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Internationale Solidarität

Angeklagt als Palästinenser

Ein Gericht wollte Ahmad Othman in 30 Minuten aburteilen. Die vielen Prozessbeobachter verhinderten das

Foto: Leon Wystrychowski
Vor dem Gerichtsgebäude warteten Dutzende Unterstützer auf den beschuldigten Aktivisten (Düsseldorf, 5.6.2026)

Sie habe nicht mit so viel Aufmerksamkeit gerechnet – so begründete Silke Kaplan, Richterin am Amtsgericht Düsseldorf, ihre Entscheidung, Ahmad Othmans Einlassung zu unterbrechen und die Verhandlung zu vertagen. Der 31jährige palästinensische Aktivist, Mitglied der im Mai 2025 vom NRW-Innenministerium für illegal erklärten Gruppe »Palästina-Solidarität Duisburg« (PSDU), stand wegen der Parole »From the River to the Sea – Palestine will be free« am vergangenen Freitag unter Anklage. Er war aber nicht allein gekommen. Rund 90 Prozessbeobachter demonstrierten ihre Solidarität – gerade einmal die Hälfte durfte in den Saal, den größten am Düsseldorfer Gericht. Diesen Saal hatte die Richterin nach Angaben des Komitees gegen das PSDU-Verbot nur für 30 Minuten gebucht. »Aber der Versuch, Ahmad durch ein oberflächliches Schnellverfahren abzuurteilen, ist gescheitert«, verkündete die Organisation am Sonnabend in einer Erklärung.

Dennoch habe der gesamte Prozessauftakt »die Befangenheit nicht nur auf seiten der Staatsanwaltschaft, sondern auch des Gerichts und die politische Schlagseite dieses Verfahrens deutlich« gemacht, so das Komitee weiter. Darauf hatte auch Othman in seiner Einlassung verwiesen: Er stehe »nicht nur als Angeklagter, sondern auch als Palästinenser« vor Gericht. Das Verfahren richte sich »gegen meine Identität als Palästinenser, gegen die Identität meines Volkes, gegen unsere politischen Forderungen, unsere Menschlichkeit und unsere Rechte«, erklärte er eingangs. Seine Einlassung sei »nicht nur eine Verteidigungsrede«, vielmehr lege er »auch Rechenschaft gegenüber meinem Volk, meiner Familie und der internationalen Palästina-Solidaritätsbewegung ab« und werde sie daher auch veröffentlichen. Es gehe ihm dabei auch darum, »dass die internationale Öffentlichkeit – wie das Menschenrechtskommissariat der UNO – nachvollziehen kann, wie inzwischen politische Verfahren in Deutschland geführt werden«.

Wie solche Prozesse geführt werden, können die Beobachter bezeugen: Die Zuschauer mussten hinter einer Glasscheibe Platz nehmen. Dabei seien sie von der Security harsch und willkürlich zurechtgewiesen, teilweise sogar verbal bedroht worden. Kopfbedeckungen ohne religiöse Bedeutung wurden im Saal nicht geduldet. Richterin Kaplan wies Othman zur Begrüßung an, »dieses Tuch« – seine Kufija – abzulegen, da es ein politisches Symbol sei. Othmans Anwalt, Roland Meister, kritisierte das Auftreten der »Wachtmeister« im Saal scharf und warf auch der Richterin Befangenheit vor, sah aber von einem entsprechenden Antrag ab. Befangenheitsanträge gegen Richter werden in der Bundesrepublik von deren unmittelbaren Kollegen gefällt und daher in aller Regel abgelehnt.

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Dass Othman mit einer Verurteilung in erster Instanz rechnen muss, liegt jedenfalls nahe. Zum einen nutzen Amtsgerichte in NRW derzeit ein Urteil des nordrhein-westfälischen Oberlandesgerichts (OLG) vom November 2025, wonach die Parole »Vom Fluss bis zum Meer« ein Kennzeichen der Hamas sei, um schnelle und aus ihrer Sicht einfache Urteile fällen zu können. Im Fall der zuständigen Richterin ist es zudem so, dass sie im März 2026 eine Frau verurteilte, weil sie die Parole »From the Sea to the River – Palestine will live forever« gerufen hatte. Die Richterin sah darin schlicht eine »Umkehrung« der kriminalisierten Wortfolge »From the River to the Sea«. Daher ist nicht davon auszugehen, dass sie im Fall von Ahmad Othman ein anderes Urteil fällen wird. Zumal er zugab, die ihm zu Last gelegte Parole gerufen zu haben.

Allerdings schaffte er es noch, bevor die Richterin ihn unterbrach, auszuführen, was diese Parole für ihn bedeute: »Ich verbinde damit einen einzigen demokratischen und säkularen Staat in ganz Palästina, in dem alle Menschen gleichberechtigt zusammenleben. Einen Staat, in dem Muslime, Christen, Juden und Menschen ohne Religion dieselben Rechte und dieselben Pflichten haben. Einen Staat, in dem niemand aufgrund seiner Herkunft, Religion oder ethnischen Zugehörigkeit mehr oder weniger Rechte besitzt als andere.« Der Kampf für die Befreiung Palästinas sei Teil des »allgemeinen internationalen Kampfes gegen Rassismus, gegen Faschismus, gegen Zionismus, gegen Diskriminierung und gegen jede Form von Unterdrückung.«

Beim Verlassen des Gerichtssaals wurde Othman mit tosendem Applaus begrüßt. Vor dem Gebäude fand im Anschluss eine Kundgebung statt. Wann der zweite Verhandlungstermin stattfinden wird, ist noch nicht bekannt.

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.06.2026, Seite 4, Inland

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