen.
Clara Bünger ist Bundestagsabgeordnete und innen- und fluchtpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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