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IHRA-Antisemitismusdefinition

Geld nur nach Israel-Bekenntnis

Berlin: Das Bezirksamt Neukölln führt die prozionistische Antisemitismusdefinition der IHRA bei der Mittelvergabe an Projekte ein

Von Lennart Michaelis
Foto: IMAGO/BREUEL-BILD
Mit Polizeiknüppeln und Paragraphen versucht der Staat, Palästina-Solidarität mundtot zu machen (Berlin, 11.7.2024)

Das Bezirksamt Neukölln hat angekündigt, öffentliche Zuwendungen künftig an die Antisemitismusdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) zu binden. Einer Mitteilung vom 23. Juli zufolge enthalten die Zuwendungsbescheide neue Nebenbestimmungen zur »Wahrung einer diskriminierungsfreien Grundhaltung«, wonach »auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird«, Ziel antisemitischer Äußerungen und Handlungen sein könne. Das Amt unter der Leitung von Bezirksbürgermeister Martin Hikel (SPD) erhofft sich durch das Hinzuziehen der IHRA-Definition und beigefügter Beispiele, »antisemitische Muster in ihren vielfältigen Ausprägungen zuverlässiger herausarbeiten und analysieren zu können«. Eine aus Sicht der Mittelgeber zu scharfe Kritik an Israel dürfte damit in Neukölln künftig als möglicher Grund für den Entzug der Förderung durch den Bezirk gelten. Der Meldung zufolge betrifft die Klausel mindestens Projekte im Bereich Soziales und Gesundheit, darunter Stadtteilzentren, Familienhäuser und Nachbarschaftsprojekte. Ob sie auch in weiteren Bereichen des Bezirksamts, etwa Kultur oder Jugend, zur Anwendung kommt, ließ die Mitteilung offen.

Die Verpflichtung gelte »für das gesamte Auftreten des Zuwendungsempfängers«, auch »außerhalb des Förderprojekts«. Der Mitteilung zufolge könnte die finanzielle Zuwendung des Bezirks künftig schon dann entzogen werden, wenn im Privatleben oder im projektnahen Umfeld gegen die IHRA-Definition von Antisemitismus verstoßen wird: »Es kann nicht sein, dass in zuwendungsfinanzierten Projekten Zurückhaltung geübt wird, aber im Nebenraum beispielsweise antisemitische Propaganda Platz findet. Das ist mit den neuen Nebenbestimmungen künftig ausgeschlossen und kann zu erheblichen Konsequenzen für den betroffenen Träger führen«, erläuterte dazu Hannes Rehfeldt (CDU), Bezirksstadtrat für Soziales und Gesundheit in Neukölln. Der Bezirk ist bekannt für seine große palästinensische Gemeinschaft und wurde besonders ab Oktober 2023 Ort zahlreicher Demonstrationen gegen den Völkermord Israels in Gaza. Die Proteste wurden in der folgenden Zeit durch Versammlungsverbote, Polizeigewalt und -razzien stark eingeschränkt.

Die IHRA-Definition ist wegen der Einbeziehung israelbezogener Aussagen als möglicher Form von Antisemitismus international umstritten. In Berlin hatte die Einführung einer entsprechenden Klausel bereits zu Auseinandersetzungen geführt: Kultursenator Joe Chialo (CDU) hatte Anfang Januar 2024 eine Klausel mit Bezug auf die IHRA-Definition eingeführt und sie keine drei Wochen später nach öffentlichem Druck und wegen rechtlicher Bedenken wieder ausgesetzt. Im Zuge des Scheiterns gaben Claudia Roth (Grüne), damals Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, sowie die damalige Bildungsministerin von Schleswig-Holstein, Karin Prien (CDU), insgesamt drei Rechtsgutachten in Auftrag, die die Verfassungsmäßigkeit einer IHRA-Klausel zur Definition von Antisemitismus in Förderbescheiden prüfen sollten. Alle drei Gutachten kamen zu dem Ergebnis, dass das Bekenntnis zur IHRA-Definition als Bedingung für staatliche Förderung einen unzulässigen Eingriff in die Meinungsfreiheit darstelle, der derzeit einer gesetzlichen Grundlage entbehre. In Schleswig-Holstein führten diese Gutachten Mitte 2024 dazu, die ein Jahr zuvor eingeführte IHRA-Klausel in der Kulturprojektförderung durch eine gesetzlich bestimmte Antisemitismusdefinition ohne Israel-Bezug zu ersetzen.

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Die IHRA-Definition wurde seit ihrer öffentlichen Befürwortung durch die Bundesregierung 2017 und dem Bekenntnis des Bundestags 2019 von zahlreichen Landesregierungen, Kommunen, Universitäten und weiteren Institutionen gebilligt und den untergeordneten Mitarbeitern als inhaltliche Orientierung zur Bewertung externer Projekte und Partner an die Hand gegeben. Klauseln gegen Antisemitismus finden sich bundesweit an immer mehr Stellen und werden auch ohne expliziten Israel-Bezug regelmäßig gegen Palästina-Solidarität angewandt. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer kündigte zuletzt die Einführung einer bundesweit verbindlichen Klausel gegen Antisemitismus an.

Das Bekenntnis zum Staat Israel in Gesetze und Richtlinien zu gießen, scheiterte bisher zumeist. Ein Vorstoß der hessischen Landesregierung, der die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen soll, passierte jüngst den Bundesrat. Bestehende Rechtsgutachten bescheinigen jedoch auch diesem Vorhaben geringe Erfolgsaussichten vor dem Bundesverfassungsgericht, sollte es den Bundestag passieren.

Für die Hauptstadt liegt das Bezirksamt Neukölln aber nicht falsch, wenn es vermutet, damit aktuell »eine Vorreiterrolle« einzunehmen. Ob die Neuköllner Variante der Verpflichtung zur Israel-Solidarität auch in Sachen Rechtssicherheit eine Vorreiterrolle einnehmen kann, bleibt abzuwarten. Erste Organisationen und Kanzleien prüfen bereits rechtliche Schritte zur Anfechtung der Klausel.

→ Lennart Michaelis ist Referent für Datenerfassung und -analyse beim European Legal Support Center (ELSC), einer Rechtshilfeorganisation für Palästina-Solidarität.

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Erschienen in der Ausgabe vom 01.08.2026, Seite 4, Inland

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